Schuheinlagen Sonderbedarf ?

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    • Schuheinlagen Sonderbedarf ?

      Guten Tag zusammen,

      vielleicht kennt jemand diesen Sachverhalt, ich kann dazu im Netz nichts finden.

      Das Kind meines Lebensgefährten setzt einen Fuß etwas schief auf und war daher mit der Mutter beim Orthopäden. Dieser empfiehlt evtl. Einlagen für die Schuhe. Mein LG zahlt die höchste Stufe der Düsseldorfer Tabelle, plus rund 2.000,- € EU an die Mutter. Kann hierzu für solche medizinischen Notwendigkeiten noch zusätzlich Bedarf angemeldet werden, oder kann dies aus dem Unterhaltsbetrag betritten werden? Gibt es dazu Beträge ab welcher Betragshöhe im Bezug zur Unterhaltshöhe etwas als zusätzlicher Bedarf gilt ?

      Noch ist nicht klar was das kosten wird, aber die Ankündigung der Mutter dass er zahlen soll ist bereits gefallen. Wäre schön wenn man vor einem weiteren Gespräch bereits wüßte, ob soetwas zusätzlich bezahlt werden muss, oder nicht. Können wir das irgendwo nachsehen ?

      Herzlichen Dank für eine Antwort
      ´stueck
      Nachahmung ist die höchste Form der Verehrung !
    • RE: Schuheinlagen Sonderbedarf ?

      Hallo

      und vielen Dank für Deine Antwort. Weißt Du auch ob das irgendwo geschrieben steht ? In unserem Fall ist das so, dass besonders bei Kleidung immer sehr üppig und nur vom teuersten gekauft wird, daher wird es nicht bei dem einen paar Einlagen bleiben, zumindest wenn es nach der Mutter geht. Wir haben das in anderen Bereichen schon zur Genüge durch, sonst würden wir uns nicht wegen 100,- € aufregen.

      Daher meine Frage ob es sowas wie ein Verhältnis von Unterhalt und Ausgabe gibt oder eine Richtlinie nach der man z.B. sagen kann bei wieviel Unterhalt welche Zusatzausgaben noch vom Unterhalt zu finanzieren sind und welche zusätzlich gefordert werden können ( mit Erfolg ).

      Gruß
      ´stueck
      Nachahmung ist die höchste Form der Verehrung !
    • RE: wie alt ist denn das Kind ?

      hallo,

      meine inzwischen 12jährige bekam vor 2 jahren auch einlagen verschrieben. wir haben a) anspruch auf ein neues paar alle 6 monate (wg. wachsen) und b) noch nie was dazubezahlt im sanitätshaus (da kind, so die dortige begründung).
      (sind in einer 08/15-krankenkasse, ohne irgendeine zusatzversicherung).

      gruss
      axxion
    • RE: wie alt ist denn das Kind ?

      Hallo,

      das wäre ja schön, ehrlich gesagt befürchten wir aber zusätzlich jede Menge neue Schuhe die gekauft werden sollen, weil Einlagen nicht in alle Schuhe passen und wie schon gesagt es nicht nur zwei Paar gibt die dann auszutauschen wären.

      Die Frage diente nur dazu vorbereitet zu sein, ist immer ein besseres Gefühl wenn man weiß ob man im Recht ist oder nicht. Sollte das so sein kann man entspannter sagen, dass es nicht 5,6,7 Paar Schuhe sein müssen, sondern vielleicht auch 2 oder 3 ( bei jedem Elternteil )vollkommen ausreichen.

      Danke
      ´´stueck
      Nachahmung ist die höchste Form der Verehrung !
    • RE: wie alt ist denn das Kind ?

      Hallo 'stueck, hoffentlich läßt sich das damit auch wirklich beheben.

      eine genaue Definition in abhängigkeit der KU-Höhe gibt es nicht. kann schon (mit) ein Grund für ein Urteil sein, aber das sind immer totale Einzelfälle.

      Es gibt lediglich eine Zusammenstellung nach "Gründen": Schaust'de mal hier: famrb.de/informativ_abc_tabelle_internet.rtf

      Hier würde ich aber erst mal davon ausgehen dass die KK bei minderjährigen Kindern auch sowas zahlt, wenn die medizinische Notwendigkeit vom Facharzt bestätigt wird.

      Bei einem "würde ich empfehlen" sehe ich keine Notwendigkeit, damit auch keinen Sonderbedarf.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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