"getrennt lebend" eintragen lassen?

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    • RE: "getrennt lebend" eintragen lassen?

      Hallo JuBa, wenn eine/r von Euch umzieht muß das nach dem Meldegesetz beim Einwohnermeldeamt gemeldet werden.

      Um das "Trennungsjahr" nachzuweisen nicht. Das kann zum einen auch in der gemeinsamen Wohnung stattfinden, zum anderen ist eh niemand dabei, also kein Beweis.

      Aber beim Einwohnermeldeamt kannst Du das trotzdem machen, dann bekommt Ihr für nächstes Jahr schon die Steuerkarten mit der "richtigen" Steuerklasse 1. Oder Ihr lasst die Steuerklasse dann auf der Steuerkarte ändern, bevor die dem Arbeitgeber übergeben werden.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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