Unterhaltspflicht neue eheähnliche Lebensgemeinschaft

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    • Unterhaltspflicht neue eheähnliche Lebensgemeinschaft

      Hallo! Ich bin neu im Forum und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen...

      Ich bin mit meinem Partner seit 3 Jahren zusammen, er leistet Unterhalt für 2 Kinder aus seiner vorigen Beziehung (keine Ehe) in Höhe von 115% der Düsseldorfer Tabelle. Ich löse jetzt meine Wohnung auf und möchte mit in seine Wohnung ziehen, d.h. offiziell ummelden. Seit einiger Zeit haben wir schon ein gemeinsames Konto.

      1. Frage: Wird mein Gehalt (1600 Euro netto) in irgendeiner Form mit zum Kindesunterhalt angerechnet, d.h. müssen wir dann mehr zahlen?

      2. Frage: Gleiche Frage wenn wir heiraten würden?

      3. Frage: Wir wollen noch ein eigenes Kind, reduziert sich der Unterhalt für die anderen beiden Kinder (bzw. wird das dann auf 3 verteilt- unabhängig von meinem Einkommen) und

      4. habe ich während Erziehungszeit Anspruch auf Unterhalt?

      Aufgrund der hohen Kreditbelastung aus der ehemaligen Beziehung meines Partners versuche ich herauszubekommen wie wir in Zukunft finanziell zurechtkommen können. Anmerkung: Das gemeinsame Konto haben wir, da mein Partner ohne meine Unterstützung seine Kosten nicht decken kann (wie gesagt, kredit-altlasten und dazu noch Unterhalskosten für ein Haus, das er für seine ehemalige Familie neu gebaut hat)
    • RE: Unterhaltspflicht neue eheähnliche Lebensgemeinschaft

      Hallo sonne,

      soweit ich das beantworten kann:
      1. nein.

      2. ja, wenn er durch die Ehe je nach Einkommen und Steuerklasse leistungsfähiger wird. Er ist verpflichtet, alles "rauszuholen", d.h. die günstigste Steuerklasse zu wählen.

      3. meines Wissens erstmal nein. Die Kinder stehen im gleichen Rang, solange sie minderjährig sind, Volljährige werden nachrangig behandelt. D.h. das vorhandene Geld wird verteilt unter den mdj. Anspruchsberechtigten. Bei einem Mangelfall (Dein LG scheint einer zu sein, Details fehlen in dem Thread) wird die Summe über dem Selbstbehalt verteilt. Hier würde ich mir aber professionelle Hilfe holen, ggfs. auch den Titel für den KU abändern lassen.

      4. im 2. Rang ja - wenn denn noch was übrig bleibt.

      Nichts für ungut, aber wieso trägt er noch die Kreditbelastung für die ehemalige Familie, die offensichtlich so hoch ist, dass ihm selbst kaum was bleibt?

      Empfehlung aus Erfahrung: jeder behält sein Konto, es gibt ein gemeinsames, über das die gemeinsamen Kosten laufen. Am Ende zahlst Du noch seine Altlasten.... Ich war in einer ähnlichen Situation, die gemeinsamen finanziellen Angelegenheiten habe ich in die Hand genommen, aber sanieren musste sich mein Freund selber.

      Ein großes Wagnis - bei so labilen finanziellen Verhältnissen ein weiteres Kind in die Welt zu setzen.

      Gruß
      twister
    • RE: Unterhaltspflicht neue eheähnliche Lebensgemeinschaft

      Danke für die Infos. Ja ja - die Liebe -, ich weiß das es riskant ist alles Geld zusammenzuwerfen. Ich bin einfach mal Optimist, oder blauäugig, je nachdem wie man es betrachtet.
      Eine kleine finanzielle Reserve habe ich schon, so das wir zumindest während der Zeit, in der ich nicht arbeite und nur die 67% Elterngeld bekomme, über die Runden kommen.

      Ach ja, was genau ist eigentlich ein Mangelfall?
    • RE: Unterhaltspflicht neue eheähnliche Lebensgemeinschaft

      Hallo zusammen

      heißt das,
      wenn er durch eine Heirat (Steuerklassenwechsel) leistungsfähiger würde und dadurch höheren Unterhalt an seine Kinder bezahlen müsste, würde ja der Vorteil der Ehe übertragen werden???

