Hallo an die Forengemeinde,
wie sind die Chancen einer Herabsetztung des Betreuungsunterhaltes nach der neuen Rechtsprechung (Ansatz eines fiktiven Einkommens aus Teilzeitarbeit bzw. Minijob), wenn dieser Unterhalt als Teil der Scheidungsvereinbarung freiwillig notariell vereinbart war ?
- Eheschließung und Geburt eines Kindes in 2000
- getrennt lebend seit 2004
- Scheidung 2006
- Kind ist heute 8 J.
- Notarielle Scheidungsfolgevereinbarung EU ca. 650 EUR ohne Befristung
- KU nach Düss. Tab.
- Seitdem BU und KU gezahlt
- bisher keine Berufstätigkeit der KM.
Vielen Dank
Hans.
wie sind die Chancen einer Herabsetztung des Betreuungsunterhaltes nach der neuen Rechtsprechung (Ansatz eines fiktiven Einkommens aus Teilzeitarbeit bzw. Minijob), wenn dieser Unterhalt als Teil der Scheidungsvereinbarung freiwillig notariell vereinbart war ?
- Eheschließung und Geburt eines Kindes in 2000
- getrennt lebend seit 2004
- Scheidung 2006
- Kind ist heute 8 J.
- Notarielle Scheidungsfolgevereinbarung EU ca. 650 EUR ohne Befristung
- KU nach Düss. Tab.
- Seitdem BU und KU gezahlt
- bisher keine Berufstätigkeit der KM.
Vielen Dank
Hans.
Hans1961