Scheidungsantrag - plötzlich ist es ihm eilig

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    • Scheidungsantrag - plötzlich ist es ihm eilig

      Hallo zusammen,

      meine Frage an das geschätzte Forum:

      Was braucht mein Anwalt, um die Scheidung einzureichen:
      - Heiratsurkunde
      - notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung
      - und was noch....?

      Hintergrund meiner Frage:
      Heute vormittag haben wir die Scheidungsfolgenvereinbarung unterschrieben (JUCHHU!!! - Einzelheiten schreibe ich mal gesondert).
      Nach zwei jahren hin und her ist es meinem Noch-Ehemann jetzt sehr eilig und falls ich nicht die nächsten Tage bei meinem Anwalt die Scheidung einreichen lasse, dann würde er es mit einem eigenen Anwalt tun (wir wollen es bei einem lassen).
      Blöderweise ist mein Anwalt noch im Urlaub, die Sekreträrin meint, da müsse eine Begründung und sonst was noch geschrieben werden (ich dachte, ich könnte die o.g. Unterlagen einfach in den Briefkasten stecken und zum Anwalt sagen, machen Sie mal!).

      Mir wäre es viel lieber, mein Anwalt wäre bei der Scheidung dabei, statt der meines Noch-Ehemannes. Wie schaffe ich es nun, die Sache schon in Gang zu bringen, um meinem Nochnichtex zeigen zu können, dass ich was tue???

      Liebe Grüße und vielen Dank,

      Susanne
    • RE: Scheidungsantrag - ploetzlich ist es ihm eilig

      Hallo Susanne, ich denke diese "Scheidungsfolgenvereinbarung" wäre hier doch recht interessant, auch wenn jetzt nach Unterschrift kaum mehr was "zu retten" wäre, sollte das notwendig erscheinen.

      Ich hoffe dass Du die wenigstens vorm Urlaub RA von dem hast checken lassen.
      da müsse eine Begründung
      die einzige Begründung für Scheidung ist "auseinander gelebt", bewiesen durch Trennungsjahr.
      Sowas sollte ein RA, der sich überwiegend mit Scheidung befaßt, als Textbaustein im PC haben.

      Mir wäre es viel lieber, mein Anwalt wäre bei der Scheidung dabei, statt der meines Noch-Ehemannes.
      wenn Ihr doch eine "Scheidungsfolgenvereinbarung" habt, warum seit Ihr Beide denn jetzt so sehr drauf aus "seinen" RA dabei zu haben ?
      In so einer Vereinbarung steht doch auch drin welche Anträge (i.d.R. nur Scheidung) bei der Verhandlung gestellt werden. Und wenn 1 RA vereinbart ist kann der "ohne RA" den Antrag nur "abnicken", bzw. Scheidung zustimmen.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Scheidungsantrag - ploetzlich ist es ihm eilig

      Hallo Wolfgang,

      mir ist es wichtig, meinen Anwalt dabei zu haben, weil der immer sachlich geblieben ist und (... damit ich nicht allein bin beim Scheidungstermin).
      Fragt denn der Richter übehaupt nichts? Z.B. warum, wenn kein Umgangsrecht geregelt ist?

      Zur Scheidungsvereinbarung:
      Wurde von beiden von den Anwälten gecheckt. Was meinem Anwalt missfiiel, hätte sich nur um den Preis eines großen Streits ändern lassen.

      Die Details stelle ich demnächst mal ein unter dem Motto "Einigung zur Risikominimierung wegen ungesicherter Rechtsprechung zum neuen Unterhaltsrecht" (Muss jetzt erst mal arbeiten und eine Woche in Urlaubfahren ;) )

      Viele Grüße,
      Susanne