Umgangsrecht bei Jugendlichen

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Umgangsrecht bei Jugendlichen

      Hallo,

      ich hoffe dass ich mich verständlich ausdrücke und ich Hilfe von euch bekomme.
      Meine bisherige Geschichte hier zu erzählen sprengt den Rahmen.
      Als ich lebe seit dem 1.3.08 getrennt von meinem Noch Ehemann. Wir wollen uns scheiden lassen.
      Ursprünglich wäre das Trennungjahr schon abgelaufen, aber mein Ex hat den 1.Scheidungstermin platzen lassen.
      Wir hatten uns auf ein großzügiges Umgangsrecht geeinigt. Dem ist auch nichts einzuwenden. Entgegen der Meinung meines Ex, ich würde den Kontakt unterbinden etc., tue ich dies überhaupt nicht. Das "Problem" an der Sache ist, dass meine Kinder ihren Vater nicht sehen wollen. Mein Sohn (17 Jahre, Autist) hat ihm gegenüber schon klar geäußert, dass er momentan keinen Kontakt haben möchte. Meine Tochter (16 Jahre) möchte auch keinen Kontakt und tut es nur aus Angst, damit er ihr nicht böse ist. Sie hat ihm diesbezüglich auch schon einen Brief geschrieben, wo sie sich so äußerte.
      Wie kann ich es nun regeln lassen, dass Kinder in dem Alter selbst entscheiden dürfen und nicht verdonnert werden können, ihren Vater zu besuchen!

      Wie kann ich das schriftlich festelegen lassen, dass dies alles die Meinung meiner Kinder ist und ich sie in keinster Weise beeinflusst habe. Wenn sie wöllten, könnten sie auch zu ihrem Vater ziehen.

      Mein Ex zahlt keinen Unterhalt und stellt dies gleich mit der Bezahlung der Verbindlichkeiten.
      Ich selbst bin Frührentner und erhalte eine kleine Rente.

      Ich hoffe auf ein paar hilfreiche Tips.

      Viele Grüße
      Nelly2003
    • RE: Umgangsrecht bei Jugendlichen

      Hallo Nelly,

      wende dich an das hiesige Jugendamt! Stelle Deine Bedenken einer Sachbearbeiterin vor und bitte um Vermittlung/Mediation. Sie wird die Kinder anhören und den Ex einladen. Gemeinsam werdet ihr sicher eine Lösung finden.

      Gibt es einen plausiblen Grund für die Kontaktverweigerung der Kinder?

      In diesem Alter zwingt niemand mehr Jugendliche in den Umgang. So etwas schriftlich festzuhalten liefe aber auf eine Umgangsklage Deines Ex hinaus und einen Beschluss des Amtsgerichtes. Möglicherweise eine unnötige Tortur für alle Beteiligten.
      Gruß Nubi

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Nubikalé ()

    • RE: Umgangsrecht bei Jugendlichen

      Hallo Nubikale`,

      ja es gibt Gründe dafür. Das Verhältnis Kinder - Vater war schon immer gespalten in den letzten Jahren. Meine Tochter hat vieles aus Angst getan und wurde während der letzten Besuche, die es ja noch gegeben hat, massivst unter Druck gesetzt und ich wurde übelst schlecht gemacht mit unhaltbaren Anschuldigungen.
      Bei meinem Sohn ist das ganz verschärft gewesen. Noch wo wir zusammen waren, wurde er gezwungen Oma und Opa zu besuchen und wurde nicht mal gefragt, ob er es möchte. (Oma und Opa wohnten in Rostock) Er wurde einfach dorthin geschickt. Er wurde gegängelt und gerade am Abendbrottisch zur Schnecke gemacht, wenn er mal nicht so aß, wie mein Ex es wünschte. Damals war er 15 Jahre alt.Er wurde beschimpft... Gerade ihn muss ich schützen, denn er ist Autist, und ich muss seine Rechte wahren. Ich habe ihn auch die ganzen Jahre betreut und es soweit geschafft wie er heute ist. Das alles kann ich mit Zeugen belegen.

      Dankeschön für deine Nachricht!

      Viele Grüße
      Nelly2003
    • RE: Umgangsrecht bei Jugendlichen

      Hallo Nelly, zuerst mal, Unterhalt hat nix mit Umgang zu tun ! Ich hoffe dass Du mit
      Ex zahlt keinen Unterhalt
      nicht die Kinder beeinflußt.

      Das Umgangsrecht ist eines der wichtigsten Rechte. Das haben zum einen (in 1. Linie) die Kinder, aber auch (hier als "abwesender ET") Vater. Durch dieses quasi "doppelseitige Recht" verstärkt sich die Wirkung.
      Wenn nun hier die Kinder dieses Recht nicht wahrnehmen wollen, dann müssen sie, da sie damit ja auch in die Rechte Vater eingreifen, dies entsprechend begründen.

      Wenn die Gründe wirklich in der Person Vater liegen dann wird kein Gericht sie dazu zwingen. Gericht wird aber schon die Stichhaltigkeit prüfen, und auch ob die Ablehnung wirklich allein vom Kind kommt.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • RE: Umgangsrecht bei Jugendlichen

      Hallo,

      ich habe ja schon geschrieben, dass ich die Kinder nicht beeinflusse, ihren Vater zu besuchen. Das ist eine viel längere Geschichte.
      Mein Noch Ehemann hat die Kinder bei ihrem letzten Besuch beeinflusst, indem er mich schlechtmachte und über mich erzählte ich würde nicht zahlen etc.
      Meine Kinder waren ziemlich verstört. Deshalb musste ich diese Anschuldigung richtigstellen.

      Ich habe das Sorgerecht und mein Noch Ehemann das Umgangsrecht.
      Naja egal, ich werde über das Jugendamt gehen und mich dort schlau machen.

      Viele Grüße
      Nelly