Wie beeinflusst Zweitfrauen Gehalt den EU?

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    • Wie beeinflusst Zweitfrauen Gehalt den EU?

      Hallo Zusammen,

      auch ich gehöre seit einem Jahr zum Club der Zweitfrauen. Nie hätte ich gedacht, wie emotional aufreiben diese Erfahrung sein kann.

      Inzwischen komme ich gut mit der Situation klar: Mein Freund hat 3 Kinder (14, 8, 6) aus erster Ehe.

      Im letzten Monat sind wir zusammengezogen und möchten heiraten. Ein gemeinsames Kind ist unser größter Wunsch.

      Die Ex-Frau geht ab nächsten Monat wieder arbeiten. Mein LG zahlt EU und KU und wir leben dennoch sehr gut, was zum größten Teil auch durch mein Gehalt möglich ist.

      Meine Frage, wird bei Zusammenzug / Heirat mein Nettogehalt zum EU miteinberechnet? Also ganz konkret:

      Netto Ex-Frau: 1.000
      Netto LG: 3.000
      Netto ich: 3.400

      Wie verhält sich Eurer Meinung nach die Berechnung des EU, wenn ich mit meinem Gehalt als 2. Ehefrau dazukomme?

      Ich denke, bei all meiner Liebe den Kids und meinem Freund gegenüber, die ich sehr gerne unterstütze, ist es nachzuvollziehen, dass ich von meinem Verdienst nichts an die Ex-Frau zahlen möchte.

      Das gleich gilt natürlich auch, wenn ich ein Baby bekomme und nach einem Jahr wieder in meinen gutbezahlten Job einsteigen möchte.

      Mir sind die neuen Berechnungen nicht ganz klar.

      Ich hoffe, ihr denkt jetzt nicht, "die hat ja Luxusprobleme"...versteht mich nicht falsch, ich habe ne 80 Stunden Woche und meisten gehen noch die W-enden drauf. Ich mach das gerne, aber nicht für die Ex. Puhhh, ich sag's ja, eine emotionale Erfahrung!

      Vielen Dank und liebe Grüsse
      Stlucia
    • RE: Wie beeinflusst Zweitfrauen Gehalt den EU?

      Hallo Stlucia, erst mal Willkommen in den ISUV Foren.

      Wie verhält sich Eurer Meinung nach die Berechnung des EU, wenn ich mit meinem Gehalt als 2. Ehefrau dazukomme?
      Wie Du in vielen gleichlautenden Fragen von anderen "2." sehen kannst (einfach mal die gute Suchfunktion nutzen), wird der Unterhalt auch weiterhin allein aus seinem Einkommen berechnet.

      Anders sieht es aus wenn Du ein gemeinsames Kind betreust, deshalb Deinen Bedarf nicht (völlig, nur teilweise) erarbeiten kannst. Das ergibt dann eine recht komplizierte Berechnung, die sehr ausführlich im neuesten ISUV-Report dargestellt ist. Kann hier nicht einkopiert werden.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
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