Umgangsklage vor Gericht wie hoch sind die Kosten

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    • Umgangsklage vor Gericht wie hoch sind die Kosten

      Hallo zusammen,

      wenn ein KV den Umgang seiner 3 Kinder vor Gericht einklagen will also alle 2 Wochen von Freitag bis Sonntag und die Hälfte der Schulferien.

      Mit welchen Kosten muß er da rechnen? Es gibt ja keinen richtigen Streitwert oder?

      LG
    • RE: Umgangsklage vor Gericht wie hoch sind die Kosten

      Hallo Lilly,

      ich glaube mich zu erinnern, dass der Streitwert in Umgangsklagen mit EURO 3.000 angesetzt ist. Dazu kommen natürlich noch die Anwaltskosten.

      Als Beklagte muss man überdies befürchten, dass die Kosten gegeneinander aufgehoben, also zwischen den Parteien geteilt werden.

      Grundsätzlich sind Umgangsklagen Prozesskostenhilfeberechtigt.
      Also notfalls vorsorglich oder mit der 1. Stellungnahme PKH-Antrag stellen!
      Gruß Nubi
    • RE: Umgangsklage vor Gericht wie hoch sind die Kosten

      Hallo Nubikale,

      danke , na das ist ja doof, dann lag ich mit meinen ca. 1000 € an Kosten ja mal wieder sehr gut :D-

      PKH wird mein Mann nicht bekommen da für ist unser Einkommen zu hoch.

      LG
    • RE: Umgangsklage vor Gericht wie hoch sind die Kosten

      Hallo Lilly,

      das entspricht auch meinen konkreten Erfahrungen. Streitwert bei Umgangssachen ist immer 3000€. Ergibt ca 580€ Anwaltskosten (alte Gebührenordnung) plus 410€ Gerichtskosten.

      An einer gegenseitigen Kostenaufhebung kommt man kaum vorbei, auch wenn die Mutter das Verfahren verursacht, weil sie den Umgang boykottiert.

      Ein Tip noch: das Verfahren nicht abschließen, solange der Umgang nicht eindeutig geklärt und vor allem praktiziert ist. Das Verfahren kann dann u.U. jahrelang ruhen und bei Bedarf wieder aufgegriffen werden. Spart Kosten, ist beim Anwalt natürlich nicht so beliebt. Mein Umgangsverfahren läuft schon 22 Monate.
      Glauben ist nicht Wissen, Wissen nicht verstehen...

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    • RE: Umgangsklage vor Gericht wie hoch sind die Kosten

      Hallo Lilly,

      danke der Nachfrage. Die Antwort würde hier den Rahmen sprengen. Wenn es Dich interessiert lese bitte im Forum des VAFK nach, wo ich zu diesem Thema gerade einen thread laufen habe:

      carookee.com/forum/VAfK-Forum/2/22510276-0-01113

      Zusammenfassung meiner Odyssee:

      1. Habe meinen Sohn seit seiner Geburt vor 5 Jahren nur 3 x gesehen, (abgesehen von zufälligen Begegnungen)

      2. Eine Kindesmutter kann den Umgang völlig sanktionsfrei boykottieren solange es ihr Spaß macht.

      3. Das Jugendamt interessiert sich einen sch... dafür, solange das Kind noch stehen kann und keine blauen Flecken hat, selbst wenn die Mutter psychisch auffällig ist.

      4. Selbst ein nach Jahren erwirkter gerichtlich angeordneter Umgang mit Zulassung von Zwangsmassnahmen, Teilentzug des Aufenthaltsbestimmumgsrechts und Festlegung eines Umgangspflegers bedeutet noch lange nicht, dass man Umgang bekommt.
      Mal ganz abgesehen davon, dass längst nicht alle Gerichte bereit sind, solch weitgehende Beschlüsse zu fassen.

      5. Im Gegensatz zur Mutter, die sich jede Schweinerei und Boshaftigkeit erlauben kann, ist der VAter umgangsmäßig sofort weg vom Fenster, wenn er Gleiches mir Gleichem erwiedert. Zu dem ganzen Frust ist man als Nicht-Sorgerechtsinhaber also auch noch gezwungen, besonnen, ruhig und geduldig auf alles zu reagieren, was von der gegenseite kommt. Das ist oft das große Schlucken angesagt.

      Fazit:
      Wenn Mutti nicht will wird es schwierig, auch wenn man 1000 mal im Recht ist.

      Aber ich will Euch nicht den Mut nehmen. Nicht jede Mutter ist so
      aggressiv einigungsunwillig weil pychisch gestört wie die, mit der ich es zu tun habe.

      Um konkretere Einschätzungen abgeben zu könen müsste ich Euren Fall genauer kennen. Du kannst mich gerna auch anmailen.

      Gruß Martin
      Glauben ist nicht Wissen, Wissen nicht verstehen...

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