Kindesunterhalt bei Internatsunterbringung

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    • Kindesunterhalt bei Internatsunterbringung

      Hallo Forenuser,

      kann mir bitte mal jemand sagen, wie der KU bei Internatsunterbringung des Kindes geregelt ist?

      Bisher zahlt der Vater den KU.

      Mein Kind wird ein Internat besuchen und von mir weiterhin überwiegend betreut. D. h. Rückfahrten an den Wochenenden, Wäschewaschen, Organisation ärtzliche Versorgung etc. Es besteht kaum Kontakt zum Vater, sodass auch von dort keine Betreuungsleistungen in den Ferien oder an den freien Wochenenden erbracht werden.

      Wird auch in diesem Falle die 640,00 € Regelung angewendet? Liegt bei Internatsunterbringung eines Minderjährigen im Zweibettzimmer und sanitären Einrichtungen auf dem Flur überhaupt ein eigener Haushalt vor?

      Über Antworten würde ich mich sehr freuen.
    • RE: Kindesunterhalt bei Internatsunterbringung

      Hallo Regina,

      Original von Regina 1

      kann mir bitte mal jemand sagen, wie der KU bei Internatsunterbringung des Kindes geregelt ist?

      Bisher zahlt der Vater den KU.

      Mein Kind wird ein Internat besuchen und von mir weiterhin überwiegend betreut. D. h. Rückfahrten an den Wochenenden, Wäschewaschen, Organisation ärtzliche Versorgung etc. Es besteht kaum Kontakt zum Vater, sodass auch von dort keine Betreuungsleistungen in den Ferien oder an den freien Wochenenden erbracht werden.

      Wird auch in diesem Falle die 640,00 € Regelung angewendet? Liegt bei Internatsunterbringung eines Minderjährigen im Zweibettzimmer und sanitären Einrichtungen auf dem Flur überhaupt ein eigener Haushalt vor?



      Also ein eigener Haushalt liegt nicht vor, der KU richtet sich nach der Höhe des väterlichen Einkommens. Diese Kosten wirst du höchstwahrscheinlich aus KU und Kindergeld bestreiten müssen.

      Es stellen sich aber noch einige Fragen:
      Wie alt ist das Kind?
      Warum soll es in eine Internat?
      Wieviel kostet das Internat?
      Gibt es eventuell Schülerbafög?

      LG Flory
    • RE: Kindesunterhalt bei Internatsunterbringung

      hallo , erst mal Willkommen in den ISUV Foren.

      Hier stellen sich erst mal viele Fragen bevor man wirklich antworten kann.
      • wie alt ist Kind ?
      • Warum geht Kind in Internat ?
      • was ist das für ein Internat ? Deine Schilderung "sanitären Einrichtungen auf dem Flur" klingen nicht sonderlich schön.
      • wer zahlt Kosten Internat ? Wie hoch ?
      • ist Vater mit Internatsunterbringung einverstanden ?

      Wenn Kind im Internat ist wird ja keine Betreuungsleistung erbracht, Du kannst Vollzeit arbeiten.
      Wie ist denn der Umgang geregelt ? Hier würde sich ja abwechselnd an den WE anbieten.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Kindesunterhalt bei Internatsunterbringung

      Hallo Flory,

      das Kind ist 15 Jahre alt und geht auf eigenen Wunsch in ein Sportinternat. Die monatl. Internatskosten belaufen sich auf 240,00 € incl. Verpflegung. Ob es Schülerbafög gibt ist mir nicht bekannt. Der Vater ist mit Schulwechsel einverstanden.

      Ich bin davon ausgegangen, dass ich die Kosten komplett - also auch Zusatzkosten wie Heimfahrtkosten, Kosten für Trainingslager und zusätzliche Bekleidung - tragen werde.

      Ich hatte dem Kindesvater angeboten, dass er mir - wie bisher den Kindesunterhalt 320,00 € überweist. Dieser Betrag reicht natürlich nicht aus, um den Bedarf zu decken. Ich hatte sogar angeboten schriftlich auf die Geltendmachung von Mehrbedarf zu verzichten. Dies aus dem Grund, um bei Anschaffungen (z. B. laptop) um Diskussionen herumzukommen. Denn die Fronten sind so verhärtet, dass der Vater grundsätzlich alles ablehnt, was von mir vorgeschlagen wird.

      Also ich will die kompletten Kosten aus KU und Kindergeld begleichen.
      Sollte aufgrund des Mehrbedarfes dieser Betrag überschritten werden, zahle ich selbst.

      Der Vater will keine Beibehaltung des bisherigen Zahlbetrages, sondern eine Quotelung.

      Also kann ich aus deiner Antwort schließen, dass du davon ausgehst, dass die 640,00 € Regelung mit Quotelung nicht angewendet werden kann? Ich möchte sie jedenfalls nicht - wegen der ständigen dann auftretenden Reibereien über Anschaffungen etc.

