Hallo Forenuser,
kann mir bitte mal jemand sagen, wie der KU bei Internatsunterbringung des Kindes geregelt ist?
Bisher zahlt der Vater den KU.
Mein Kind wird ein Internat besuchen und von mir weiterhin überwiegend betreut. D. h. Rückfahrten an den Wochenenden, Wäschewaschen, Organisation ärtzliche Versorgung etc. Es besteht kaum Kontakt zum Vater, sodass auch von dort keine Betreuungsleistungen in den Ferien oder an den freien Wochenenden erbracht werden.
Wird auch in diesem Falle die 640,00 € Regelung angewendet? Liegt bei Internatsunterbringung eines Minderjährigen im Zweibettzimmer und sanitären Einrichtungen auf dem Flur überhaupt ein eigener Haushalt vor?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen.
kann mir bitte mal jemand sagen, wie der KU bei Internatsunterbringung des Kindes geregelt ist?
Bisher zahlt der Vater den KU.
Mein Kind wird ein Internat besuchen und von mir weiterhin überwiegend betreut. D. h. Rückfahrten an den Wochenenden, Wäschewaschen, Organisation ärtzliche Versorgung etc. Es besteht kaum Kontakt zum Vater, sodass auch von dort keine Betreuungsleistungen in den Ferien oder an den freien Wochenenden erbracht werden.
Wird auch in diesem Falle die 640,00 € Regelung angewendet? Liegt bei Internatsunterbringung eines Minderjährigen im Zweibettzimmer und sanitären Einrichtungen auf dem Flur überhaupt ein eigener Haushalt vor?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen.