Herabsetzung BU bei not. Vereinbarung

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    • Herabsetzung BU bei not. Vereinbarung

      Hallo an die Forengemeinde,

      wie sind die Chancen einer Herabsetztung des Betreuungsunterhaltes nach der neuen Rechtsprechung (Ansatz eines fiktiven Einkommens aus Teilzeitarbeit bzw. Minijob), wenn dieser Unterhalt als Teil der Scheidungsvereinbarung freiwillig notariell vereinbart war ?

      - Eheschließung und Geburt eines Kindes in 2000
      - getrennt lebend seit 2004
      - Scheidung 2006
      - Kind ist heute 8 J.
      - Notarielle Scheidungsfolgevereinbarung EU ca. 650 EUR ohne Befristung
      - KU nach Düss. Tab.
      - Seitdem BU und KU gezahlt
      - bisher keine Berufstätigkeit der KM.

      Vielen Dank
      Hans.
      Hans1961
    • RE: Herabsetzung BU bei not. Vereinbarung

      Hallo Wolfgang,

      wie ich im Ausgangsposting erwähnt habe, wurde keine Befristung vereinbart, aber auch keine unbefristete Zahlung, es steht einfach nichts dazu drin.

      Dies als lebenslängliche Zahlung auszulegen wäre aber sicher eine einseitige Benachteiligung des Unterhaltszahlers, auf die der Notar hätte hinweisen müssen; es kann genausogut angenommen werden, dass in Ermangelung einer konkreten Regelung die geltende gesetzliche zugrundzulegende ist, denke ich ?

      Grüße
      Hans
      Hans1961
    • RE: Herabsetzung BU bei not. Vereinbarung

      Hallo Zusammen
      Hallo Hans
      Ich sehe schon die Möglichkeit eine Änderung der Vereinbarung vorzunehmen. Die Frage die sich stellt ist ob in Deinem Einzelfall, aus nur BU, ggf. BU mit AU heraus kommt? Hängt davon ab wie das Gericht Deinen Fall bewertet. Hatte die Ex nie gearbeitet, wie ist die Rollenverteilung gewesen in der (für mich kurz) Ehe. Ob Du damit besser fährst? Schon mal über eine neue Vereinbarung (z.B. stufenweise Herabsetzung mit abschließender Frist) mit der Ex nachgedacht?
      Grüße
      Smash
    • RE: Herabsetzung BU bei not. Vereinbarung

      Hallo und viele Dank !

      Meine Ex war nie nennenswert Erwerbstätig und hat auch nicht ehebedingt auf eine Ausbildung oder Karriere verzichtet, also ich sehe da nur BU und keinen AU.

      Wir haben einen Ausstieg mündlich freiwillig vereinbart, teuere Anwälte können wir uns nicht leisten. Ich befürchte nur, wenn sie keine feste Arbeit findet oder nur eine befristete, lebt der Unterhaltsanspruch wieder auf. Wie ist das ?

      Grüße
      Hans
      Hans1961