Wie oft kann man SR-Klage einreichen?

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    • Wie oft kann man SR-Klage einreichen?

      Hallo ISUVer,

      mein Freund ist alleinerziehender Vater zweier nichtehelicher Kinder (14 und 11) seit der Trennung von der Mutter vor 10 Jahren. Er hat das SR von Anfang an, sie hatte nie wirklich Interesse an den Kindern, aber natürlich hat sie ein Umgangsrecht, das sie aber oft jahrelang nicht wahrnimmt. (Die Mutter war von Beginn an und ist bis heute schwer tablettensüchtig und hat mehrere gescheiterte Therapien hinter sich.) Trotzdem versucht der Vater alles, damit sie sich wenigstens ab und zu um ihre Kinder kümmert. Er verzichtet zudem auf den Unterhalt der Mutter.

      Aller paar Jahre, spätestens aber immer dann, wenn der Vater eine neue Beziehung zu einer Frau eingeht, fällt der Mutter ein, dass sie sich ja eigentlich um die Kinder kümmern sollte und nicht die Neue. Dann reicht sie Klage für das SR ein, worauf bisher schon mindestens 3mal die Mühlen der Justiz und des JAs zu mahlen begannen. Psychologische Gutachten, Anhörungen der Kinder, kostspielige Prozesse, jedesmal geht die Tretmühle von vorn los. Jedesmal wird festgestellt, dass die Kinder glücklich, gesund und zufrieden sind und unbedingt beim Vater bleiben wollen.

      Meine Fragen sind:

      1. Hat die Mutter uneingeschränktes Recht, so oft sie will, vor Gericht zu ziehen und die Kinder wieder der Prozedur auszusetzen, bis diese volljährig sind?

      2. Kann es passieren, dass eine solche Klage auch von vornherein abgewiesen wird, weil eine geringe Chance auf Erfolg besteht? Unabhängig von PKH?

      3. Zur Bewilligung von PKH wird doch auch der Grund geprüft - wird die beliebig oft gewährt, solange ein triftiger Grund angeführt wird für die Klage?

      4. Gibt es eine solche Prozedur, sofern sie sich nicht vermeiden lässt, auch insofern, dass die Kinder außen vor gehalten werden können? Werden die Kinder in jedem Fall befragt? (ich weiß, da gibt es altersspezifische Abstufungen)

      5. Muss der Vater in jedem Fall auf die Klage wie gehabt reagieren? Oder könnte er vielleicht z.B. mit anwaltlicher Hilfe erreichen, dass die Kugel nicht wieder ins Rollen kommt?

      Ich kann mir vorstellen, dass es sicher einige gesetzliche Chancen gibt für Elternteile, die bei vorherigen Schwierigkeiten und SR-Verlust eine Möglichkeit zur Besserung ihrer Umstände eingeräumt bekommen, und das ist auch gut so. Aber ich habe nichts darüber gefunden, ob diese Möglichkeiten eingeschränkt sind. Weil vielleicht vorher ein Gutachten angefordert wird, ob die Probleme bewältigt wurden, oder weil es offensichtlich sehr häufig wiederholt wird, oder weil ein gravierender Grund vorgelegt werden muss, der eine neue Klage berechtigt…

      Ich glaube, dass die Mutter jedesmal bisher PKH gewährt bekam, der gut verdienende Vater aber immer auf den immensen Kosten sitzen blieb, was natürlich auch auf Dauer belastend ist. Und jedesmal waren die Kinder wieder dem Ganzen ausgeliefert.
      Ich weiß nicht, ob die Angaben ausreichen. Sicher ist mein Text auch ein wenig naiv formuliert, aber die Terminologie des Ganzen ist mir nicht sehr vertraut.

      Vielen Dank für's Lesen!

      LG Spirit
    • RE: Wie oft kann man SR-Klage einreichen?

