Hallo,
die Reform ist kein Grund für eine Abänderungsklage.
Wie ist der Unterhalt festgelegt worden (und: wann)? Vergleich? Lag zu dem Zeitpunkt das Gutachten schon vor?
Was wurde als Begründung für die Abänderung angegeben? Durch die Ablehnung der PKH mangels Aussicht auf Erfolg kannst du diese Begründung jedenfalls knicken.
die Reform ist kein Grund für eine Abänderungsklage.
Wie ist der Unterhalt festgelegt worden (und: wann)? Vergleich? Lag zu dem Zeitpunkt das Gutachten schon vor?
Was wurde als Begründung für die Abänderung angegeben? Durch die Ablehnung der PKH mangels Aussicht auf Erfolg kannst du diese Begründung jedenfalls knicken.