      LG Regina 1
    • RE: Kindesunterhalt bei Internatsunterbringung

      Vollzeitarbeit scheidet bei mir aus, da ich noch zwei Kinder (11und 9 Jahre) betreue - zurzeit arbeite ich teilzeit.
      Umgang findet so gut wie nicht statt, da der Vater sich nicht kümmert. Selbst die Ferien werden komplett bei mir verbracht. Vereinbart war eigentlich, dass die Kinder in den Ferien je zur Hälfte bei einem Elternteil sind...
    • RE: Kindesunterhalt bei Internatsunterbringung

      Hallo Regina,

      Original von Regina 1

      das Kind ist 15 Jahre
      monatl. Internatskosten 240,00 € incl. Verpflegung.

      Der Vater will keine Beibehaltung des bisherigen Zahlbetrages, sondern eine Quotelung.


      Quotelung halte ich für ausgeschlossen. Deine Lösung halte ich für fair, wenn nicht sogar großzügig (wird Dir aber offensichtlich nicht gedankt). Und die Internatskosten halten sich im überschaubaren Rahmen (da gibts u.U. ganz andere Preise). Ob Internatskosten allerdings Mehrbedarf sind, ist so weit ich weiss rechtlich sehr umstritten (dass ein Internat mehr kostet natürlich nicht).

      Wenn der KU tituliert ist, kannst Du in Ruhe abwarten.

      LG Flory
    • RE: Kindesunterhalt bei Internatsunterbringung

      Hallo Regina,

      aus meiner Erfahrung - mein Sohn besucht auch ein Sportinternat - wird das wohl so werden, dass letztendlich gequotelt wird, in welcher Weise auch immer.

      Begründung: Da das Kind sich mehrheitlich im Internat aufhält - die Woche über sowieso, dazu kommen ja dann noch diverse Wettkampfwochenenden usw. - fällt ja dein "Betreuungsanteil" mehr oder weniger weg.

      Dafür werden beim Bedarf dann diverse Mehrausgaben dazugerechnet, so z.B. die Internatskosten, Heimfahrtskosten, Kosten für Sportmaterial (kann ja auch ne Menge sein) usw.

      Da das letztendliche Urteil erst die Tage bei mir ankommt - vielleicht kann ich dir dann mehr sagen. Aber bis jetzt war das eigentlich bei Amts- und Oberlandesgericht gar kein Thema, dass dies anders als durch "quoteln" geregelt wird.

      Gruß

      Helli
      Alles kommt zu dem, der warten kann!
    • RE: Kindesunterhalt bei Internatsunterbringung

      Hallo Regina, nach dieser Schilderung jetzt sehe ich 2 Möglichkeiten:
      1. KU + Mehrbedarf werden im Verhältnis Eurer Einkommen gequotelt.
      2. KU wie bisher, nur der Mehrbedarf, soweit der nicht vom KU gedeckt ist, hier Einsparung Verpflegung während Internatsaufenthalt berücksichtigen, wird gequotelt.


      Vollzeitarbeit scheidet bei mir aus, da ich noch zwei Kinder (11 und 9 Jahre) betreue
      hättest Du auch gleich schreiben können.
      Sind diese Kinder vom gleichen Vater oder aus späterer Beziehung ?

      640,00 € Regelung mit Quotelung
      ist nur für Volljährige mit eigener Wohnung.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Kindesunterhalt bei Internatsunterbringung

      Hallo WB,
      Kinder stammen alle vom selben Vater.

      Nach den Beiträgen zu urteilen, gibt es für den Kindesunterhalt bei Internatsunterbringung keine einheitliche Regelung. Kann ich mir eigentlich gar nicht vorstellen, da das ja nun öfter der Fall ist, dass Kinder ins Internat gehen.

      Offensichtlich gibt es hierzu nicht mal Urteile. Jedenfalls habe ich nichts gefunden.
      Der Vater besteht auf Quotelung und zwar auf Basis von 640,00 €. ich fand mein Angebot an den Vater, den bisherigen KU 320,00 € wie gehabt zu zahlen und dass alle weiteren Kosten von mir getragen werden eigentlich OK. Hier fahre ich doch eigentlich schlechter, weil ich alles darüber hinaus Gehende selbst tragen muss. Aber das ist es mir wert, da es ansonsten nur Stress über jede zusätzlichen Bedarf geben würde. Ich wollte halt meinem Kind ersparen, dass es zwischen die Fronten gerät. Leider ist dies bereits passiert, da KV ihm beide Regelungen zwecks Enscheidung angeboten hat. Dies ist eine Sache zwischen den Eltern, das Kind muss da rausgehalten werden. Ist 'ne Sauerei, dass KV es nicht auf die Reihe bekommt, die Kinder damit in Ruhe zu lassen. Nur aus diesem Grunde kam mein Angebot, es so zu belassen und ich zahl alles, was noch zusätzlich oben drauf kommt.

      Leider ist man gegen die Beeinflussung der Kinder absolut machtlos - oder gibt es hier 'ne Chance behördlicherseits vorzugehen?

      LG
      Regina