Hallo ISUVer,
mein Freund ist alleinerziehender Vater zweier nichtehelicher Kinder (14 und 11) seit der Trennung von der Mutter vor 10 Jahren. Er hat das SR von Anfang an, sie hatte nie wirklich Interesse an den Kindern, aber natürlich hat sie ein Umgangsrecht, das sie aber oft jahrelang nicht wahrnimmt. (Die Mutter war von Beginn an und ist bis heute schwer tablettensüchtig und hat mehrere gescheiterte Therapien hinter sich.) Trotzdem versucht der Vater alles, damit sie sich wenigstens ab und zu um ihre Kinder kümmert. Er verzichtet zudem auf den Unterhalt der Mutter.
Aller paar Jahre, spätestens aber immer dann, wenn der Vater eine neue Beziehung zu einer Frau eingeht, fällt der Mutter ein, dass sie sich ja eigentlich um die Kinder kümmern sollte und nicht die Neue. Dann reicht sie Klage für das SR ein, worauf bisher schon mindestens 3mal die Mühlen der Justiz und des JAs zu mahlen begannen. Psychologische Gutachten, Anhörungen der Kinder, kostspielige Prozesse, jedesmal geht die Tretmühle von vorn los. Jedesmal wird festgestellt, dass die Kinder glücklich, gesund und zufrieden sind und unbedingt beim Vater bleiben wollen.
Meine Fragen sind:
1. Hat die Mutter uneingeschränktes Recht, so oft sie will, vor Gericht zu ziehen und die Kinder wieder der Prozedur auszusetzen, bis diese volljährig sind?
2. Kann es passieren, dass eine solche Klage auch von vornherein abgewiesen wird, weil eine geringe Chance auf Erfolg besteht? Unabhängig von PKH?
3. Zur Bewilligung von PKH wird doch auch der Grund geprüft - wird die beliebig oft gewährt, solange ein triftiger Grund angeführt wird für die Klage?
4. Gibt es eine solche Prozedur, sofern sie sich nicht vermeiden lässt, auch insofern, dass die Kinder außen vor gehalten werden können? Werden die Kinder in jedem Fall befragt? (ich weiß, da gibt es altersspezifische Abstufungen)
5. Muss der Vater in jedem Fall auf die Klage wie gehabt reagieren? Oder könnte er vielleicht z.B. mit anwaltlicher Hilfe erreichen, dass die Kugel nicht wieder ins Rollen kommt?
Ich kann mir vorstellen, dass es sicher einige gesetzliche Chancen gibt für Elternteile, die bei vorherigen Schwierigkeiten und SR-Verlust eine Möglichkeit zur Besserung ihrer Umstände eingeräumt bekommen, und das ist auch gut so. Aber ich habe nichts darüber gefunden, ob diese Möglichkeiten eingeschränkt sind. Weil vielleicht vorher ein Gutachten angefordert wird, ob die Probleme bewältigt wurden, oder weil es offensichtlich sehr häufig wiederholt wird, oder weil ein gravierender Grund vorgelegt werden muss, der eine neue Klage berechtigt…
Ich glaube, dass die Mutter jedesmal bisher PKH gewährt bekam, der gut verdienende Vater aber immer auf den immensen Kosten sitzen blieb, was natürlich auch auf Dauer belastend ist. Und jedesmal waren die Kinder wieder dem Ganzen ausgeliefert.
Ich weiß nicht, ob die Angaben ausreichen. Sicher ist mein Text auch ein wenig naiv formuliert, aber die Terminologie des Ganzen ist mir nicht sehr vertraut.
Vielen Dank für's Lesen!
LG Spirit
mein Freund ist alleinerziehender Vater zweier nichtehelicher Kinder (14 und 11) seit der Trennung von der Mutter vor 10 Jahren. Er hat das SR von Anfang an, sie hatte nie wirklich Interesse an den Kindern, aber natürlich hat sie ein Umgangsrecht, das sie aber oft jahrelang nicht wahrnimmt. (Die Mutter war von Beginn an und ist bis heute schwer tablettensüchtig und hat mehrere gescheiterte Therapien hinter sich.) Trotzdem versucht der Vater alles, damit sie sich wenigstens ab und zu um ihre Kinder kümmert. Er verzichtet zudem auf den Unterhalt der Mutter.
Aller paar Jahre, spätestens aber immer dann, wenn der Vater eine neue Beziehung zu einer Frau eingeht, fällt der Mutter ein, dass sie sich ja eigentlich um die Kinder kümmern sollte und nicht die Neue. Dann reicht sie Klage für das SR ein, worauf bisher schon mindestens 3mal die Mühlen der Justiz und des JAs zu mahlen begannen. Psychologische Gutachten, Anhörungen der Kinder, kostspielige Prozesse, jedesmal geht die Tretmühle von vorn los. Jedesmal wird festgestellt, dass die Kinder glücklich, gesund und zufrieden sind und unbedingt beim Vater bleiben wollen.
Meine Fragen sind:
1. Hat die Mutter uneingeschränktes Recht, so oft sie will, vor Gericht zu ziehen und die Kinder wieder der Prozedur auszusetzen, bis diese volljährig sind?
2. Kann es passieren, dass eine solche Klage auch von vornherein abgewiesen wird, weil eine geringe Chance auf Erfolg besteht? Unabhängig von PKH?
3. Zur Bewilligung von PKH wird doch auch der Grund geprüft - wird die beliebig oft gewährt, solange ein triftiger Grund angeführt wird für die Klage?
4. Gibt es eine solche Prozedur, sofern sie sich nicht vermeiden lässt, auch insofern, dass die Kinder außen vor gehalten werden können? Werden die Kinder in jedem Fall befragt? (ich weiß, da gibt es altersspezifische Abstufungen)
5. Muss der Vater in jedem Fall auf die Klage wie gehabt reagieren? Oder könnte er vielleicht z.B. mit anwaltlicher Hilfe erreichen, dass die Kugel nicht wieder ins Rollen kommt?
Ich kann mir vorstellen, dass es sicher einige gesetzliche Chancen gibt für Elternteile, die bei vorherigen Schwierigkeiten und SR-Verlust eine Möglichkeit zur Besserung ihrer Umstände eingeräumt bekommen, und das ist auch gut so. Aber ich habe nichts darüber gefunden, ob diese Möglichkeiten eingeschränkt sind. Weil vielleicht vorher ein Gutachten angefordert wird, ob die Probleme bewältigt wurden, oder weil es offensichtlich sehr häufig wiederholt wird, oder weil ein gravierender Grund vorgelegt werden muss, der eine neue Klage berechtigt…
Ich glaube, dass die Mutter jedesmal bisher PKH gewährt bekam, der gut verdienende Vater aber immer auf den immensen Kosten sitzen blieb, was natürlich auch auf Dauer belastend ist. Und jedesmal waren die Kinder wieder dem Ganzen ausgeliefert.
Ich weiß nicht, ob die Angaben ausreichen. Sicher ist mein Text auch ein wenig naiv formuliert, aber die Terminologie des Ganzen ist mir nicht sehr vertraut.
Vielen Dank für's Lesen!
LG Spirit