Hallo,
ich suche schon seit Tagen einen Hinweis wie Schenkungen die der Schwiegervater in Form von Handwerkerrechnungen für Hausrenovierung (Steinfußböden, Fundamentsanierung ect.) bezahlt hat, im Zugewinn zu behandeln sind.
Die Frage ist: gehören diese Schenkungen in das Anfangsvermögen, da sie zur Vermögensbildung gehören, oder sind sie wie Geldzuwendungen zu behandeln, die dem Haushalt der Familie zugeflossen sind.
Zur Erklärung: Das Haus ist im Alleineingentum meines Mannes. Mein Schwiegervater hat die Rechnungen direkt an den Handwerker bezahlt. Jetzt werden diese Rechnungen im Anfangsvermögen meines Mannes als Schenkung durch seinen Vater dargestellt. Ist das richtig?
Vielleicht kennt sich jemand mit solchen Details aus.
Gruß
micra
ich suche schon seit Tagen einen Hinweis wie Schenkungen die der Schwiegervater in Form von Handwerkerrechnungen für Hausrenovierung (Steinfußböden, Fundamentsanierung ect.) bezahlt hat, im Zugewinn zu behandeln sind.
Die Frage ist: gehören diese Schenkungen in das Anfangsvermögen, da sie zur Vermögensbildung gehören, oder sind sie wie Geldzuwendungen zu behandeln, die dem Haushalt der Familie zugeflossen sind.
Zur Erklärung: Das Haus ist im Alleineingentum meines Mannes. Mein Schwiegervater hat die Rechnungen direkt an den Handwerker bezahlt. Jetzt werden diese Rechnungen im Anfangsvermögen meines Mannes als Schenkung durch seinen Vater dargestellt. Ist das richtig?
Vielleicht kennt sich jemand mit solchen Details aus.
Gruß
micra
Gruß
micra
micra