Scheidung mit einem Vergleich + Regelung des Umgangs

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    • Scheidung mit einem Vergleich + Regelung des Umgangs

      Liebe Forengemeinde,

      seit gestern bin ich rechtskräftig geschieden. vor ca. 2 Monaten hatten wir dazu eine Mediation in welcher auch das Thema Umgang geregelt wurde. Ich habe sehr gekämpft dass mein Sohn (11 Jahre ) auch einen Nachmittag in der Woche und zwar am Mittwoch nach der Schule bis 19.30 Uhr zu mir darf. Das ist in dem Vergleichspapier vom Gericht genau beschrieben und zwar dass er direkt von der Schule zu mir kommt und ich ihn 19.30 Uhr nach Hause bringe. Wir wollen in dieser Zeit unser gemeinsames Hobby das Reiten pflegen.

      Heute früh habe ich meinen Sohn in die Schule gefahren.
      Bei dieser Gelegenheit teilte er mir mit, daß er ab jetzt jeden Mittwoch Hausaufgabenkreis und eine AG Theater besucht und demzufolge erst 16 Uhr die Schule ( die Schule ist quer durch die Stadt 1 Stunde Strabahn) verlässt. Ausserdem wäre mit Mutti abgesprochen dass er dannach erstmal nach Hause geht um seinen Schulranzen abzustellen. Seine Mutter hätte (heute morgen ) aus dem Fenster gesehen und gemeint Reiten geht heute sowieso nicht weil's nachmittags regnen würde.

      Ich bin prinzipiell bereit den Mittwoch auch gegen einen anderen Tag zu tauschen wenn unser Sohn am Mittwoch aus welchen Gründen auch immer in eine AG geht. Es müsste mit mir abgesprochen sein und es sollte einen anderen Tag geben mit dem man nunmehr verlässlich planen kann. Auch finde ich dass es für einen 11jährigen zuviel ist früh in die Schule zu gehen dannach Hausaufgaben AG danach AG Theater und dann noch Reiten zu gehen.

      Wenn unser Sohn erst 16 Uhr aus der Schule kommt ist er ca 17 Uhr bei seiner Mutter. Er wäre dannach zeitigstens 17.30 bei mir. Wir benötigen bis zum Reitstall mind. 30 Min.(18 Uhr) Pferde vorbereiten sind auch nochmal ca. 30 min (18.30) Reiten 1 h (19.30). Also das geht einfach nicht. Selbst wenn unser Sohn nicht zu seiner Mutter geht den Ranzen abzustellen ist in dieser Zeit Reiten nicht möglich. Ganz abgesehen davon dass wir in diesem knappen Timing auch noch Reitstunden bekommen müssten.

      Unser Sohn war in einer sehr gedrückten Haltung und nahm alles mehr oder weniger teilnamslos hin. Ich habe mit ihm besprochen dass wir bei diesem Zeitplan das Reiten nicht hinbekommen. Ich habe ihm gesagt dass er das nicht klären muss. Unser Sohn sitzt wieder einmal voll zwischen den Fronten.

      Ich weiss nicht wie ich/wir am besten darauf reagieren können und habe arge Bedenken dass diese Streitigkeiten wenn das wie im Kindergarten bis aufs letzte festgemacht ist nie aufhören.

      Ich habe schon mehrere Jahre Streitigkeiten wegen Umgang hinter mir mit allem was man sich so denken kann. Ich will meinen Sohn nicht in Not bringen.

      Ich bin einfach am Ende und sprachlos und weiss nicht was ich tun kann.

      Kann man mit so ein Vergleichspapier vom Amtsgericht sofort ans Gericht gehen und den Umgang einklagen?? Was gibt es für Erfahrungen damit ??

      Vielen Dank für Eure Tipps

      Holger
    • RE: Scheidung mit einem Vergleich + Regelung des Umgangs

      Hallo Holger,

      das tut mir leid für dich und ich kann verstehen, dass du enttäucht bist.

      Wie sieht es bei dir aus den Reittermin auf einen anderen Tag zu schieben und Sohnemann ?

      Wenn das möglich ist würde ich mit dem Kind reden, ob er es sich vorstellen kann den Termin auf eine anderen Tag zu schieben (der macht bestimmt mit)

      Danach an Mutter herantreten, wie ihr euch das vorstellt.

      Denkt auch daran, dass die AG sich ggf. in jedem Schulhalbjahr verschiebt, oder was anderes kommt (z.B. Sportunterricht- war bei meinen in höheren Klassen oft Nachmittag)

      Freundliche Anfrage ob formlose Änderung möglich ist, da sonst ... (der Richter sah ja die Notwendigkeit des Nachmittages ja auch! ... sonst eine Änderung notwendig ... und die Kosten ... - lass dir was einfallen)

      Gute Nerven und alles Glück
      viele Grüße
      Mietzi
    • RE: Scheidung mit einem Vergleich + Regelung des Umgangs

      Hallo Holger,

      erstmal finde ich die Regelung, die Ihr in der Mediation erarbeitet habt viel besser als nur alle 14 Tage WE. Dass Ihr selber den Umgang geregelt habt und nicht ein Richter spricht dafür, dass noch nicht alles verloren ist.


