KV gibt keine Unterschrift

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    • KV gibt keine Unterschrift

      Hallo,

      was kann ich tun, wenn der KV seine Unterschrift auf einer Vollmacht zur Beantragung des Ausweises für mein 14 jähriges verweigert. verweigert ist nicht richtig, er nimmt keine Post von mir an, sendet sie ungeöffnet zurück. das alleinige Sorgerecht habe ich inzwischen beantragt, aber das wird sich noch hinziehen denke ich mir. Die Behörde besteht auch auf der Vollmacht.

      Muß ich dafür echt wieder einen Anwalt bemühen? Ode r kann ich sowas direkt beim Gericht machen?

      Vielen Dank

      KK
    • RE: KV gibt keine Unterschrift

      Hallo KK, Du schreibst:

      das alleinige Sorgerecht habe ich inzwischen beantragt,

      Muß ich dafür echt wieder einen Anwalt bemühen?
      wie hast Du denn den Antrag bei Gericht gestellt ? Allein oder mittels RA ?

      Hoffentlich auch "hilfsweise Unterschrift Antrag Ausweis".

      Klaro, das dauert. Wirst Dich schon solange gedulden müssen.
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    • RE: KV gibt keine Unterschrift

      Hallo,

      vor einem Vierteljahr habe ich die scheidung beantragt und im Rahmen des Scheidungsverfahrens auch das alleinige Sorgerecht, nachdem der KV mir mehrmals schrieb, daß ich es haben könne und er froh sei es loszuwerden. Nun will er es unverhofft doch nicht abgeben (mir scheint seine Anwältin riet ihm dazu) Inzwischen gab es ein Gutachten des Jugendamts daß die Empfehlung ausspricht es mir zu übertragen. Noch ist aber kein Scheidungstermin in Sicht. Benatragt natürlich alles über einen Anwalt. Den will ich aber nicht wegen jeder Kleinigkeit bemühen, denn den muß ich ja bezahlen, im Gegensatz zum Kindesvater, der auch die scheidung über PKH finanziert.

      Den Ausweis brauchen wir spätestens Ende Oktober, da das Anfertigen 6 Wochen dauert, habe ich ja nicht ewig Zeit.

      Muß ich jetzt echt bis zur Scheiung warten oder kann man sowas nicht anders klären?

      und was bedeutet: "hilfsweise Unterschrift Antrag Ausweis" ? Heißt das , das hätte in den Antrag gemußt?

      Ich weiß, es wird hier ungern gesehen, daß man das Alleinige Sorgerecht beantragt, aber manchmal geht es nicht anders. Mir wäre es anders auch lieber. Selbst eine lapidare Unterschrift wegen einem Ausweis wird zum Problem.

      Danke
      KK
    • RE: KV gibt keine Unterschrift

      Hallo,

      so, dann wäre zumindest die Ausweisfrage geklärt, es geht tatsächlich um so einen neuen Ausweis! Und der dauert wirklich so lange.

      Ich erneuere aber nochmalmeine Ursprungsfrage: was kann ich aktuell tun, wenn der KV die Unterschrift dafür nicht gibt, weil er meine Post verweigert anzunehmen. Kann ich die Unterschrift selbst einklagen oder brauch ich einen Anwalt dazu?

      Ich habe keine Ahnung wie lange sich die scheidung noch hinzieht, da der KV ersteinmal PKH beantragt hat. Im scheidungsverfahren ist das alleinige sorgerecht wie oben beschrieben bereits beantragt

      Danke
      kk
    • RE: KV gibt keine Unterschrift

      Hallo KK, Du kannst bei meinen Antworten nicht von Deinem Wissensstand ausgehen, sondern nur von meinem, der sich aus Deinem Beitrag ergibt auf den ich antworte.

      So bin ich davon ausgegangen dass Du Antrag auf "alleinige Sorge" wegen der Verweigerung Unterschrift bzw. "Verweigerung Annahme Briefen von Dir" beantragt hast.

      Ich sehe hier wenig Chancen für den Ausweis. Ich denke Du hast hier folgende Möglichkeiten:
      1. wartest bis Scheidungsverhandlung. Da geht das in "1 Aufwasch".

      2. beantragst diesen Punkt vorzuziehen, also Eilantrag, ggf. auch "nur" wegen "Unterschrift durch Urteil ersetzen", Rest dann in Hauptverhandlung.
        Kostet dann extra. Müßte aber auf Ex abgewälzt werden können. Und ich weis nicht ob Deine Gründe für die Eile Richter dazu bringen das in den nächsten 2 Wochen durchzuziehen.

