Zweitfamilie - Patchworkfamilie - Neues Leben

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Zweitfamilie - Patchworkfamilie - Neues Leben

      Hallo an alle,

      folgende Situation darf ich Euch schildern:

      - meine LG, voll beruftstätig 7-Tage-Wechselschicht, 3 Kinder (13-11-8), geschieden seit 09/2007, getrennt seit 03/2006

      - Ex-Frau nicht berufstätig (bzw. offiziell auf EUR 300,00 Basis)

      Trennungsgrund: sie hatte längere Zeit eine Affäre und hat meinen LG vor die Tür gesetzt

      - ich bin ebenfalls voll berufstätig

      - er zahlt EUR 1307,00 EU+KU, allerdings hat er diesen gekürzt, da der 11-jährige seit 01.08.2008 bei uns lebt

      Wir versuchen gerade unser neues "Patchworkfamilienleben" zu organisieren, und haben ein Zweifamilienhaus gekauft, welches zum Teil vermietet wird, wird diese Einnahme auf sein Einkommen angerechnet und muss er dann mehr Unterhalt zahlen? Muss die Ex für den bei uns lebenden 11-jährigen Unterhalt an meinen LG zahlen? Wird mein Gehalt mit berücksichtigt bei zukünftigen Unterhaltsberechnungen (bis dato nicht!)

      - Die Ex möchte das Kind nur nehmen, wenn Sie dafür Geld bekommt - Wochenende, wenn Sie Zeit hat, Ferien bis dato gar nicht.... - was können wir tun, da mein LG auch an 3 WE/Monat arbeitet und an dem vierten/Monat seine Kleine uns besucht. Wir hatten uns überlegt, dass wir an einem zweiten WE die Kleine auch noch nehmen, da er aber SA von 12,30 bis 21,30 arbeiten ist, werde ich in dieser Zeit da sein müssen, Sonntag hat er dann frei - Anwort von seiner EX: das passt mir nicht....

      Hat jemand Tipps und Ratschläge für uns? - Vielen Dank

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von gelöscht-009172 ()

    • RE: Zweitfamilie - Patchworkfamilie - Neues Leben

      Hallo "Du", erst mal Willkommen in den ISUV Foren.

      Kannst Du mal bitte präziszieren "wer hier wer" ist ? Hier erscheinen:
      Du
      Deine LG
      Ex (wessen)
      Dein LG
      Er

      Ein etwas aussagekräftigeres Pseudo könnte auch nix schaden.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • RE: Zweitfamilie - Patchworkfamilie - Neues Leben

      - mein LG -R.-, voll beruftstätig 7-Tage-Wechselschicht, 3 Kinder (13-11-8), geschieden seit 09/2007, getrennt seit 03/2006

      - Ex-Frau von -R.- nicht berufstätig (bzw. offiziell auf EUR 300,00 Basis)
      Trennungsgrund: sie hatte längere Zeit eine Affäre und hat meinen LG R. vor die Tür gesetzt

      - mein LG -R.- zahlt EUR 1307,00 EU+KU, allerdings hat er diesen gekürzt, da der 11-jährige seit 01.08.2008 bei uns lebt

      "ich78" bin ebenfalls voll berufstätig


      ...ich78 hoffe, jetzt sind die handelnden Personen übersichtlicher!
    • RE: Zweitfamilie - Patchworkfamilie - Neues Leben

      Hallo , jetzt blicke ich wohl durch.

      Wegen Unterhalt.
      Da isses egal ob KM KU zahlt oder nicht, weil sie ja auch EU bekommt. Denn der KU für alle Kinder wird ja zuerst von Vaters Netto abgezogen.
      So ändert sich durch den Umzug des einen Kindes zu Euch nix an den Unterhaltszahlungen, außer dass Vater den KU für das bei Euch lebende Kind einbehält, diesen dann selbst für das Kind ausgibt.

      Beim Umgang. vermisse ich das älteste Kind. Kommt das nicht ?

      Selbstverständlich hat auch das "mittlere" Kind ein Anrecht auf Umgang mit dem "nicht anwesenden ET", hier also Mutter. Diese hat dafür keine Ansprüche zu stellen, oder bezahlt(e) sie etwa wenn eines der Kinder beim Vater ist ?
      Hier sollte der Umgang mit Mutter aber nicht stattfinden wenn "die Jüngste" beim Vater ist. Damit die Kinder sich wenigstens da treffen.

