einstellung der unterhaltszahlung bei ausbildungsbeginn

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    • einstellung der unterhaltszahlung bei ausbildungsbeginn

      hallo liebe forenmitglieder,
      in meinem freundeskreis stellte sich folgendes problem ein: ein vater, geschieden, 1 unterhaltsberechtigtes kind 21 jahre alt (sohn). der sohn hat sein abitur gemacht und zum 1.9. einen ausbildungsplatz gefunden, bei dem er 750 € ausbildungsvergütung bekommt. im august besuchte er schon die berufsschule. bis einschliesslich monat august hat der vater jeden monat im voraus unterhalt in vereinbarter höhe (300 €) - nicht tituliert - gezahlt. der sohn lebt bei seiner mutter, die wieder verheiratet ist. kindergeld bezieht die kindesmutter. ab 1.9. hat der vater die unterhaltszahlung eingestellt, da der sohn seinen bedarf selbst decken kann.
      meine frage dazu.... müßte der vater auch noch für september unterhalt zahlen, da er nicht weiss, wann genau der sohn seinen ersten lohn bekommt, oder hat er richtig gehandelt, da der sohn ja nu eigenes geld verdient. allerdings wird er das erste geld zum 30.9. erhalten.
      vielleicht kann mir jemand weiterhelfen, was ich dem vater raten kann und sage schon mal danke für jede anregung.
    • RE: einstellung der unterhaltszahlung bei ausbildungsbeginn

      Hallo,

      Unterhalt wird ja bekanntlich für den Monat im voraus gezahlt, wenn der Sohn also am 1.9. eine entlohnte Ausbildung aufgenommen, so hat er für September keinen Anspruch mehr. Wann der Sohn für September seinen Lohn bekommt ist unerheblich.
    • RE: einstellung der unterhaltszahlung bei ausbildungsbeginn

      Hallo,

      was die rechtliche Seite betrifft, so gebe ich Uwe vollkommen Recht.

      Aber ich möchte trotzdem noch eine kleine Anregung geben, was die "moralische" Seite betrifft bzw. so haben wir es gemacht:

      Da ich selber durch einen Jobwechsel in die Lage kam, erst zum Ende des Monats mein 1. Gehalt zu bekommen, weiss ich, wie eng es dann durchaus mal werden kann.

      Als mein Stiefsohn endlich in Lohn und Brot ging, und somit keinen Unterhalt mehr zu bekommen hatte, haben wir ihm übergangsweise noch diesen ersten Monat den Unterhalt ausgezahlt, weil er sonst auch arg knapp dran gewesen wäre, weil er ja kaum hatte was ansparen können vorher. Da wir uns klar waren, dass es ja dann eh vorbei sei mit dem Unterhalt, dachten wir uns, dieser eine Monat macht es jetzt auch nicht mehr.....; somit haben wir ihm unter die Arme gegriffen, was er sehr dankbar angenommen hat.

      Von seinem ersten Gehalt hat er uns eine schöne Flasche Sekt geschenkt, seine Schwester ins Kino eingeladen und dann noch einiges für die Playstation für sie gekauft, sozusagen als Dankeschön, dass wir ihm noch 1 mal den Unterhalt überwiesen hatten.....; er hat also zu würdigen gewusst.....;

      Kommt allerdings auch auf das Grundsätzliche Verhältnis zueinander an.

      lg ruth
    • RE: einstellung der unterhaltszahlung bei ausbildungsbeginn

      Hallo ruth,

      das sehe ich öllig anders als Du und Uwe_F,

      wenn der Sohn seine erste Ausbildungsvergütung erst zum 30.09., also einen Monat nach Ausbildungsaufnahme, erhält und man - zutreffend - davon ausgeht, das er zwar einen Anspruch auf Zahlung der Ausbildungsvergütung hat, gleichwohl diese Ausbildungsvergütung im Monat September noch nicht zur Verfügung steht, habe ich keinen Zweifel daran, dass der Unterhaltsanspruch für den Monat September fortbesteht. In vergleichbaren Fällen habe ich es noch nie erlebt, dass sich die Gerichte der von Euch vertretenen Auffassung angeschlossen haben. Auch hier gilt das "Zuflussprinzip".

      Bekanntlich kann man ich einem Monat auch verhungern.

      MfG
      Prinzip
    • RE: einstellung der unterhaltszahlung bei ausbildungsbeginn

      Hallo Prinzip,

      dann war ich falsch informiert, aber umso besser, dass wir dann weitergezahlt haben.....; ist ja im Prinzip auch müssig, wegen 1 Monats zu streiten....

      Ich dachte allerdings wirklich, dass ab dem Monat dann der Unterhalt entfällt. Nun ja, dann habe ich ja wieder was dazu gelernt.

      Gruss Ruth
    • RE: einstellung der unterhaltszahlung bei ausbildungsbeginn

      Also ehrlich, ich bin vor einiger Zeit vom öffentlichen Dienst (Gehaltszahlung im Voraus) in die Privatwirtschaft gewechselt (Gehaltszahlung nachträglich), da hatte ich für den einkommenslosen Monat auch von niemand einen Anspruch auf irgendwas.
    • RE: einstellung der unterhaltszahlung bei ausbildungsbeginn

      danke für eure antworten.
      naja das ist immer so eine sache mit der rechtlichen und der moralischen seite. bisher hat der vater den unterhalt allein gezahlt, der sohn ging zusätzlich neben der schulzeit jobben. über die höhe des einkommens ist dem vater nichts bekannt. leider ist das verhältnis zwischen den beiden etwas angespannt. der vater ist ständig bemüht, den kontakt aufrecht zu erhalten. allerdings kommt vom sohn sehr selten eine gegenreaktion.
    • RE: einstellung der unterhaltszahlung bei ausbildungsbeginn

      Hallo Prinzip!

      In vergleichbaren Fällen habe ich es noch nie erlebt, dass sich die Gerichte der von Euch vertretenen Auffassung angeschlossen haben. Auch hier gilt das "Zuflussprinzip".


      Bei der ALG Berechnung zählt das Zuflussprinzip, bei der Unterhaltsberechnung das Entstehungsprinzip.

      Das der Unterhalt ab dem Monat des Ausbildungsbeginnes angerechnet werden darf wurde schon ausgeurteilt (Az. habe ich leider im Moment nicht parat).

      Grüße,
      kosmos
    • RE: einstellung der unterhaltszahlung bei ausbildungsbeginn

      Hallo Kosmos25,

      abgesehen davon, das mir der Begriff "Entstehungsprinzip" als Fachbegriff nichts sagt, bleibe ich bei meiner geäußerten Rechtsauffassung die mir mehrfach gerichtlich bestätigt wurde. Anders ist es allerdings bei sogenannten Beamtenanwärtern, die - wie Beamte - ihre Besoldung monatlich im Voraus erhalten. Bei "normalen" Azubis ist im Übrigen zum Monatsanfang überhaupt noch nicht die Grundvoraussetzung der Fälligkeit gegeben.

      MfG
      Prinzip