      Das kann ja nicht richtig sein, oder???

      wenn Ihr heiraten würdet, erlischt ein eventueller Anspruch auf nachehelichen Unterhalt kraft Gesetzes.


      Welches Gesetz???

      Für seine nichtverheiratete Ex????

      Kann das evtl. jemand näher erklären!!!

      LG
    • RE: Unterhaltspflicht neue eheähnliche Lebensgemeinschaft

      Hallo Träumerin.

      Der Unterhalt für die Kinder geht immer nach dem tatsächlichen Einkommen,egal ob es höher wurde durch Steuerklassenwechsel oder mehr Verdienst.

      Nur beim nachehelichen Ehegattenunterhalt verbleibt der Steuervorteil von der Wiederheirat in der Ehe.

      LG
      Kleinmausis
      Liebet eure Feinde,
      das schadet ihrem Ruf!
    • RE: Unterhaltspflicht neue eheähnliche Lebensgemeinschaft

      Off topic - aber muss sein:


      Das ist ja aber echt wieder ne super Sache um ne ordentliche Zweitfamilie zu verhindern...

      Ob Du das aus Sicht einer geschiedenen Mutter auch so sehen würdest?

      und der Staat spart den Vorteil einer Ehe wieder mal ein und muss dazu noch die Kindsmütter weniger unterstützen (evtl. Harz4)...

      Warum sollte der Staat an geschiedene KM Hartz4 zahlen, während der KV mit seiner neuen Familie super leben kann?

      Kinder gehen vor - vor allen anderen - und zwar alle!
      Es ist überhaupt nicht einzusehen, warum Kindern in einer Zweitfamilie mehr Unterhalt zustehen sollte als den Kindern aus der gescheiterten Beziehung.

      LG - Karbon

      Du bist deine eigene Grenze. Erhebe dich darüber.
      Hafes (1319 - 1389)


    • RE: Unterhaltspflicht neue eheähnliche Lebensgemeinschaft

      Hallo sonne11,

      wer sollte denn nach Deiner Ansicht für Dich Unterhalt zahlen, wenn Ihr nie verheiratet gewesen seid.

      Gegen Deinen künftigen Ehepartner hättest Du allerdings einen Anspruch auf sogenannten Familiennterhalt, der aber nur aktuell wird, wenn sein Einkommen höher als das Deinige wäre.

      Alle minderjährigen Kinder - aus welcher Verbindung auch immer - gehen Dir im Rang vor (§ 1609 Ziffer 1 BGB)

      MfG
      Prinzip
    • RE: Unterhaltspflicht neue eheähnliche Lebensgemeinschaft

      Der ISUV-Vorsitzende Josef Linsler kritisiert: „Das Urteil ist in der Praxis sehr hart gegenüber Menschen, die wenig verdienen und hohe Unterhaltslasten stemmen müssen. Es ist sicher nicht Ehe fördernd. Es ist sicher auch nicht jeder Frau´s Sache zu akzeptieren, dass die Kinder vorrangig das Geld bekommen. Wer wenig verdient und Kindesunterhalt zahlen muss, kann sich durch eine Wiederheirat finanziell nicht verbessern, er bleibt auf dem Selbstbehalt sitzen, der letzte Anreiz der Ehe verpufft so.“


      Und noch fragen???
    • RE: Unterhaltspflicht neue eheähnliche Lebensgemeinschaft

      Also nochmal off topic:

      Wer wenig verdient, den bringt KU so oder so an die Grenze.

      Wer heiratet, um aus einer neuen Ehe steuerliche Vorteile zu ziehen, sollte es lassen.

      Und - wie bereits gesagt:

      Kinder gehen vor - vor allen anderen - und zwar alle!
      Es ist überhaupt nicht einzusehen, warum Kindern in einer Zweitfamilie mehr Unterhalt zustehen sollte als den Kindern aus der gescheiterten Beziehung.


      Und bei dieser Meinung bleibe ich.


      Karbon

      Du bist deine eigene Grenze. Erhebe dich darüber.
      Hafes (1319 - 1389)