      Hallo SpiritedBlue,

      eine Entscheidung über das Sorgerecht erwächst nie in Rechtskraft wie z.B. ein Urteil. Sie geht immer von einer Momentaufnahme aus und orientiert sich einzig und allein an dem Kindeswohl und kann - theoretisch - jederzeit abgeändertwerden, wenn sich die zugrundeliegenden Umstände ändern
      Konsequenz:

      Wenn sich die Mutter immer wieder neue Begründungen für die begherte Sorgerechtsänderung einfallen lässt, kann sie jederzeit eine Änderung des Sorgerechts beantragen.

      Die Grenz ist nur die Frage des Mißbrauchs und die sollte bei der Frage des Prozesskostenhilfebewilligung, die Erfolgsaussicht voraussetzt, problematisiert werden.

      MfG
      Prinzip
    • RE: Wie oft kann man SR-Klage einreichen?

      Hallo Prinzip,

      kann ich nachvollziehen, dass eine Änderung jederzeit zum Kindeswohl möglich sein muss. Ich hab mal auf meine Scheidungs- und SR-Dokumente geschaut, da steht aber auch "Urteil" drüber, und eine Rechtskraft ist auch angegeben. Wahrscheinlich gibt es da Unterschiede zwischen Urteil und Urteil. :(

      LG Spirit
    • RE: Wie oft kann man SR-Klage einreichen?

      Original von SpiritedBlue
      Wahrscheinlich gibt es da Unterschiede zwischen Urteil und Urteil. :-


      Hallo SpiritedBlue,

      ja die gibt es. Bei Deinem Scheidungsuteil handelt es sich um ein sogenanntes Verbundurteil. Das sogenannte Rechtskraftattest bezieht sich aber nicht auf die Sorgerechtsentscheidung.

      Im sogenannten isolierten Sorgerechtsverfahren - also ausserhalb des Scheidungsverbundes - wird immer durch Beschluss entschieden. Auf diesem Beschluss würde niemals die Rechtskraft bescheinigt werden.

      MfG
      Prinzip

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Prinzip ()

    • RE: Wie oft kann man SR-Klage einreichen?

      Hallo Spirit, es gibt keine Mengenbegrenzung für Anrufung Gericht. Zu Deinen Fragen:
      1. man kann nicht einfach zum Gericht gehen "so da bin ich wieder, ich will's mal wieder versuchen". Da muss man den Antrag begründen, i.d.R. dass eine Änderung seit der letzten Entscheidung, bei den Gründen, eingetreten ist.

      2. ist Sache vom Richter.

      3. u.U. reicht auch dass ein "Rechtsbedürfnis" besteht, also Antragsteller/in ein Recht auf Klärung durch Gericht hat.

      4. also ich sehe da kein besonderen Stress durch sowas. Der kommt eher durch die Reaktionen der Betreuenden.
        Bei dem Alter der Kinder werden die sicher befragt. Das ältere Kind muss sogar gefragt werden.

      5. da Du nicht schreibst wie Vater bisher reagiert hat, kann das niemand wissen und deshalb nicht beantworten.
        Ob ein Gutachten angefordert wird entscheidet Richter.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • RE: Wie oft kann man SR-Klage einreichen?

      da Du nicht schreibst wie Vater bisher reagiert hat, kann das niemand wissen und deshalb nicht beantworten.

      Bisher gab es 3 SR-Prozesse, jedesmal mit Kindesanhörung, JA-Gutachtern, Anwaltsterminen, einmal mit einem (ich kenne wie gesagt die Begriffe nicht so gut) Verfahrenspfleger (?), der ein halbes Jahr immer wieder im Haus bei den Kindern war und alles beobachtete. Mal abgesehen von der finanziellen Belastung und dem Arbeitszeiten-Ausfall für den Vater wegen der vielen Termine.

      Meine Frage zielte darauf ab, ob man nicht vielleicht mit einem anwaltlichen Schreiben das Ganze verhindern kann. War nur so ein wohl sehr naiver Gedanke...

      Danke!

      LG Spirit