Mitschnitt von Gesprächen / gegnerischen Anwalt ablehnen Möglichkeiten?

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    • Mitschnitt von Gesprächen / gegnerischen Anwalt ablehnen Möglichkeiten?

      Hallo zusammen,

      ich habe jetzt hier zwei Fragen, bei denen ich mir noch nicht einmal sicher bin, ob ich sie hier in den richtigen Unterbereich des Forums stelle. Da es aber mit Unterhalt anfing, stelle ich das ganze mal hier ein.
      Sorry, liebe Admins. Bitte verschiebt ggf. meinen Thread gerne, mir fiel wirklich kein besserer Bereich ein. Danke :)

      1) Kann ich Gespräche mit meiner Ex telefonisch oder auch wenn ich ihr persönlich begegne (z.B. bei Übergaben des gemeinsamen Kindes vor/nach Umgangskontakt) mitschneiden um später rechtlich halbwegs verbindliche Beweise zu haben? Reicht für eine rechtliche Relevanz hierbei meine Ansage bei gleichzeitiger Aufnahme ihr gegenüber, daß ich mitschneide oder brauche ich rechtlich gesehen ihre Zustimmung? Oder sollte ich es ihr vorher besser schriftlich mitteilen, daß ich ab Zeitpunkt X nur noch mitschneide?

      Frage bitte nicht falsch verstehen. Ich leide nicht unter Paranoia sondern erlebe gerade eine Situation, wo Ex bzgl. mir in übelster Art und Weise gegenüber Anwälten und noch schlimmer Jugendamt Lügen verbreitet, ohne das ich Gegenbeweise habe (da keine Zeugen bei der entsprechenden Situation). Bei so etwas fühlt man sich halt dann ziemlich ohnmächtig und kommt dann vielleicht auf "kreative" Ideen.

      2) Kann ich den gegnerischen Anwalt / Anwältin als Gesprächspartnerin meiner Ex ablehnen oder muß ich generell hier jeden akzeptieren? Seltsame Frage, ich weiß. Aber ich habe gute Gründe zu unterstellen, daß der / die RA meiner Ex die ganze Situation ggf aus eigennützigen Gründen = mehr $$$ Honrar weiter durch entsprechende Beratungen an Ex eskalieren läßt. Und hier wird mittlerweile das gemeinsame Kind zum Spielball.

      Deshalb: Könnte ich zB hingehen und durch ein direktes Schreiben an gegnerischen RA eine Stellungsnahme hierzu vom RA selbst verlangen und ggf. bei Verweigerung einer direkten Antwort eine weitere Kommunikation zwischen RA und mir (auch über meinen eigenen RA) verweigern? Und dabei der Gegenseite signalisieren, dass ich ggf im Sinne einer gütlichen Einigung aber natürlich einen anderen rechtlichen Vertreter akzeptieren würde?

      Ich weiß, meine letzte Frage ist wirklich etwas weit hergeholt. Aber sie resultiert halt aus meiner Unkenntnis, was hier rechtlich angesagt ist. Und da ich mir im "echten Leben" normalerweise aussuchen kann mit wem ich spreche, frage ich halt hier mal nach, wie dies im "virtuellen" rechtlichen Leben ist.

      Puuuh... bin mal echt gespannt, ob und welche Ratschläge ich auf meine seltsamen Fragen hier erhalten werde ;)

      LG, ein Papa

      PS: Noch einmal kurz zusammengefaßt:

      1) unter welchen Voraussetzungen kann man Gespräche mitschneiden, um so auch Beweise zu haben?

      2) kann man die Anwältin / den Anwalt der Gegenseite als "Gesprächspartner" ablehnen?

      ;)
    • RE: Mitschnitt von Gesprächen / gegnerischen Anwalt ablehnen Möglichkeiten?

      Hallo,

      wenn du Bedenken hast würde ich bei der Übergabe des Kindes (was für eine Bezeichnung) eine neutrale Person mitnehmen. Damit hast du einen Zeugen und das ist bestimmt allemal besser als wenn du forderst, dass du das Gespräch mitschneiden willst. Zumal sieht das bestimmt für euer Kind etwas befremdlich aus.

      Was den Anwalt angeht, ich denke mal, dass du nicht viel machen kannst, außer die Kontakte komplett über deinen Anwalt laufen zu lassen. Dann siehst du diesen Anwalt bei Verhandlungen und hast ansonsten keinerlei Kontakt zu ihm.