      Wird mein Gehalt mit berücksichtigt bei zukünftigen Unterhaltsberechnungen
      nein. Nur falls er ein Mangelfall wird, dann wegen der Berechnung seines Selbstbehaltes.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • RE: Zweitfamilie - Patchworkfamilie - Neues Leben

      Hallo,
      der Älteste ich sehr stark durch die Mutter beeinflusst und möchte nicht kommen. Angebote, dass er seinen Vater alleine im EisCafé trifft oder mit ihm alleine mal in einen Park fährt, werden abgelehnt. Telefonate mit ihm enden stetes in einem "nö - kein Bock" und schweigen. Lediglich nach Geld zu Geburtstagen und Weihnachten wird nachgefragt!
      Die Kleine möchte gern öfters kommen, da aber mein LG 3 WE/Monat arbeitet, kann sie nur an einem zu uns kommen, sie ist aber - sofern es nicht durch die KM durch schadenfeinige Ausreden unterbunden wird - 3 Montag (nachmittags) bei uns und ansonsten auch unregelmäßig mehrmals in der Woche auch über Nacht! Mein LG bringst sie dann in die Schule. Seine Ex lässt sich aber auf keine feste Regelung ein, dass ihr Mittlerer zu ihr kommt und benutzt ihn und die Kleine als Spielball, um auf meinen LG einzuwirken. Was ihr Ziel ist, weiß ich nicht!

      Nochmal für mich zum Verständnis; die Mieteinahme wird nicht auf den KU+EU angerechnet, da der Unterhalt ja ausschließlich vom Netto-einkommen berechnet wird, richtig?

      Vielen Dank und Grüße
    • RE: Zweitfamilie - Patchworkfamilie - Neues Leben

      Hallo Ich78,

      von den Mieteinnahmen wird nur der "Gewinn" als Einkommen gezählt,
      also Miete - Kosten und dann natürlich auch nur anteilig auf die Eigentümer.

      So wie du es schilders gehe ich davon aus, dass ihre die Miete braucht um die Hypothek zu tragen, dann ist kein Einkommen da.

      Viele Grüße
      Mietzi
    • RE: Zweitfamilie - Patchworkfamilie - Neues Leben

      Danke Mietzi!

      @Wolfgang:

      Warum muss mein LG für seine Ex EU zahlen (der doch gezahlt wird für die Betreuung seiner weiteren 2 Kids), darf aber im Gegenzug keine EU von ihr fordern für die Betreuung seines Sohnes, der ja jetzt bei uns wohnt?!

      Wie schnell lässt sich eine gerichtliche Regelung bezüglich Ferienregelung und Besuchsregelung durchsetzen? Mein LG kann nicht die kompletten Herbstferien frei nehmen und ich auch nicht! Die KM möchte sich nicht darauf festlegen, dass ihr bei uns lebender Sohn bei ihr eine (von zwei) Wochen Herbstferien verbringt...Wir wissen nicht, wer auf den Jungen aufpassen kann - Verwandtschaft ist nicht in der Nähe...?!

      Hat jemand Tipps?

      Danke!
    • RE: Zweitfamilie - Patchworkfamilie - Neues Leben

      Hallo ich78

      Verstehe ich deine Frage jetzt richtig?du willst eine gerichtliche Umgangsvereinbarung in der ihr die KM zum Umgang verpflichten wollt?

      Naja versuchen könnt ihrs ja aber obs klappt ist die andere Frage.

      Es wäre besser wenn ihr die Zustimmung der KM so bekommen würdet,weil zwingen kann man niemand zum Umgang.

      LG
      Kleinmausis
      Liebet eure Feinde,
      das schadet ihrem Ruf!
    • RE: Zweitfamilie - Patchworkfamilie - Neues Leben

      Hallo,

      eine Regelung zum Umgangszwang kenne ich auch nicht.
      Und ich weiß auch nicht, ob ich dies machen würde. Es ist sicher nicht schön für ein Kind, wenn die Mutter gezwungen werden muss, dass es da sein darf.

      Wegen den 2 Wochen Ferien, teilt diese doch zwischen euch auf. Ich weiß, es ist hart, keinen gemeinsamen Urlaub machen zu können, doch es kommen noch 6 Wochen Sommerferien auf euch zu ( auf mich auch ).
      Jeder nimmt eine Woche.

      Gibt es keine Ferienbetreuung bei euch, z.b. Waldheimferien, wo die Kinder tagsüber weg sind und zuhause übernachten. Erkundige dich doch mal nach einer Ferienbetreuung in euerer Gemeinde. Oder vielleicht eine Tagesmutter für eine Woche.
      Dies kostet alles Geld, doch 1-2 Wochen allein für einen 11 jährigen ist schon lange.

