Hallo zusammen,
ich habe jetzt hier zwei Fragen, bei denen ich mir noch nicht einmal sicher bin, ob ich sie hier in den richtigen Unterbereich des Forums stelle. Da es aber mit Unterhalt anfing, stelle ich das ganze mal hier ein.
Sorry, liebe Admins. Bitte verschiebt ggf. meinen Thread gerne, mir fiel wirklich kein besserer Bereich ein. Danke
1) Kann ich Gespräche mit meiner Ex telefonisch oder auch wenn ich ihr persönlich begegne (z.B. bei Übergaben des gemeinsamen Kindes vor/nach Umgangskontakt) mitschneiden um später rechtlich halbwegs verbindliche Beweise zu haben? Reicht für eine rechtliche Relevanz hierbei meine Ansage bei gleichzeitiger Aufnahme ihr gegenüber, daß ich mitschneide oder brauche ich rechtlich gesehen ihre Zustimmung? Oder sollte ich es ihr vorher besser schriftlich mitteilen, daß ich ab Zeitpunkt X nur noch mitschneide?
Frage bitte nicht falsch verstehen. Ich leide nicht unter Paranoia sondern erlebe gerade eine Situation, wo Ex bzgl. mir in übelster Art und Weise gegenüber Anwälten und noch schlimmer Jugendamt Lügen verbreitet, ohne das ich Gegenbeweise habe (da keine Zeugen bei der entsprechenden Situation). Bei so etwas fühlt man sich halt dann ziemlich ohnmächtig und kommt dann vielleicht auf "kreative" Ideen.
2) Kann ich den gegnerischen Anwalt / Anwältin als Gesprächspartnerin meiner Ex ablehnen oder muß ich generell hier jeden akzeptieren? Seltsame Frage, ich weiß. Aber ich habe gute Gründe zu unterstellen, daß der / die RA meiner Ex die ganze Situation ggf aus eigennützigen Gründen = mehr $$$ Honrar weiter durch entsprechende Beratungen an Ex eskalieren läßt. Und hier wird mittlerweile das gemeinsame Kind zum Spielball.
Deshalb: Könnte ich zB hingehen und durch ein direktes Schreiben an gegnerischen RA eine Stellungsnahme hierzu vom RA selbst verlangen und ggf. bei Verweigerung einer direkten Antwort eine weitere Kommunikation zwischen RA und mir (auch über meinen eigenen RA) verweigern? Und dabei der Gegenseite signalisieren, dass ich ggf im Sinne einer gütlichen Einigung aber natürlich einen anderen rechtlichen Vertreter akzeptieren würde?
Ich weiß, meine letzte Frage ist wirklich etwas weit hergeholt. Aber sie resultiert halt aus meiner Unkenntnis, was hier rechtlich angesagt ist. Und da ich mir im "echten Leben" normalerweise aussuchen kann mit wem ich spreche, frage ich halt hier mal nach, wie dies im "virtuellen" rechtlichen Leben ist.
Puuuh... bin mal echt gespannt, ob und welche Ratschläge ich auf meine seltsamen Fragen hier erhalten werde
LG, ein Papa
PS: Noch einmal kurz zusammengefaßt:
1) unter welchen Voraussetzungen kann man Gespräche mitschneiden, um so auch Beweise zu haben?
2) kann man die Anwältin / den Anwalt der Gegenseite als "Gesprächspartner" ablehnen?
ich habe jetzt hier zwei Fragen, bei denen ich mir noch nicht einmal sicher bin, ob ich sie hier in den richtigen Unterbereich des Forums stelle. Da es aber mit Unterhalt anfing, stelle ich das ganze mal hier ein.
Sorry, liebe Admins. Bitte verschiebt ggf. meinen Thread gerne, mir fiel wirklich kein besserer Bereich ein. Danke
1) Kann ich Gespräche mit meiner Ex telefonisch oder auch wenn ich ihr persönlich begegne (z.B. bei Übergaben des gemeinsamen Kindes vor/nach Umgangskontakt) mitschneiden um später rechtlich halbwegs verbindliche Beweise zu haben? Reicht für eine rechtliche Relevanz hierbei meine Ansage bei gleichzeitiger Aufnahme ihr gegenüber, daß ich mitschneide oder brauche ich rechtlich gesehen ihre Zustimmung? Oder sollte ich es ihr vorher besser schriftlich mitteilen, daß ich ab Zeitpunkt X nur noch mitschneide?
Frage bitte nicht falsch verstehen. Ich leide nicht unter Paranoia sondern erlebe gerade eine Situation, wo Ex bzgl. mir in übelster Art und Weise gegenüber Anwälten und noch schlimmer Jugendamt Lügen verbreitet, ohne das ich Gegenbeweise habe (da keine Zeugen bei der entsprechenden Situation). Bei so etwas fühlt man sich halt dann ziemlich ohnmächtig und kommt dann vielleicht auf "kreative" Ideen.
2) Kann ich den gegnerischen Anwalt / Anwältin als Gesprächspartnerin meiner Ex ablehnen oder muß ich generell hier jeden akzeptieren? Seltsame Frage, ich weiß. Aber ich habe gute Gründe zu unterstellen, daß der / die RA meiner Ex die ganze Situation ggf aus eigennützigen Gründen = mehr $$$ Honrar weiter durch entsprechende Beratungen an Ex eskalieren läßt. Und hier wird mittlerweile das gemeinsame Kind zum Spielball.
Deshalb: Könnte ich zB hingehen und durch ein direktes Schreiben an gegnerischen RA eine Stellungsnahme hierzu vom RA selbst verlangen und ggf. bei Verweigerung einer direkten Antwort eine weitere Kommunikation zwischen RA und mir (auch über meinen eigenen RA) verweigern? Und dabei der Gegenseite signalisieren, dass ich ggf im Sinne einer gütlichen Einigung aber natürlich einen anderen rechtlichen Vertreter akzeptieren würde?
Ich weiß, meine letzte Frage ist wirklich etwas weit hergeholt. Aber sie resultiert halt aus meiner Unkenntnis, was hier rechtlich angesagt ist. Und da ich mir im "echten Leben" normalerweise aussuchen kann mit wem ich spreche, frage ich halt hier mal nach, wie dies im "virtuellen" rechtlichen Leben ist.
Puuuh... bin mal echt gespannt, ob und welche Ratschläge ich auf meine seltsamen Fragen hier erhalten werde
LG, ein Papa
PS: Noch einmal kurz zusammengefaßt:
1) unter welchen Voraussetzungen kann man Gespräche mitschneiden, um so auch Beweise zu haben?
2) kann man die Anwältin / den Anwalt der Gegenseite als "Gesprächspartner" ablehnen?