Schenkung in Form bezahlter Rechnungen im Zugewinn

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    • Schenkung in Form bezahlter Rechnungen im Zugewinn

      Hallo,
      ich suche schon seit Tagen einen Hinweis wie Schenkungen die der Schwiegervater in Form von Handwerkerrechnungen für Hausrenovierung (Steinfußböden, Fundamentsanierung ect.) bezahlt hat, im Zugewinn zu behandeln sind.
      Die Frage ist: gehören diese Schenkungen in das Anfangsvermögen, da sie zur Vermögensbildung gehören, oder sind sie wie Geldzuwendungen zu behandeln, die dem Haushalt der Familie zugeflossen sind.
      Zur Erklärung: Das Haus ist im Alleineingentum meines Mannes. Mein Schwiegervater hat die Rechnungen direkt an den Handwerker bezahlt. Jetzt werden diese Rechnungen im Anfangsvermögen meines Mannes als Schenkung durch seinen Vater dargestellt. Ist das richtig?

      Vielleicht kennt sich jemand mit solchen Details aus.
      Gruß
      micra
      Gruß

      micra
    • RE: Schenkung in Form bezahlter Rechnungen im Zugewinn

      Hi mietzi,
      danke für deine Einschätzung.
      Ich hätte kein Problem mit den Schenkungen im Anfangsvermögen meines Mann, wenn sie auch im Endvermögen auftauchen würden. Es ist aber so, dass für das Haus ein Gutachten erstellt wurde und dann all diese Schenkungen (Renovierungen im Haus) in dem Gutachten quasi enthalten sind. Das Endvermögen erhöht sich dadurch leider nicht um diese Beträge.

      Es ist nicht ganz einfach zu entscheiden.

      Gruß
      micra
      Gruß

      micra
    • RE: Schenkung in Form bezahlter Rechnungen im Zugewinn

      Hallo micra,

      ich persönlich würde sagen, dass die Schenkungen zum Anfangsvermögen gehören. Durch die Renovierung des Hauses ist der Wert der Immobilie gestiegen, somit tauchen diese Renovierungsarbeiten indirekt im Endvermögen auf. Sie werden im Gutachten nicht in der Form auftauchen, wie Du sie erwartest, also als Rechnungsposten. Ohne Renovierungsarbeiten wäre die durch den Gutachter ermittelte Endsumme sicherlich niedriger gewesen, es sei denn, die Renovierungsarbeiten sind nicht sichtbar und wurden bei der Begutachtung nicht erwähnt.

      Nebenbei erwähnt, viele (nicht alle) Gutachter treiben den Preis der Immobilie in die Höhe, damit sie mehr Honorar erhalten.
      Schöne Grüße,
      Aug2007

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Aug2007 ()

    • RE: Schenkung in Form bezahlter Rechnungen im Zugewinn

      Hallo micra, ich sehe da keinen Fehler drin.

      Geld war eine zweckbestimmte Schenkung. Durch die Handwerkerleistung wurde doch der Wert des Hauses erhöht. Außerdem wäre das Konto von Ex sonst damit belastet worden, das dürfte auch Auswirkungen auf den heutigen Stand haben.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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