Scheidung bei Drohung Selbstmord

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    • Scheidung bei Drohung Selbstmord

      Titel den Forenregeln angepaßt. ins passende (Unter)Forum verschoben. WB

      hallo

      am besten fang ich mal von vorne an.

      die situation ist sehr verfahren. so viel zur vorgeschichte. die exfrau meins freundes reagiert weder auf schreiben vom gericht noch auf schreiben von ihrem eigenen anwalt.

      mein freund hatte die scheidung beantragt....da kam von ihr dass sie die ehe nicht für gescheitert hält und der scheidung somit nicht zustimmt. im gleichen atemzug kam aber ihre unterhaltsklage ins haus geflattert und sie lebt seit 2 jahren im ausland ohne kontakt zu ihrem exmann.

      jetzt wäre es so dass nächstes jahr die drei jahre rum wären und somit zwangsgeschieden werden könnte. jetzt kam die exfrau mit nem attest.....dass sie sich umbringt wenn sie geschieden wird. (mal lapidar ausgedrückt) und ihr anwalt sprach auf die 7 jahre an. so lange könnte es damit hinaus geschoben werden.

      die ganze situation ist natürlich sehr belastend. sowohl für für mich als auch für meinen freund. Wir können nichts für die zunkunft planen weil wir nicht wissen obwir unterhalt an die ex zahlen müssen. sollten wir zahlen müssen kommts wenn wohl ziemlich dicke. wir haben bereits ein gemeinsames kind. und wollen gerne ein zweites. wollen aber auch die situation möglichst vorher klären. sprich heirat usw.

      die beiden waren fast 10 jahre verheiratet. es sind keine kinder aus der ehe da. hier war sie nie wirklich arbeiten weils ihr zu anstrengend war. immer mal 2-3 wochen als mein freund mal stunk gemacht hat und hat dann wieder aufgehört. damit sie sagen konnte sie hätte es ja probiert.

      jetzt wollte ich fragen wie hoch die wahrscheinlichkeit ist dass die exfrau damit durch kommt?

      ich hatte ja schon den gedanken für meinen freund dass er doch zum doc gehen soll und angeben soll dass ihn diese ganze situation so sehr belastet dass seine arbeitskraft gefährdet ist. wie weit er damit durch kommen könnte weiss ich aber nicht.


      wer weiss dazu was? wer hat tipps?

      jetzt ist es ziemlich lang geworden. und ich denke ich bin hier nicht wirklich richtig aber ich wusste nicht wo ich sonst posten sollte.

      Lg
      SunSun
    • Scheidung bei Drohung Selbstmord

      Hallo SunSun,

      bei dem Durcheinander bei Deiner Sachverhaltsschildeurng kannst Du kaum ernsthaft Hilfe von Forenteilnehmern erwarten Bringe mal erst Ordnung in Deine Sachverhaltsschilderung, also
      1. wann haben die beiden geheiratet ?
      2. wann würde der Ehescheidungsantrag zugestelt und ist das Verfahren noch anhängig beim Gericht oder wurde der Scheidungsantrag abgewiesen bzw. zurückgenommen?
      3. wie alt sind beide Ehepartner ?
      4. Haben die Ehepartner einen Beruf erlernt, in dem sie auch in der Ehe gearbeitet haben ?
      5. welches bereingtes durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen erzielen die beiden Ehepartner ?
      6. welches Oberandesgericht wäre für die Scheidung zuständig ?
      7. wie alt ist Euer gemeinsames Kind ?

      Wenn Du diese Fragen alle beantwortest, kann Dir/Euch geholfen werden.

      MfG
      Prinzip

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Prinzip ()

    • Scheidung bei Drohung Selbstmord

      aha

      also dann versuch ichs mal soweit ich es weiss.

      1. wann haben die beiden geheiratet ?

      September 98

      2. wann würde der Ehescheidungsantrag zugestelt und ist das
      Verfahren noch anhängig beim Gericht oder wurde der Scheidungsantrag abgewiesen bzw. zurückgenommen?

      juni 2007 soweit ich weiss da die exfrau im ausland ist weiss derzeit leider niemand wann sie die gerichtsunterlagen erhalten hat.

      3. wie alt sind beide Ehepartner ?

      der mann 47 die frau 50

      4. Haben die Ehepartner einen Beruf erlernt, in dem sie auch in der Ehe gearbeitet haben ?

      erlernt haben beide einen beruf. er arbeitet in dem beruf sie war ja nie wirklich arbeiten hier in deutschland.