      3. jemand aus dem Verwandten- Bekanntenkreis hat Einfluß auf KV und kann ihn dazu bewegen.
        Ggf. Bittet Dein RA seinen RA auf Klienten einzuwirken. Wenn die Ablehnung Alleinsorge durch diesen RA initiiert ist, müßte dem klar sein dass sein Klient durch Verweigerung Unterschrift seine Chancen auf "weiterhin GSR" sehr schmälert.

      Ich weiß, es wird hier ungern gesehen, daß man das Alleinige Sorgerecht beantragt,
      das stimmt. Aber hier hast Du/Ihr ja anders keine Chance auf ein "normales" Leben.
      Mir fällt kein Grund ein (s)einem Kind den Ausweis zu verweigern.
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    • RE: KV gibt keine Unterschrift

      Hallo Kilokampf

      evtl. hilft dir das weiter:
      OLG Bremen - BGB § 1687 I S. 2, 1687 I S. 3
      (5. ZS - FamS -, Beschluss v. 8.8.2007 - 5 UF 34/06)

      Bei der Beantragung eines Kinderausweises handelt es sich um eine Angelegenheit
      der Alltagssorge i. S. des § 1687 I S. 2 und 3 BGB. Einer Zustimmung des anderen -
      ebenfalls sorgeberechtigten - Elternteils bedarf es daher nicht.
      Gründe:
      Die Mutter begehrt die Ersetzung der Zustimmung des Vaters für die Beantragung eines
      Kinderreisepasses für S.
      Der gemäß §§ 621e, 621a ZPO i. V. mit § 24 III FGG statthafte Antrag ist unzulässig, weil der Mutter
      das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis fehlt. Bei der Beantragung eines Kinderausweises handelt es
      sich um eine Angelegenheit der Alltagssorge i. S. des § 1687 I S. 2 und 3 BGB. Hierfür hat die Mutter
      vorliegend die alleinige Entscheidungskompetenz und damit auch "das gesetzliche
      Alleinvertretungsrecht.
      1. Nach § 1687 I S. 2 BGB hat derjenige Elternteil, bei dem das Kind rechtmäßig seinen gewöhnlichen
      Aufenthalt hat, hier also die Mutter, die Befugnis zur alleinigen Ent.~cheidung in Angelegenheiten des
      täglichen Lebens. Dies sind gemäß § 1687 I S. 3 BGB in der Regel solche, die häufig vorkommen und
      die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben.
      Hierzu gehört nach Auffassung des Senats auch die Beantragung von Ausweispapieren. Zwar dürfte
      der Besitz eines Ausweises für das Kind selbst von erheblicher Bedeutung sein. Das ändert aber
      nichts an dem Umstand, dass die Beantragung eines solchen Ausweises - jedenfalls in der Regel -
      eine Selbstverständlichkeit und demzufolge eine bloße Formalie darstellt. Eines
      Entscheidungsprozesses, an dessen Ende wegen der Bedeutung der Sache ein gegenseitiges
      Einvernehmen der Eltern i. S. des § 1687 I S. 1 BGB erzielt werden müsste, bedarf es insoweit nicht.
      (im Ergebnis ebenso Koritz, FPR 2000, 243; Veit, in: Bamberger/Roth, BGB, § 1687 Rz. 12;
      Palandt/Diederichsen, BGB, 66. Aufl., § 1687 Rz. 11; a. A. OLG Karlsruhe, FamRZ 2005, 1187).
      2. Eine andere, hiervon zu trennende und vorliegend nicht zur Entscheidung gestellte Frage ist, ob der
      Entscheidung über den - mit der Beantragung des Ausweises zusammenhängenden -
      Auslandsaufenthalt des Kindes eine erhebliche Bedeutung zukommt (vgl. OLG Köln, FamRZ 2005,
      644, für den Fall einer Reise der Kinder nach Katar). Dass eine von dem Kinderhort organisierte Reise
      nach Dänemark für das achtjährige Kind S. von erheblicher Bedeutung ist, ist im Übrigen weder
      dargetan noch sonst ersichtlich.
      (Mitgeteilt von Richter am OLG R. Schilling, Bremen)
      = FamRZ 2008, 810


      Personalausweis gibt es ab 10 Jahre, gilt bis 16, dann muß ein neuer her.
      Kinderreisepass gibt es bis 16 immer nur für 2 Jahre - so meine letzte Auskunft vom Einwohnermeldeamt.

      Grüße
      Kleine Hexe
    • RE: KV gibt keine Unterschrift

      Danke für dieses interessante Urteil.

      KK, besorge Dir eine Kopie davon, schaue mal beim OLG HB ob's auf deren Interauftritt zum runterladen ist. Wenn nicht, bitte RA darum. Damit dann zur Meldebehörde.
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    • RE: KV gibt keine Unterschrift

      Hallo zusammen.

