Anrechnung Kindergeld aus Luxemburg auf KU

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    • Anrechnung Kindergeld aus Luxemburg auf KU

      Hallo,

      das Thema gab es hier schon mal, aber es wurde leider nicht beantwortet ;)

      Meine LG (Lebensgefährtin) erhält neben dem deutschen Kindergeld für ihre beiden Kinder aus ihrer noch nicht geschiedenen Ehe auch noch zusätzliche Leistungen aus Luxemburg, da ihr Ex dort arbeitet. Luxemburg hat gemerkt, dass die Kinder bei ihr sind und es ihr nun zum ersten mal direkt überwiesen (wie bei uns hat auch in LU nur der Elternteil Anspruch auf die Leistungen, bei dem die Kinder auch tatsächlich leben).

      Diese Leistungen setzen sich aus dem Differenzbetrag deutsches Kindergeld zu luxemburgischem Kindergeld (ca. 1.200,- Euro halbjährlich) sowie einem Schulanfangsgeld (ca. 400,- Euro jährlich für Schulbücher, etc.) zusammen.

      Weiß jemand, wie sich diese Zahlungen auf den Kindesunterhalt auswirken? Kann ihr Ex dieses Beträge ganz oder teilweise vom KU abziehen? Er zahlte bisher dem Gehalt gemäßen Satz aus der DD (Zahlbetrag) plus 100,- Euro als Ausgleich für diese Leistungen. Es gibt keinen Titel.

      Viele Grüße,
      Uwe

      P.S.: Nur zur Klarstellung: Der Bezug von deutschem Kindergeld und dem Differenzbetrag zu den wesentlich höheren Leistungen aus Luxemburg ist rechtmäßig. Es geht uns nur um die Berücksichtigung beim KU.
    • RE: Anrechnung Kindergeld aus Luxemburg auf KU

      hy, gebe dir recht, es wurde nicht beantwortet. die Frage hatte ich gestellt. Mittlerweile habe ich das erste schreiben vom RA erhalten. er hat das Kindergeld aus Lux. berücksichtigt. Mit dem schulgeld weiss ich noch nicht bescheid ob es beim einkommen meiner Frau berechnet wird oder beim KU berücksichtigt wird.
    • RE: Anrechnung Kindergeld aus Luxemburg auf KU

      Hallo Paulo,

      ich nehme mal an, dass das Schreiben vom RA der Gegenpartei war - das der das anrechnet wäre logisch aber noch nicht zwingend richtig.

      Wie hat er es angerechnet? Voll oder wie das deutsche Kindergeld zu 50%?

      Ich habe da aber etwas gefunden:

      BGH, 21.07.2004 - XII ZR 203/01
      Auf die Unterhaltsschuld eines im Ausland lebenden barunterhaltspflichtigen Elternteils wird das dem anderen Elternteil nach deutschem Recht gewährte Kindergeld zur Hälfte angerechnet, wenn der barunterhaltspflichtige Elternteil in einem ausländischen Staat kindergeldberechtigt wäre, sein dort begründeter Kindergeldanspruch aber wegen der sich aus dem deutschen Recht ergebenden Kindergeldberechtigung des anderen Elternteils ruht.


      Das würde für mich den Rückschluss zulassen, dass der Mehrbetrag nicht angerechnet werden kann. Allerdings trifft das Urteil nicht ganz die Situation.

      Ansonsten findet man zu diesem Thema zu gut wie nichts an Informationen...

      Viele Grüße,
      Uwe
    • RE: Anrechnung Kindergeld aus Luxemburg auf KU

      hallo Saarwolf, eine genaue Berechnung habe ich noch nicht erhalten, sie wollten pauschal den Unterhalt teilen, das sie davon ausgingen, das wir etwa das gleiche verdienen. Meine Ex hat mir bestättigt, das das lux. Kindergeld angerechnet war, bzw. über die Düsseldorfer Tabelle konnte man es auch nachvollziehen. Ich habe aber eine genau Berechnung des KU's verlangt. Im Internet habe ich einiges rausgezogen bez. Luxemburger Kindergeld, sind teilweise auch schreiben von Rechtsanwälten dabei. Am besten schickst du mir deine Email-Adresse und ich kann es dir dann zusenden. Wie der Schulzuschuss behandelt wird, ist mir noch unklar. Gruß
    • RE: Anrechnung Kindergeld aus Luxemburg auf KU

      Hallo zusammen,

      da Halbwaisenrente einen verstorbenen Stiefelternteil , auch abgezogen wird, müßte diese zusätzliche Kindergeld aus Luxenburg rein theoretisch auch abgezogen werden.

      Da es ja nur gezahlt wird da der KV im Ausland arbeitet, müßte es ihm eigentlich angerechnet werden.

      Aber interesseante Frage, welche Länder zahlen denn zusätzliches Kindergeld? Ich kenne es nur entweder in Deutschland oder aber im Ausland. Das beide Länder aufkommen ist mir neu.

      LG
    • RE: Anrechnung Kindergeld aus Luxemburg auf KU

      Wenn der Wohnsitz in Deutschland ist und man in Luxemburg arbeitet erhält man das deutsche Kindergeld bezahlt und von Luxemburg die Differenz zum lux. Kindergeld. Zusätzlich wird bei meinem Sohn noch ein jährliches Schulgeld in Höhe von 700 Euro ausbezahlt.