      5. welches bereingtes durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen erzielen die beiden Ehepartner ?

      wäre ja dann nur sein gehalt und das lag bei ehezeit so um die 2800 euro

      6. welches Oberandesgericht wäre für die Scheidung zuständig ?
      oberlandesgericht??? also soweit ich weiss ist hier noch das amtsgericht zuständig. mehr weiss ich nicht.

      aber die ehe wird nach deutschen recht geschieden.



      7. wie alt ist Euer gemeinsames Kind ?

      uns kind ist 8 Moante alt.
    • RE: Scheidung bei Drohung Selbstmord

      Original von SunSun

      6. welches Oberandesgericht wäre für die Scheidung zuständig ?
      oberlandesgericht??? also soweit ich weiss ist hier noch das amtsgericht zuständig. mehr weiss ich nicht. aber die ehe wird nach deutschen recht geschieden.

      Hallo,
      dann teile mir mal den Ort des Familiengericht mit, weil ich danach das zuständige Oberlandesgericht ermitteln kann.

      Im Übrigen kommt es auf das jetzige [B]bereinigte Nettoeinkommen an. Also keinesfalls auf das Bruttoeinkommen. Also Schuldenabzug auch vom Nettoeinkommen usw.

      MfG
      Prinzip

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Prinzip ()

    • RE: Scheidung bei Drohung Selbstmord

      hallo

      das ist das amtsgericht Friedberg (hessen)

      oh jetzt ist es mehr einkommen.

      3500

      schulden sind keine mehr da. nur das monatliche halt. 800 euro miete das auto und so aber das kann man ja nicht abziehen.

      allerdings hat er ihr noch den führerschein bezahlt damit sie bessere jobchancen hat.

      Lg
    • RE: Scheidung bei Drohung Selbstmord

      Hallo SunSun,
      also dann sind die Leitlinien des OLG Frankfurt maßgeblich.

      Ich gehe bei der nachfolgenden Berechnung einmal davon aus, dass das bereinigte Nettoeinkommen des Mannes tatsächlich € 3.600,-- beträgt:

      Entscheidend ist in dieser Konstellation die Regelung des Unterhaltsranges nach § 1609 BGB. Euer gemeinsames Kind ist vorrangig vor allen anderen Unterhaltsberechtigten. Gleiches gilt selbstverständlich auch für künftige minderjährige Kinder.

      Angesichts dieses Einkommen beläuft sich der Tabellenunterhalrt für Euer Kind auf monatlich € 380,--. Hiervon wird das hälftige Kindergeld mit € 77,- abgezogen, Zahlbetrag also € 300,--
      Zieht man von dem Nettoeinkommen von 3.600,-- €
      den Zahlbetrag von 303,-- €
      verbleiben 3.297,- €

      Du kommst in den 2. Rang gemäß § 1609 BGB als kindesbetreuende Mutter.
      Problematisch wird die Berechnung Deines Bedarfs. Wenn Ihr in Haushaltsgemeinschaft lebt, könnte das Gericht eventuell die Pauschale von € 770,-- in Ansatz bringen. Andererseit besteht aber auch die für Dich eventuell günstigere Möglichkeit, als Bedarf den Betrag in Ansatz zu bringen, der Deinem früheren Einkommen, also vor der Geburt des Kindes erzieltes Einkommen, als Bedarf in Ansatz zu bringen. Da mir dies nicht bekannt ist, gehe ich einmal von 770,-- aus.
      Zieht man diese 770,-- von der Zwischensumme von € 3.207,- ab, verbleiben Deinem Partner € 2.527,--.

      In den nächsten Rang kommt die Ex. Wenn ich hier einmal unterstelle, dass diese aus gesundheitlichen Gründen nicht erwerbstätig sein kann, belife sich ihr Bedarf auf 3/7 von € 2.527,--, also auf 1.083,-- €.

      Aber:
      Sie muss beweisen, dass sie an der Ausübung einer Erwerbstätigkeit aus zu respektierenden Gründen gehindert ist oder trotz nachhaltiger Bemühungen keinen Arbeitsplatz bekommt. Ich vermag naturgemäß nicht zu beurteilen,welches Einkommen die Ex - bei unterstellter Arbeitfähigkeit - erzeieln könnte. Dies würde ihr ggf. auch - fiktiv - zugerechnet werden können und würde zu einer erheblichen Beschränkung des Unterhaltsanspruchs führen.

      Im Übrigen sollte Dein Partner, soweit es später um den nachehelichen Unterhalt geht, zumindest eine zeitliche Beschränkung des zu zahlenden nachehelichen Unterhalts beim Familiengericht beantragen.

