Was muss ich mir gefallen lassen

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    • Was muss ich mir gefallen lassen

      Hallo,

      ich lebe seit 1.3.2008 getrennt von meinem Noch Ehemann. Wir wollen uns scheiden lassen. Den 1.Scheidungstermin hat er platzen lassen.
      Nun reiche ich nächstes Jahr im März die Scheidung ein.
      Bisher war ich immer der Meinung man könne die Sache ganz ordentlich klären, aber was jetzt abläuft, ist unfassbar.
      Schon im Sommer habe ich Briefe von ihm und seinem Rechtsanwalt bekommen, Münchhausen ist noch geschmeichelt...
      Mir werden Dinge vorgeworfen, die keinen Hand und Fuß haben und einfach nicht stimmen.
      Am Freitag erhielt ich Post vom RA wo mir unterstellt wird, ich würde Dinge aus dem (noch) gemeinsamen Haus entwenden.....Ich war dort schon ewig nicht mehr und entwende dort auch nichts. Für mich ist das Verleumdung und üble Nachrede...
      Richtigstellung ist ja in Ordnung, aber kann ich mich vor solchen üblen Nachreden schützen? Sicher er will mich mürbe machen, schafft er aber nicht, da ich hier alles in Bewegung setzen werde was mir zusteht und worauf ich Anrecht habe.
      Er weiß auch dass ich sehr krank bin und hofft mich zu zerstören.

      Mein RA hat alles sehr lasch gemacht und steht nicht sehr auf meiner Seite. Deshalb werde ich auch wechseln.
      Gibt es Punkte, woran man erkennt dass es ein "guter" RA ist?

      Viele Grüße
      Nelly2003
    • RE: Was muss ich mir gefallen lassen

      Hallo Nelly,

      ja, das musst du dir grundsätzlich gefallen lassen. Bei einer Scheidung und insbesondere wenn es um Unterhalt/Zugewinnausgleich also schlicht um viel Geld geht, werden die merkwürdigsten Anschuldigungen hervorgekramt.

      Antworte ganz sachlich auf diese Unterstellungen! Weise zurück oder schreibe, dass du dich zu solch einem unverschämten Verhalten nicht äußern wirst oder verlange Beweise für unwahre Behauptungen.

      Momentan ist ja wohl noch kein Gericht involviert. Insofern kann es Dir völlig einerlei sein was die Gegenseite behauptet.

      Leg Dir ein dickes Fell zu!!!

      Vorsicht beim Anwaltswechsel! Wenn du Prozesskostenhilfe oder einen Beratungsschein in Anspruch genommen hast, ist ein Wechsel nur möglich wenn du für den neuen Anwalt selbst bezahlst.
      Eine sachliche Eingehung auf die Vorwürfe und nicht so ein marktschreierisches Getue wie von der Gegenseite, kann im Laufe des Prozesses nur wohltuend sein und wird auch von Richtern "honoriert".

      viel Glück weiterhin
      Gruß Nubi
    • RE: Was muss ich mir gefallen lassen

      Hallo Nubikale`,

      muss ich den Anwalt auch bezahlen, wenn der erste Scheidungsantrag abgelehnt wurde?
      Bei mir ist das so, mein Ex hat den Termin platzen lassen. Nun sitze ich natürlich auf den Kosten dieses Verfahren. Wir nehmen den Antrag zurück. Ich strebe das unbedingt an, damit die Scheidung neu aufgerollt und alles gerichtlich geklärt wird.

      Dankeschön für deine Antwort.

      Viele Grüße
      Nelly2003
    • RE: Was muss ich mir gefallen lassen

      Hallo Nelly,

      meines Wissens nach solltest du den Antrag nicht zurückziehen. Erst recht nicht wenn PKH bewilligt wurde. Für die Kosten der Rücknahme könntest du finanziell belangt werden, ein erneuter Antrag kann mit Hinweis auf die eigene Einstellung verwehrt werden. Ein Anwaltswechsel ist immer mit viel Rennerei, Nerven und möglicherweise hohen Folgekosten belastet

      Such mal in diesem Forum oder in der großen Suchmaschine nach den Stichworten ZPO; Antragsrücknahme; Prozesskostenhilfre.

      Ob ein Anwalt gut oder lasch ist, liegt möglicherweise im Auge des Betrachters. Gut finde ich Anwälte, die bei Bedarf unkonventionell rückfragen oder die man mit Hinweisen auf das laufende Verfahren anrufen oder anmailen kann. Gut finde ich Anwälte, die gegebene Hinweise einarbeiten und Schreiben die ans Gericht gesendet werden (sofern es sich nicht um einen Dreizeiler handelt) vorher dem Mandanten zur Einsicht geben.
      Gut finde ich Anwälte, die den prozessualen Fortgang erläutern und Mandanten mit PKH nicht wie Klienten II. Klasse behandeln.

      Kurz, ich finde meine Anwältin gut und die hat sich noch nie auf das ketzerische Niveau des "Strafverteidigers" der Gegenseite begeben.
      Gruß Nubi

      The post was edited 1 time, last by Nubikalé ().

    • RE: Was muss ich mir gefallen lassen

      Hallo,

      nur nochmal zum Verständnis. Der Scheidungsantrag wurde zurückgewiesen, da das Trennungsjahr nicht so abgelaufen ist, wie es soll. Die Richterin gibt uns jetzt 14 Tage Zeit, um Zeugen zu finden, die bestätigen, dass das Trennungsjahr so stattfand. So diese Zeugen gibt es nicht. Die Richterin sagte dann, oder sie nehmen den Antrag halt zurück. Und dann muss ich den neuen Anwalt bezahlen. Verstehe ich nicht ganz, denn ich habe ein Recht auf ordentliche Betreuung. Ich wurde weder beraten, was beim Scheidungstermin passiert, noch fanden meine Anliegen große Beachtung. Vor Gericht zum Scheidungstermin wurde ich regelrecht vorgeführt und hatte das Gefühl, dass sich dort alle irgendwie abgesprochen haben. Und das ist nicht normal. Da meine Krankheit eine große Rolle spielt, muss ich einfach einen Rechtsanwalt finden, der voll auf meiner Seite steht und zu dem ich Vertrauen habe. Und das ich unter der Pfändungsgrenze liege, also ganz wenig Geld zum Leben, kann kein Grund sein, den Anwalt nicht zu wechseln, um das Recht zu bekommen was mir zusteht.
      Ich schaue mal zu den angegebenen Stichpunkten.

      MfG
      Nelly2003