      Den Satz finde ich am Besten:

      Dass eine von dem Kinderhort organisierte Reise
      nach Dänemark für das achtjährige Kind S. von erheblicher Bedeutung ist, ist im Übrigen weder dargetan noch sonst ersichtlich.


      Ich verstehe das so: Eine Reise nach Dänemark ist für ein 8-jähriges Kind nicht von erheblicher Bedeutung. Kann derjenige, der das ABR innehat also allein entscheiden.

      Andere Meinungen?
      Gruß vom

      menschenkind
      --

      "Handle so, dass die subjektive Maxime deines Handelns zum verallgemeinerbaren Gesetz werden könnte." (Immanuel Kant)
      - oder: Was du nicht willst das man dir tut, das füg´ auch keinem anderen zu.....
    • RE: KV gibt keine Unterschrift

      @Menschenkind

      Warum sollte eine Reise nach Dänemark für ein 8jähriges Kind von erheblicher Bedeutung sein? Das zuständige OLG war Bremen, also in relativer Nähe von Dänemark.
      Was wäre anders wenn diese Fahrt von Flensburg nach München gegangen wäre? Also innerhalb Deutschlands aber knapp 1000 km?

      Gerade in Grenznähe ist der Besuch des Nachbarlandes Alltag, aber trotz offener Grenzen muß man sich eben auch ausweisen können.

      Grüße
      Kleine Hexe (15 km bis zur nächsten Grenze)
    • RE: KV gibt keine Unterschrift

      Hallo Hexe

      Original von Kleine Hexe

      Warum sollte eine Reise nach Dänemark für ein 8jähriges Kind von erheblicher Bedeutung sein?


      Eben, warum sollte es so sein? Sehe ich auch nicht so, ebenso das OLG.

      Nebenbei: Bremen-Dänemark ist auch mal locker 300km...

      Wollte auch nur sagen, dass offenbar dieses OLG der Meinung ist, dass eine solche Fahrt nicht der Unterschrift beider Sorgeberechtigter bedarf. Und dies dürfte so manch einem sauer aufstoßen.
      Oder noch anders ausgedrückt: Wenn man in Bremen wohnt und ABR hat, muss man den/die andere(n) nicht fragen. So verstehe ich den zitierten Satz.
      Da wird doch der Begriff der alltäglichen Dinge deutlich nach oben ausgeweitet/erläutert.
      Gruß vom

      menschenkind
      --

      "Handle so, dass die subjektive Maxime deines Handelns zum verallgemeinerbaren Gesetz werden könnte." (Immanuel Kant)
      - oder: Was du nicht willst das man dir tut, das füg´ auch keinem anderen zu.....
    • RE: KV gibt keine Unterschrift

      Hallo kilokampf,

      Du kannst im Rahmen des Ehescheidungsverfahrens den Erlaß einer einstweiligen Anordnung (Eilverfahren) beantragen, durch die Du vom Gericht ermächtigt wirst, den Antrag auf Erteilung eines Kinderausweises selbst zu stellen. Du solltest heirbei auf die Eilbedürftigkeit hinweisen. Den Antrag kannst Du auch selbst zu Protokoll der Geschäftsstelle des Familiengrichts ohne anwaltliche Hilfe stellen.

      MfG
      Prinzip
    • RE: KV gibt keine Unterschrift

      Danke Prinzip für die konkrete auskunft.

      Mir war das Hinterherrennen zu streßig, habe daher unseren Herbsturlaub umgeplant. Aber ich find ees schon sehr behindernd alles und hoffe, daß ich endlich geschieden werde und auch das Sorgerecht bekommen ,denn so kann es nicht weitergehen. Mir fehlt ehrlich auch die Kraft - wegen jeder Entscheidung so ein zermürbendes Gezerre. Ich hoffe nur, daß die Richterin dem Gutachten des Jugendamtes folgt.

      Gruß
      KK
    • RE: KV gibt keine Unterschrift

      Hallo WB,

      dieses Urteil könnte auch für mich sehr intressant sein. Spätestens im Okt., wenn die Kleine 10 wird...

      Auf der Internetseite des OLG kann man sich den Beschluss allerdings nicht runterladen. Ich habe jedoch ans OLG eine E-Mail geschickt und heute ohne Probleme den Beschluß als pdf.Datei erhalten.

      So spart man sich ggf. RA-Kosten :]

      Lg,
      Jebi
      Der wahre Charakter zeigt sich nicht bei der ersten Begegnung,sondern bei der letzten...
    • RE: KV gibt keine Unterschrift

      Hallo Wolfgang,

      danke für deinen Hinweis, ich versuche es mal...

      Sollte es nicht klappen, verschiebe den Beitrag einfach in die Tonne :]

      Lg,
      Jebi
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