Hallo.
ich habe eine uneheliche Tochter und bekomme derzeit 105% der 2 Altersstufe an Ku von dem leiblichen Vater also 262€.
So nun soll das Kind eine feste Zahnspange bekommen diese Sonderbehandlung kommt auf 1300 €. Da bei ihr nur diese Spedd-Brackits in Frage kommen die aber nicht von der Kasse getragen werde.
Muß ich dafür selbst aufkommen oder kann man dieses Geld ganz oder wenigstens zur Hälfte vom Kindesvater wiederbekommen als sogenannten Sonderbedarf?
Habt ihr in so einer Geschichte schon Erfahrungen gemacht?
LG Lilly
ich habe eine uneheliche Tochter und bekomme derzeit 105% der 2 Altersstufe an Ku von dem leiblichen Vater also 262€.
So nun soll das Kind eine feste Zahnspange bekommen diese Sonderbehandlung kommt auf 1300 €. Da bei ihr nur diese Spedd-Brackits in Frage kommen die aber nicht von der Kasse getragen werde.
Muß ich dafür selbst aufkommen oder kann man dieses Geld ganz oder wenigstens zur Hälfte vom Kindesvater wiederbekommen als sogenannten Sonderbedarf?
Habt ihr in so einer Geschichte schon Erfahrungen gemacht?
LG Lilly