Ab wann gilt ein Trennungsjahr

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Ab wann gilt ein Trennungsjahr

      Mein Mann war bereits ausgezogen am 1.11.2007. Am 1.4.08 ist er wieder eingezogen und wir wollten es nochmals miteiander versuchen. Leider hat dies nicht geklappt. Er will wieder ausziehen und hat mir gleich den Hinweis gegeben, dass das Trennungsjahr rückwirkend ab 1.11.07 gilt und er dies auch so angeben will, weil er nicht einsieht, dass ich noch ein Jahr länger was von seinem Rentenanspruch bekomme. Meiner Info nach gilt das Trennungsjahr erst wieder ab diesem Zeitpunkt (Sept. 08), da ich ja, während er wieder hier gewohnt hat, seine Wäsche gewaschen habe und wir auch alle Aufgaben miteinander geteilt haben. Kann man da dann trotzdem von Trennung sprechen.
    • RE: Ab wann gilt ein Trennungsjahr

      Hallo Wolke.60,

      einschlägig ist die Vorschrift des § 1567 II BGB, wonach das "Zusammenleben über (eine) kürzere Zeit, dass der Versöhnung der Ehegatten dienen soll", die Fristen des §1566 BGB (Tre4nnungszeit) nicht unterbricht oder hemmt.

      Nach der Rspr. ist davon auszugehen das maximal 3-4 Monate noch als "kürzere Zeit" anerkannt werden. Ihr bewegt Euch also im Grenzbereich. Erfolgt das Zusammenleben länger, lbeginnt die Trennungsfrist neu zu laufen.
      MfG
      Prinzip

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Prinzip ()

    • RE: Ab wann gilt ein Trennungsjahr

      Hallo Wolke,

      weiß Dein Bald-Ex denn auch, das sich ab dem 1.1., der auf die Trennung folgt, die Steuerklassen wechseln? Habt Ihr jetzt III/V, geht es dann in die für ihn ungünstigere I. Hat er das wohl bedacht in seiner Scheidungseile?

      LG allegria
      Leben muß man das Leben vorwärts, verstehen kann man es nur rückwärts. (Sören Kierkegaard)
    • RE: Ab wann gilt ein Trennungsjahr

      Original von monalisa1

      der Stichtag für die Rente ist meines Wissen dann wenn der Scheidungsantrag zugestellt wird. Oder?


      Hallo monalisa1,

      das ist nicht ganz richtig. DerStichtag für die Berechnung der Ehezeit ist der letzte Tag des Vormonates vor dem Tag derZustellung des Ehescheidungsantrages.

      Beispiel:

      Zustellung am 09.09.08
      Ende der Ehezeit für den Versorgungsausgleich: 31.08.08

      MfG
      Prinzip

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Prinzip ()

    • RE: Ab wann gilt ein Trennungsjahr

      Hallo Wolke, auch hier nochmal der Hinweis auf forum.isuv.org/thread.php?threadid=47276.

      Ein Versöhnungsversuch unterbricht das Trennungsjahr nur.
      Also hat es hier am 1. 11. 2007 angefangen, ging erst mal bis 31. 3. 2008, und wird seit 1. 9. 2008 mit dem 6. Monat fortgesetzt.
      Damit könnte am 1. 4. 2009 der Scheidungsantrag gestellt werden.

      Allerdings ist hier die Frage, ob eine Unterbrechung von immerhin 5 Monaten nicht doch einen Neuanfang des Trennungsjahres bedingen.

      Kann m.E. hier nur ein RA beantworten.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • Benutzer online 1

      1 Besucher