      Gruß
    • RE: Zweitfamilie - Patchworkfamilie - Neues Leben

      Hallo ,

      die Mieteinahme wird nicht auf den KU+EU angerechnet, da der Unterhalt ja ausschließlich vom Netto-einkommen berechnet wird, richtig?
      uuupps, hatte ich total vergessen. Hat aber Mietzi schon beantwortet, brauch ich nicht zu wiederholen.

      EU zahlen (der doch gezahlt wird für die Betreuung seiner weiteren 2 Kids)
      diese Definition ist falsch !
      EU muß hier gezahlt werden weil die Beiden ihre Ehe so geführt haben dass KM wegen Kindesbetreuung nicht bzw. kaum gearbeitet hat. Dadurch hat sie jetzt weiterhin berufliche, finanzielle Einbußen.

      Herbstferien, gilt für Ferien überhaupt.
      Umgang dient dazu dass Kind + ET weiterhin eine Beziehung pflegen können. Ist nicht in 1. Linie zur Betreuung während Arbeitszeit "betreuender ET" gedacht. Wenn sich das so miteinander verbinden läßt isses prima, wenn nicht dann zählt es zu den Aufgaben "betreuender ET" die Kindesbetreuung anders zu organisieren.

      z.Zt. laufen die Anmeldungen für die Herbst-Ferienprogramme der Städte, Kreise. Schaut mal ob da noch was frei ist.

      Evtl. Kosten Vater für die Betreuung während seiner Arbeitszeit mindern sein Nettoeinkommen für die EU-Berechnung.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • RE: Zweitfamilie - Patchworkfamilie - Neues Leben

      Hallo wolfgang,

      ok, dann weiß ich jetzt was EU genau ist, allerdings ist sie vor der Geburt der Kinder Vollzeit arbeiten gegangen (während der Ehe) und jeweils nach den Geburten auf EUR 400,00-Basis und sonst noch kleinere Nebentätigkeiten...!Doch seit der Scheidung schafft sie gerade noch die EUR 325,00-Basis - ist doch komisch, oder? Und seit einer jetzt bei uns lebt, macht sie auch keine Anstalten daran etwas zu ändern!
      Die Änderungsklage ist im März zum AG gegangen, jetzt haben wir fast September und noch kam keine Nachricht? Wie lange dauert so etwas?
      Danke für Eure Info!
    • RE: Zweitfamilie - Patchworkfamilie - Neues Leben

      Hallo "Du", selbstverständlich kann er versuchen Ex dass Ex mehr Arbeitszeit für ihren Unterhalt einsetzt.

      Allerdings sehe ich da durch den Umzug des mittleren Kindes keinen besonderen Grund dazu.
      Bei einer Betrachtung durch Gericht darüber wird der Hauptfokus auf dem jüngsten Kind liegen.

      Wie lange eine Klage dauert kann niemand wissen, das kommt auf das Gericht, deren interne Situation, an. Sein RA kann ja mal beim Richter nachfragen "wie der Sachstand" ist.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • RE: Zweitfamilie - Patchworkfamilie - Neues Leben

      Hallo Wolfgang,
      sein RA hatte bereits im Juni nachgefragt, da sagte man, dass die Klage "vergessen" worden ist, man entschuldigte sich 1000mal, aber seitdem ist auch wieder Stillstand.
      Seine Ex hatte angegeben, wg. dem Mittleren nicht arbeiten gehen zu können ("erhöhter Betreuungsaufwand,da er eine Lernschwäche hätte, ärztlich bestätigt...). Die Kleine wird Anfang nä. Jahres 9 und die Schule bietet Ganztagsbetreuung, dazu kommt, dass mein LG sie in der Woche na. auch von der Schule tw. abholen und beaufsichtigen könnte und dies auch schon mehrmals angeboten hat, damit seine Ex sich wenigstens eine offizielle Halbtagsstelle suchen kann! Aber ohne Erfolg!

      VG
      Name auf Wunsch Schreiberin gelöscht. Mfg WB

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Wolfgang Becker ()

    • RE: Zweitfamilie - Patchworkfamilie - Neues Leben

      Hallo , doch eigentlich ein Grund mehr für RA da mal etwas "Dampf zu machen".

      Wie hier schon mehrfach geschrieben ist nicht nur das Betreuungsangebot maßgebend, vielmehr der Betreuungsbedarf der Kinder. Kann von hier aus nicht beurteilt werden.

      Solche Angebote Ex müssen nicht angenommen werden.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • Benutzer online 1

      1 Besucher