Guten Tag zusammen,
vielleicht kennt jemand diesen Sachverhalt, ich kann dazu im Netz nichts finden.
Das Kind meines Lebensgefährten setzt einen Fuß etwas schief auf und war daher mit der Mutter beim Orthopäden. Dieser empfiehlt evtl. Einlagen für die Schuhe. Mein LG zahlt die höchste Stufe der Düsseldorfer Tabelle, plus rund 2.000,- € EU an die Mutter. Kann hierzu für solche medizinischen Notwendigkeiten noch zusätzlich Bedarf angemeldet werden, oder kann dies aus dem Unterhaltsbetrag betritten werden? Gibt es dazu Beträge ab welcher Betragshöhe im Bezug zur Unterhaltshöhe etwas als zusätzlicher Bedarf gilt ?
Noch ist nicht klar was das kosten wird, aber die Ankündigung der Mutter dass er zahlen soll ist bereits gefallen. Wäre schön wenn man vor einem weiteren Gespräch bereits wüßte, ob soetwas zusätzlich bezahlt werden muss, oder nicht. Können wir das irgendwo nachsehen ?
Herzlichen Dank für eine Antwort
´stueck
vielleicht kennt jemand diesen Sachverhalt, ich kann dazu im Netz nichts finden.
Das Kind meines Lebensgefährten setzt einen Fuß etwas schief auf und war daher mit der Mutter beim Orthopäden. Dieser empfiehlt evtl. Einlagen für die Schuhe. Mein LG zahlt die höchste Stufe der Düsseldorfer Tabelle, plus rund 2.000,- € EU an die Mutter. Kann hierzu für solche medizinischen Notwendigkeiten noch zusätzlich Bedarf angemeldet werden, oder kann dies aus dem Unterhaltsbetrag betritten werden? Gibt es dazu Beträge ab welcher Betragshöhe im Bezug zur Unterhaltshöhe etwas als zusätzlicher Bedarf gilt ?
Noch ist nicht klar was das kosten wird, aber die Ankündigung der Mutter dass er zahlen soll ist bereits gefallen. Wäre schön wenn man vor einem weiteren Gespräch bereits wüßte, ob soetwas zusätzlich bezahlt werden muss, oder nicht. Können wir das irgendwo nachsehen ?
Herzlichen Dank für eine Antwort
´stueck
Nachahmung ist die höchste Form der Verehrung !