      Bei dieser Gelegenheit teilte er mir mit, daß er ab jetzt jeden Mittwoch Hausaufgabenkreis und eine AG Theater besucht und demzufolge erst 16 Uhr die Schule

      Frage: Wusste die KM beim Aushandeln der Regelung, dass der Mittwoch terminmäßig verbrannt ist? Kann es sein, dass Dich KM gehörig über den Tisch gezogen hat oder wurden diese Hindernisse erst später in den Weg gerollt?


      habe arge Bedenken dass diese Streitigkeiten wenn das wie im Kindergarten bis aufs letzte festgemacht ist nie aufhören.

      Umgekehrt wird ein Schuh draus: je strittiger und konfliktreicher die Elternsituation ist, desto rigider muss die Regelung sein, damit sie keinen Spielraum für Interpretation und damit Streit gibt. Natürlich wird Spontanität damit eingeschränkt, zugleich wird eine Spielwiese für wuchernde Elternkonflikte damit trocken gelegt.

      Zur Frage, wann das aufhört kann ich nur sagen: solange eine Seite Nutzen aus dem Streit zieht, indem sie dadurch z.B. den Trennungsschmerz verarbeitet oder sich von anderen Baustellen ablenken kann, wird er weitergehen.


      Ich habe schon mehrere Jahre Streitigkeiten wegen Umgang hinter mir mit allem was man sich so denken kann. Ich will meinen Sohn nicht in Not bringen.

      Das ehrt Dich, bleib dabei, denn der Koalitionsdruck ist etwas, worunter die Kinder am meisten leiden.


      Kann man mit so ein Vergleichspapier vom Amtsgericht sofort ans Gericht gehen und den Umgang einklagen?? Was gibt es für Erfahrungen damit ??

      Glaube ich nicht, denn der Umgang wird Dir ja nicht verweigert, sondern durch äußere Umstände erschwert. Da aber ganz klar gegen den Geist der Regelung verstoßen wird würde ich versuchen, den Umgangstag zu verlegen. Der von mietzi vorgeschlagenen Weg der kleinen Schritte scheint mir sinnvoll, denn eine juristische Handhabe hast Du glaube ich nicht. Am besten Ihr ändert den Umgang dahingehend ab, dass der Tag nicht explizit festgelegt wird, sondern allg. ein Umgangstag pro Woche.

      Auch wenn es schwer fällt: lass Dich nicht von der KM provozieren und Dir Machtspielchen aufdrücken. Wenn Du darauf eingehst hat sie Dich genau da, wo sie Dich haben will.

      Gruß von KlarUnklar
      Glauben ist nicht Wissen, Wissen nicht verstehen...

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von KlarUnklar ()

    • RE: Scheidung mit einem Vergleich + Regelung des Umgangs

      Hallo, Holger!

      Du schreibst:
      seit gestern bin ich rechtskräftig geschieden. ... dass mein Sohn (11 Jahre ) auch einen Nachmittag in der Woche und zwar am Mittwoch nach der Schule bis 19.30 Uhr zu mir darf. Das ist in dem Vergleichspapier vom Gericht genau beschrieben und zwar dass er direkt von der Schule zu mir kommt und ich ihn 19.30 Uhr nach Hause bringe. Wir wollen in dieser Zeit unser gemeinsames Hobby das Reiten pflegen.
      Ich gehe einmal davon aus, dass das mit dem Reiten zwar nicht im Vergleich steht, das Gericht aber davon weiss, weshalb es den Vergleich auch genehmigt hat (hat es das?).

      daß er ab jetzt jeden Mittwoch Hausaufgabenkreis und eine AG Theater besucht und demzufolge erst 16 Uhr die Schule ( die Schule ist quer durch die Stadt 1 Stunde Strabahn) verlässt.
      Nun, Hausaufgaben muessen ja gemacht werden, auch mittwochs. Wie haettet Ihr das denn geloest, wenn jetzt nicht die Theater-AG-Sache dazwischen gekommen waere?

      Ausserdem wäre mit Mutti abgesprochen dass ... Seine Mutter hätte (heute morgen ) aus dem Fenster gesehen und gemeint ...
      Nun, was die Mutter meint oder an der vergleichsweisen Einigung aendern moechte, ist erst einmal einerlei - und ohne Belang. Solche Sachen hat sie nicht mit einem 11-Jaehrigen zu besprechen, sondern mit Dir.

      Ich bin prinzipiell bereit den Mittwoch auch gegen einen anderen Tag zu tauschen wenn unser Sohn am Mittwoch aus welchen Gründen auch immer in eine AG geht.
      Genau, der Hauptpunkt des Vergleichs ist ja nicht die Fixierung auf einen bestimmten Wochentag, sondern dass einmal unter der Woche ein zusaetzlicher UG-Termin ist. Wenn nun die Theater-AG (am Mittoch) sein muss, dann ist der Vergleich eben auf einen anderen Wochentag zu beziehen.

      Kann man mit so ein Vergleichspapier vom Amtsgericht sofort ans Gericht gehen und den Umgang einklagen?
      Nun, Du solltest das Gespraech mit der Mutter darueber suchen, an welchem Wochentag nun der fuer den Zeitraum von 14:00 bis 19:30 Uhr vereinbarte Umgang stattfinden kann.

      Sollte ein direktes Gespraech mit der Mutter - evtl. auch bei der Beratungsstelle - scheitern, kannst Du ein Vermittlungsverfahren gem. Par. 52 FGG beim AmtsG beantragen, sofern das AmtsG Eure UG-Vereinbarung genehmigt hat.

      Gruss, Andreas
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