Hallo,
das Thema gab es hier schon mal, aber es wurde leider nicht beantwortet
Meine LG (Lebensgefährtin) erhält neben dem deutschen Kindergeld für ihre beiden Kinder aus ihrer noch nicht geschiedenen Ehe auch noch zusätzliche Leistungen aus Luxemburg, da ihr Ex dort arbeitet. Luxemburg hat gemerkt, dass die Kinder bei ihr sind und es ihr nun zum ersten mal direkt überwiesen (wie bei uns hat auch in LU nur der Elternteil Anspruch auf die Leistungen, bei dem die Kinder auch tatsächlich leben).
Diese Leistungen setzen sich aus dem Differenzbetrag deutsches Kindergeld zu luxemburgischem Kindergeld (ca. 1.200,- Euro halbjährlich) sowie einem Schulanfangsgeld (ca. 400,- Euro jährlich für Schulbücher, etc.) zusammen.
Weiß jemand, wie sich diese Zahlungen auf den Kindesunterhalt auswirken? Kann ihr Ex dieses Beträge ganz oder teilweise vom KU abziehen? Er zahlte bisher dem Gehalt gemäßen Satz aus der DD (Zahlbetrag) plus 100,- Euro als Ausgleich für diese Leistungen. Es gibt keinen Titel.
Viele Grüße,
Uwe
P.S.: Nur zur Klarstellung: Der Bezug von deutschem Kindergeld und dem Differenzbetrag zu den wesentlich höheren Leistungen aus Luxemburg ist rechtmäßig. Es geht uns nur um die Berücksichtigung beim KU.
das Thema gab es hier schon mal, aber es wurde leider nicht beantwortet
Meine LG (Lebensgefährtin) erhält neben dem deutschen Kindergeld für ihre beiden Kinder aus ihrer noch nicht geschiedenen Ehe auch noch zusätzliche Leistungen aus Luxemburg, da ihr Ex dort arbeitet. Luxemburg hat gemerkt, dass die Kinder bei ihr sind und es ihr nun zum ersten mal direkt überwiesen (wie bei uns hat auch in LU nur der Elternteil Anspruch auf die Leistungen, bei dem die Kinder auch tatsächlich leben).
Diese Leistungen setzen sich aus dem Differenzbetrag deutsches Kindergeld zu luxemburgischem Kindergeld (ca. 1.200,- Euro halbjährlich) sowie einem Schulanfangsgeld (ca. 400,- Euro jährlich für Schulbücher, etc.) zusammen.
Weiß jemand, wie sich diese Zahlungen auf den Kindesunterhalt auswirken? Kann ihr Ex dieses Beträge ganz oder teilweise vom KU abziehen? Er zahlte bisher dem Gehalt gemäßen Satz aus der DD (Zahlbetrag) plus 100,- Euro als Ausgleich für diese Leistungen. Es gibt keinen Titel.
Viele Grüße,
Uwe
P.S.: Nur zur Klarstellung: Der Bezug von deutschem Kindergeld und dem Differenzbetrag zu den wesentlich höheren Leistungen aus Luxemburg ist rechtmäßig. Es geht uns nur um die Berücksichtigung beim KU.