Notarkosten für Unterhaltsregelungen (Wertberechnung)

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    • Notarkosten für Unterhaltsregelungen (Wertberechnung)

      Hallo,

      ich habe heute die Notarrechnung wegen meiner Scheidungsvereinbarung bekommen und bin bei der Wertberechnung fast vom Hocker gefallen...

      Zum einen hat der Notar für die Position des Ehegattenunterhalts (5 Jahre lang 800,- Betreuungsunterhalt, danach Neuberechnung unter Verzicht auf alle Unterhaltsansprüche außer Betreuungsunterhalt) den 5-fachen Jahreswert berechnet - das ist ja ok so. Dann aber nochmals den gleichen Betrag (48.000,-) für den Verzicht - das kann ja wohl nicht sein, oder?

      Desweiteren hat er bei ebenfalls im Vertrag geregelten Kindesunterhalt (befristet bis jeweils 18 Jahre ohne Titulierung) auch jeweils den 5-fachen Jahreswert angesetzt, das sind mal locker 70.000,- Euro Wert. Abgesehen davon, dass mein Ältester bereits 16 ist und da die 5 Jahre gar nicht zusammen kommen - gibt es hier nicht eine Pauschalregelung wie beim Sorgerecht?

      So ist der Streitwert mal locker von geschätzten 100.000,- auf 200.000,- Euro gestiegen, das sehe ich nicht so ganz ein...

      Danke im Voraus für eure Hilfe und viele Grüße,
      Uwe
    • RE: Notarkosten für Unterhaltsregelungen (Wertberechnung)

      Da mir diese Thematik unter den Nägeln brennt, habe ich mich mal in die KostO für Notare eingelesen.

      Zumindest was die Beurkundungskosten für den Kindesunterhalt betrifft bin ich jetzt ein wenig schlauer - hier gilt §24 IV der KostO und der begrenzt die Kosten auf einen einfachen Jahressatz des Mindestunterhalts, hier hat "mein" Notar mal locker 60.000,- Euro zuviel in seiner Wertberechnung drin.

      Bei der zweifachen Berechnung des Ehegattenunterhalts (einmal der 5-fache Jahresbetrag der festgelegten Zahlungen für die ersten fünf Jahre und dann nochmals dieser Betrag für den Verzicht auf Unterhalt nach diesen 5 Jahren) werde ich auch Widerspruch einlegen - einmal ist nach §24 III die Wertberechnung bei Ehegattenunterhalt grundsätzlich auf den 5-fachen Jahressatz begrenzt und zum Zweiten sehe ich hier eine Erklärung, die denselben Gegenstand = Ehegattenunterhalt hat (§44 I KostO).

      Ich hoffe, dies hilft so manchen der wie ich eine überhöhte Kostenrechnung für seinen Ehevertrag/Scheidungsfolgenvertrag bekommt - immer nachrechnen!

      Viele Grüße,
      Uwe
    • RE: Notarkosten für Unterhaltsregelungen (Wertberechnung)

      Ich auch - hier habe ich die mündliche Auskunft von ca. 600,- Euro bekommen, es wurden dann über 950,-.

      Außerdem gibt es bei notariellen Beglaubigungen keinen Spielraum, bei einer ordnungsgemäßen Berechnung muss das Ergebnis bei jedem Notar identisch ausfallen. Ich will ja nichts geschenkt haben - erwarte aber eine Abrechnung nach den gesetzlichen Vorgaben.

      Viele Grüße,
      Uwe