Schulden machen nach dem Auszug.

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    • Schulden machen nach dem Auszug.

      Hallo,

      eine Frage an die Fachleute

      Ich bin 2003 aus der Ehewohnung ausgezogen und meine EX hat weiter Schulden gemacht bei einem Großen Versandhaus.
      Ich habe es Donnerstag erst erfahren, weil da wieder eine Pfändung in der Gehaltsabrechnung stand grrrrrrr.....

      Forderung aus 2004 Versandhaus Q..... eindeutig erst nach meinem Auszug .

      Wie sieht das rechtlich aus?

      Gruß ArmerMann
    • RE: Schulden machen nach dem Auszug.

      Hallo,

      voraussgesetzt es besteht der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft ist es ja so, dass der für die Schulden aufkommen muss, der sie macht! Also wenn die Frau nach dem Auszug (im Prinzip gilt das auch für vorher) Schulden macht, sind das erst mal ihre Schulden. Die des Mannes sind sie nur dann, wenn er auch mit den Kaufvertrag/Kreditvertrag unterschreibt/unterschrieben hat.

      Wenn der Mann also nicht für die Schulden aus 2004 mit unterschrieben hat, dann kann im Prinzip auch nichts von ihm gefordert, geschweige denn gepfändet werden.

      Anderes gilt ggf. im Güterstand der Gütergemeinschaft. Dieser Güterstand muss aber durch notariellen Vertrag begründet worden sein und ist btw eher selten anzutreffen.
      Gruß
      Peter H.
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