Hallo Forenmitglieder,
man liest im Internet des Öfteren, dass eine Abtrennung der Folgesachen vom Scheidungsverfahren nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist.
Welche Voraussetzungen, abgesehen vom Scheitern der Ehe, müssen denn erfüllt sein, damit eine Folgesache nach 3 Jahren Trennungszeit vom Scheidungsverfahren abgetrennt werden kann?
Falls an falscher Stelle gepostet, bitte verschieben.
man liest im Internet des Öfteren, dass eine Abtrennung der Folgesachen vom Scheidungsverfahren nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist.
Welche Voraussetzungen, abgesehen vom Scheitern der Ehe, müssen denn erfüllt sein, damit eine Folgesache nach 3 Jahren Trennungszeit vom Scheidungsverfahren abgetrennt werden kann?
Falls an falscher Stelle gepostet, bitte verschieben.
Schöne Grüße,
Aug2007
Aug2007