Wegfall des Familienzuschlages bei getrennt lebend?

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    • Wegfall des Familienzuschlages bei getrennt lebend?

      Guten Abend,
      da ich kein passendes Forum für meine Frage gefunden habe, setze ich es mal hier rein.
      Ich bin Beamtin (Lehrerin) und bekomme den Verheiratetenzuschlag (Familienzuschlag Stufe 1) sowie den Familienzuschlag für Kinder (2 Kinder). Nun lebe ich schon seit längerem von meinem Ehemann getrennt und dachte immer, dass mir der Verheiratetenzuschlag noch weiterhin zusteht, bis wir geschieden sind....
      Die Scheidung wurde nun eingereicht und nun bin ich nicht sicher, welche Zahlungen mir dann nicht mehr zustehen? Die Kinder leben beide bei mir.
      Hätte ich das 'Getrennt-leben' auch bereits melden müssen und der Verheiratetezuschlag wäre da schon weggefallen (dann muss ich ja jetzt total viel nachzahlen 8o),.
      Finde im Netz immer nur was über Geschiedene. Wer weiß Rat???
      Danke
      elfischu

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von elfischu ()

    • RE: Wegfall des Familienzuschlages bei getrennt lebend?

      hallo Elfi, Du bekomst doch sicher auch mind. 1x pro Jahr so ein nettes Formblatt von der Bezügestelle wo u.a. drin steht dass alle Änderungen die diese Zahlungen betreffen zu melden sind. ;)

      bis zur Rechtskraft Scheidung bist Du verheiratet.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Wegfall des Familienzuschlages bei getrennt lebend?

      Hallo WB,
      vielen Dank für die schnelle Antwort! Aber dieses Formular bekomme ich nicht bzw. ist mir nicht bekannt (LBV Düsseldorf). Ist es denn sicher, dass der Zuschlag erst bei Scheidung wegfällt?
      Ich finde keine Infos im Netz bzw. auf dem Merkblatt für den Familienzuschlag.
      Gruß
      E.
    • RE: Wegfall des Familienzuschlages bei getrennt lebend?

      Hallo.

      Kann man alles hier nachlesen
      Familienzuschlag

      Von getrenntlebend steht da gar nichts, also mal keinen Kopf drum machen. Ich würde einfach mal den Sachbarbeiter anrufen und fragen.
      Gruß vom

      menschenkind
      --

      "Handle so, dass die subjektive Maxime deines Handelns zum verallgemeinerbaren Gesetz werden könnte." (Immanuel Kant)
      - oder: Was du nicht willst das man dir tut, das füg´ auch keinem anderen zu.....
    • RE: Wegfall des Familienzuschlages bei getrennt lebend?

      Hallo,

      genau, den Personalsachbearbeiter fragen. Hab ich auch. Zahl so ungern zurück, nehm es lieber gleich gar nicht :)

      Ergebnis, ich krieg auch 4 Jahre nach Scheidung immer noch Familienzuschlag (Begründung hab ich schon damals nicht wirklich verstanden, egal, Ergebnis zählt).

      Familienbezogenen Kinderzuschlag krieg ich auch. Ist an den Bezug, bzw. den Anspruch auf Kindergeld gekoppelt (krieg deshalb auch für Sohn, der beim Vater lebt, obwohl da Vater Kindergeld kriegt). Aber da gibt es irgendwelche Obergrenzen, die mit Kindergeld und Kindesunterhalt nicht überschritten werden dürfen. Steht im Besoldungsgesetz. Hab ich aber bis heute nicht kapiert, hab mir daher damals nur die Höchstgrenze mal nennen lassen.

      Und den Vordruck, den Wolfgang meint, kriegst du, sofern du das Kindergeld von deinem Arbeitgeber kriegst, mit Sicherheit. Der ist bei uns immer so nett pink und da müssen wir angeben, wo Kind gemeldet war, was für Einkommen das Kind hatte etc.

      Gruß Jona
    • RE: Wegfall des Familienzuschlages bei getrennt lebend?

      Hallo elfischu!

      Im öffentlichen Dienst steht der Verheiratetenzuschlag so lange zu, wie Du verheiratet bist (auch während der Trennungszeit) und nach der Scheidung nur, wenn Du Unterhaltszahlungen an den Exgatten nachweisen kannst.

      Siehe hierzu § 40 Absatz 1 Nr. 1 und 3 BBesG.

      Das ist zwar die Regelung für Bundesbeamte. Aber die Länder dürften das genauso handhaben. Schau einfach in das für Dich gültige Landesbesoldungsgesetz.

      LG gaggien