      MfG
      Prinzip
    • RE: Scheidung bei Drohung Selbstmord

      hallo

      sie hat ein attest vorgelegt. demnach hatte sie wegen der trennung (trennungsgrund bin ich) einen nervenzusammenbruch. der macht es ihr unmöglich zu arbeiten.
      das ist jetzt fast ein jahr her.

      seit dem kam keinerlei rückmeldung mehr von ihr.
      weder auf schreiben vom gericht noch auf schreiben von ihrem eigenem anwalt.

      unsere sorge ist halt dass sie das so ewig rauszögern kann. denn irgendwann würden wir auch gerne mal planen. haus kaufen weiteres kind heirat usw.

      und der Richter macht irgendwie gar nix mehr. der wartet bis sie sich meldet.....und sein anwalt sagt man muss jetzt die drei jahre abwarten....das kann doch net sein denn sie wird sich auch in drei jahren net melden.

      hat man da keine möglichkeiten?

      vielen dank für deine ausführlich antwort.

      Lg
      SunSun
    • RE: Scheidung bei Drohung Selbstmord

      Also SunSun,
      .., dass er doch zum doc
      gehen soll und ...
      zu solchen "xxxIdeen" gibt es hier keine Tips !

      800 € miete das auto
      dann kann es ja finanziell nicht sooo schlecht aussehen.
      Für ein 2. Kind, das genau wie das 1. auch ohne Trauschein vom Storch abgeworfen wird, empfehle ich ein Auto für nur noch 300 € zu mieten, bleiben 500 € für das Kind über.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • RE: Scheidung bei Drohung Selbstmord

      @ wolfgang....wie witzig. ich schau mal im kalender nach wann ich zeit zum lachen hab.......

      es geht ja nicht nur ums finanzielle es geht einfach darum dass sie in ihrem stolz verletzt ist (was ich ja irgendwo auch verstehen kann) aber irgendwann muss es doch mal gut sein.

      es macht überhaupt keinen sinn für sie das ganze so hinaus zu zögern. sie macht das nur um uns zu treffen.

      und achso muss ich dir wirklich noch erklären dass babies nicht vom storch kommen????

      Lg
    • RE: Scheidung bei Drohung Selbstmord

      Hallo,

      mmmh, also, ich möchte das auch mal einen kurzen Beitrag zu abgeben......
      sie hat ein attest vorgelegt. demnach hatte sie wegen der trennung (trennungsgrund bin ich) einen nervenzusammenbruch. der macht es ihr unmöglich zu arbeiten.


      Und daran zweifelst Du? Ist dir vielleicht mal in den Sinn gekommen, dass so was eine Person wirklich so hart treffen kann? Dass es Menschen gibt, die es auch nach 1 Jahr nicht weggesteckt haben, dass - hier - ihr Mann sie gegen eine erheblich jüngere Eintauscht.....

      es geht ja nicht nur ums finanzielle es geht einfach darum dass sie in ihrem stolz verletzt ist (was ich ja irgendwo auch verstehen kann) aber irgendwann muss es doch mal gut sein.


      Sie hat doch auch recht darin, verletzt zu sein, ob nun im Stolz oder egal wo. Die gute Frau ist 50, ihr Mann sucht sich ne Jüngere, und ein Kind hat er dann auch mal noch mit der. Vielleicht trifft grade das sie besonders?

      Dass sie da vielleicht nicht so souverän sein kann, wie du das gerne hättest ist für mich völlig verständlich.

      binjib

      P.s. wie Monalisa schon sagt: Sie hat doch nichts zu verlieren, noch verheiratat zu sein, warum soll sie sich dann mit der Scheidung Euch zu liebe beeilen?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von ruth ()

    • RE: Scheidung bei Drohung Selbstmord

      Original von Wolfgang Becker
      Also SunSun,
      .., dass er doch zum doc
      gehen soll und ...
      zu solchen "xxxIdeen" gibt es hier keine Tips !

      800 € miete das auto
      dann kann es ja finanziell nicht sooo schlecht aussehen.
      Für ein 2. Kind, das genau wie das 1. auch ohne Trauschein vom Storch abgeworfen wird, empfehle ich ein Auto für nur noch 300 € zu mieten, bleiben 500 € für das Kind über.


      Hallo!

      Ich gehe mal davon aus, dass sie 800 € Miete meinte, zusätzlich Kosten für das Auto...

      Liebe Grüße
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