Umgangsvereinbarung Tipps

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    • Umgangsvereinbarung Tipps

      Hallo alle Zusammen,

      hat jemand von Euch vielleicht schon selbst eine Umgangsvereinbarung geschrieben!

      Mündlich ist schlecht wegen den Spielchen der KM, das vorweg gesagt!

      Also wir wollten das jährlich machen, weil die Termine schon relativ fest stehen müssen durch Bereitschaften, berufliche Termine etc...

      Nun wollen wir den Umgang von einem Nachmittag langsam aufs WE ausdehnen, d.h. mal nen ganzen Tag ohne Mutti, das wollen wir bei den nächsten Besuchen schon mal antesten... wenns klappt!

      bzw. dann auch mal über Nacht d.h. mit eine Nacht am WE!
      (Mehr wirds durch die räumliche Entfernung nicht werden)

      Dann noch eine Frage? Bei einem Kita-Kind soll man dann die Urlaube gleich auf die örtlichen Ferien legen oder wie wird das geregelt.

      Wie viele Wochen im Jahr kann man mit einem 3-4 jährigem Kind verbringen? Lieber nur einmal 3, oder ehr 2x2 Wochen?

      Danke für Eure Hilfe!

      GRUß
    • RE: Umgangsvereinbarung Tipps

      Hallo Träumerin,

      Eine Elternvereinbarung habe ich leider nicht zur Hand aber die läßt sich auch mit Hilfe eines Vermittlungsgespräches beim zuständigen Jugendamt erstellen.

      Meißt, so war es bei mir, verweist das Jugendamt auf eine Beratungsstelle, die in dessen Auftrag bei der Festlegung des Umganges ( und dies zu Papier bringen) hilft.

      Aus eigener Erfahrung möchte ich Dir aber nahe legen ein Vermittlungsverfahren beim zuständigen Familiengericht zu beantragen.
      Dies kannst Du auch ohne Rechtsanwalt machen.

      Es gibt auf den Gerichten Stellen die Dir, wenn für geringe Kosten, bei der Formulierung und dem Inhalt des zu stellenden Antrages auf Vermittlung helfen.
      Für meinen darauf folgenden Gerichtstermin habe ich nur die Hälfte der Kosten (rund 14 Euro) tragen müssen.

      Wenn Du und der andere Elternteil es hin bekommen vernünftig vor Gericht sich zu verhalten und Euch im Groben zuvor einigt auf die Umgangstermine, - dauer dann müßtet Ihr auch ohne Rechtsanwälte das hin bekommen.

      Wichtig ist das Ergebnis des Gerichtstermines als Beschluß erheben zu lassen.

      Somit ist eine sichere Umgangsvereinbarung getroffen, die nicht mal eben von einem Elternteil so ohne Weiteres zurück gezogen werden kann.

      Eine Änderung der Vereinbarung ist dennoch jederzeit möglich, aber vor Gericht.

      Ich hoffe ich konnte Dir etwas helfen.
    • RE: Umgangsvereinbarung Tipps

      Original von Papa2000
      Aus eigener Erfahrung möchte ich Dir aber nahe legen ein Vermittlungsverfahren beim zuständigen Familiengericht zu beantragen.

      Das Vermittlungsverfahren ist wirklich gut, aber es setzt eine bereits bestehende gerichtliche Verfügung über den Umgang voraus! Siehe dazu § 52a FGG.
    • RE: Umgangsvereinbarung Tipps

      Hallo Träumerin, sowas ist doch ganz individuell zu regeln. Da helfen dann andere Regelungen wenig.

      Mündlich ist schlecht wegen den Spielchen der KM,
      diese "Spielchen" macht sie bei Schriftlich nicht ? Kann ich mir nicht vorstellen.

      jährlich machen, weil die Termine schon relativ fest stehen müssen durch Bereitschaften, berufliche Termine
      klingt nach einer reinen Terminliste. Da habe ich immer Bedenken sowas weit voraus festzuschreiben. Wie sicher sind diese "Bereitschaft-, berufliche Termine" denn ? Kann da kein Wechsel, Tausch mit Kollegen vorkommen ?

      Umgang von einem Nachmittag langsam aufs WE ausdehnen, d.h. mal nen ganzen Tag ohne Mutti, das wollen wir bei den nächsten Besuchen schon mal antesten
      also sind die 3 doch erst im Versuchsstadium. Das sollte erst vorbei sein, so kann man doch nicht (langfristig) planen. Und "Urlaub" erst wenn das mit "ganzes WE" klappt.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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