Steuerklasse-Trennungsjahr-Scheidung?

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    • Steuerklasse-Trennungsjahr-Scheidung?

      Hallo Zusammen
      Es wäre sehr nett, wenn mir jemand in meiner (für mich) zerfahrenen Situation weiterhelfen könnte.

      Meine Frau und ich wollen uns scheiden lassen. Ausgezogen ist sie bereits im Februar. Zusammen haben wir einen 2 jährigen Sohn, für den ich Unterhalt bezahle, ebenso für meine Frau den Ehegattenunterhalt.

      Wie ich leider erst jetzt durch eine zufällige Änderung meiner Lohnsteuerkarte erfahren habe, hat sie sich bereits zu diesem Zeitpunkt beim Einwohnermeldeamt "dauernd getrennt lebend" gemeldet, rückwirkend zum 01.11.2007.
      Durch die Änderung meiner Lohnsteuerkarte wurde mir nun rückwirkend zum 01.01.08 anstelle Steuerklasse 3. Steuerklasse 1 eingetragen.
      Dies hieße, ich bekomme lt. meinem Arbeitgeber für die nächsten 1,5 Monate kein Gehalt mehr (wg. Steuerrückerstattung). > Eine Katastrophe < :(

      Was kann ich nun tun, um dies zu verhindern? Mit meiner Frau bin ich im guten Kontakt. Ich glaube darüber war sie sich auch nicht ganz im klaren.

      Das Problem ist zudem auch, dass wir nun eigentlich relativ schnell die Scheidung einvernehmlich durchkriegen wollten.

      Das heißt für die Scheidung bräuchte ich ja eigentlich ein abgeschlossenes Trennungsjahr - und für die Erhaltung der Steuerklassen nach meinem Wissen eben gerade nicht.

      Ich bin ratlos - wer kann mir dabei behilflich sein - schon einmal im voraus vielen Dank
      Euer chriss
    • RE: Steuerklasse-Trennungsjahr-Scheidung?

      Hallo,

      und für die Erhaltung der Steuerklassen nach meinem Wissen eben gerade nicht.
      ...und was erwarten Sie hier für eine Antwort? Wie man das ggf. umgehen kann?

      Im Jahr der Trennung bleibt es noch bei der günstigen Stkl.-Wahl; im darauffolgenden Jahr ist diese Wahl, sofern dauerndes Getrenntleben vorliegt, nicht mehr möglich.

      Ggf. spielen Sie auf vorgeschobene Versöhnungsversuche an, die ggf. das Getrenntleben in einem Jahr in steuerrechtlichen Sinne unterbrechen würde, nicht aber das Trennungsjahr? Da wäre ich sehr vorsichtig, auch was Ratschläge anderer angeht; vgl. diese Infos.

      Auch hier:

      Bei Trennung dieses Jahr Steuerwechsel erst nächstes Jahr möglich?
      Gruß
      Peter H.
    • RE: Steuerklasse-Trennungsjahr-Scheidung?

      Hallo chriss, erst mal Willkommen in den ISUV Foren.

      Hier sind nun 2 eigentlich völlig voneinander unabhängige Rechtsgebiete miteinander vermischt. Die aber gerade hier Berührungspunkte haben.

      Das Familienrecht verlangt mind. 1 Jahr Trennung als Voraussetzung einer Scheidung.
      Das Steuerrecht nun wartet nicht auf die Scheidung sondern stellt schon auf Trennung ab. Dafür ist hier immer das Kalenderjahr maßgebend. Also eine Trennung zählt nicht "ab sofort" wie beim Familienrecht) sondern erst ab dem "nächsten" 1. 1.
      D.h., bei Trennung im letzten November muß ab 1. 1. 2008 getrennt veranlagt werden. Bei Trennung "im laufe des Januar 2008" dagegen erst ab 1. 1. 2009.
      relativ schnell die Scheidung
      ja, laut Einstein ist alles relativ.
      Ohne schwerwiegenden Grund (der bei Einvernehmlich kaum in Frage kommt) ist mind. 1 Jahr Trennung Voraussetzung. Wenn Ihr in diesem Jahr alles geregelt habt dann kann - je nach Auslastung Gericht - recht bald danach geschieden werden.

      Wenn es Euch aber gelingt noch dieses Jahr geschieden zu werden dann wirst Du FA kaum klar machen können dass Ihr Euch erst im Februar getrennt habt.

      Ausgezogen ist sie bereits im Februar.
      da man auch in der gemeinsamen Wohnung getrennt leben kann ist der Auszugstermin nicht unbedingt auch Trennungstermin.

      zufällige Änderung meiner Lohnsteuerkarte
      wie ändert man denn Steuerkarte "zufällig" ?
      Dazu hat man doch immer eine bestimmte Absicht, i.d.R. Steuern sparen bzw. "Vater Staat" keinen allzugroßen Vorschuss zu zahlen.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • RE: Steuerklasse-Trennungsjahr-Scheidung?

      Hallo Zusammen
      und erst einmal vielen Dank für die Hilfestellung. Das ist aber auch nicht einfach...

      Bezüglich zufällige Änderung der Steuerkarte.
      Eigentlich ging es bei mir nur um den Austritt aus der Kirche, welcher in der Lohnsteuerkarte vermerkt werden sollte. Und dabei wurde leider nicht nur dieser vermerkt, sondern auch gleichzeitig die Änderung der Steuerklasse von 3 auf 1.

      Meine Frau hat wohl im Februar sich beim Einwohnermeldeamt als dauernd getrennt lebend gemeldet - rückwirkend aber angeblich seit bereits 01.11.07 - dies erklärt nun auch, warum dann ab 01.01.08 für die Steuer Grund zur Veränderung war.

      Vermische ich nun wieder etwas? Denn ich habe gelesen, dass im Trennungsjahr noch die Steuerklasse behalten werden kann. Nimmt nun die Steuerbehörde Trennungsjahr 2007 oder Trennungsjahr gleich 12 Monate nach vorne ab dem Trennungszeitpunkt... (ist dies der Unterschied nun zwischen Familienrecht und Steuerrecht?)

      Und wenn ja, weiß jemand ob ich im Einvernehmen mit meiner Frau, den angeblichen Trennungszeitpunkt (er war wirklich nämlich erst im Februar 08!) im November letzten Jahres wieder zurücknehmen kann???
      > Selbst wenn dies ginge, hieße es ja, dass dann eine Scheidung aber auch erst zum Feb. 09 möglich wäre...

      Ich danke für die Unterstützung - aber es ist ja meine este und hoffentlich auch die letzte Scheidung...
      Nebenbei: Sehr wichtig, dass es dieses Aufklärungsforum gibt!!!

      Gruß chriss