      Aber du wirst dich dran gewöhnen müssen, es gibt solche Anwälte, die haben kein Interesse daran das die Expartner vernünftig miteinander umgehen.

      Sophie
    • RE: Mitschnitt von Gesprächen / gegnerischen Anwalt ablehnen Möglichkeiten?

      Hi Sophie,

      danke für Deine Antwort. Das Wort "Übergabe" kann ich auch nicht leiden, aber leider beschreibt es ja die entsprechenden Situationen am besten.

      zu 1): Einen Zeugen könnte ich hier und da dabei haben. Aber es ist leider nicht bei allen relevanten Situationen möglich. Daher meine wie ich gestehe etwas seltsame Idee. Daher noch einmal: Ab wann ist so etwas rechtlich wasserdicht, so ein Mitschnitt.

      zu 2): Danke, hatte ich befürchtet.

      LG, ein Papa
    • RE: Mitschnitt von Gesprächen / gegnerischen Anwalt ablehnen Möglichkeiten?

      Hallo Papa,

      zu 1)
      das geht nur wenn du deiner Ex mitteilst das du das Gespräch aufnimmst, ansonsten machst du dich sogar strafbar nach

      §201 StGB:
      (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
      das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
      eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
    • RE: Mitschnitt von Gesprächen / gegnerischen Anwalt ablehnen Möglichkeiten?

      Hallo,

      mein Mann befand sich in den ersten Jahren nach der Trennung von seiner Exfrau in einer ähnlichen Situation und wollte auch persönliche Gespräche mitschneiden, um so Lügen aufzudecken. Leider rechtlich in keiner Weise verwertbar (Aussage mehrerer befragter Anwälte), vielmehr läufst du massiv Gefahr strafrechtlich belangt zu werden, wenn du einräumst, du habest ohne ihr Mitwissen aufgezeichnet.
      Die einzige Möglichkeit besteht darin, jeden alleinigen nicht dokumentierbaren Kontakt zu vermeiden und wichtige Dinge imer schriftlich oder über die Anwälte zu kommunizieren.
      Oder du müsstest sie in Kenntnis setzten, dass du z.B. ab heute alle Gespräche aufzeichnest. Wenn Sie dem zustimmt, was sie später evtl. wieder bestreitet (daher nur schriftlich oder vor mehreren Zeugen) darfst du aufnehmen. Aber das ist vermutlich nicht erreichbar.

      Viele Grüße,
      Schlumpf
    • RE: Mitschnitt von Gesprächen / gegnerischen Anwalt ablehnen Möglichkeiten?

      Hallo,

      danke für die Infos:

      Reicht -wie von Uwe_F geschrieben- der Hinweis an die Ex, daß ich mitschneide (den Hinweis würde ich natürlich auch mit aufnehmen) oder brauche ich -so verstehe ich schlumpf- explizit die Einwilligung der Ex und mache mich strafbar, wenn ich nur über das Mitschneiden informiere, von ihr aber keine Einwilligung dazu erhalte.

      Schon ein Unterschied, daher noch einmal meine Nachfrage.

      @Schlumpf: Diese Dinge laufen vor allem bei den "Übergaben" des gemeinsamen Kindes ab. Sind also nicht vermeidbar. Und Zeugen habe ich zu selten für diese Situationen "griffbereit".

      Danke & Grüße, Papa

      PS: Schon ätzend, auf was für Ideen man in solchen Situationen kommt...
    • RE: Mitschnitt von Gesprächen / gegnerischen Anwalt ablehnen Möglichkeiten?

      Hi,

      du könntest die Gespräche auch "heimlich" mitschneiden.
      Daraus dann ein Gedächtnissprotokoll erstellen. ;) So mit Datum und Uhrzeit.
      Dieses Protokoll kann man dann, auch als Beweis, vorlegen.

      Gruß
      babbedeckel

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von babbedeckel ()

    • RE: Mitschnitt von Gesprächen / gegnerischen Anwalt ablehnen Möglichkeiten?

      Hi,

      danke, das Thema Gesprächsprotokoll habe ich schon versucht. Aber da wird dann immer von Ex geleugnet, daß die Dinge so ausgesprochen wurden, wie es der Fall war. Und in einem Fall wurde mir sogar schon mit einer Anzeige gedroht, wenn ich die "Unwahrheiten" weiterhin "behaupten" würde. Gerade deswegen suche ich ja nach handfesteren Beweisen, die zur Not auch nachher vor Gericht verwertbar sind.

      LG, Papa

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von ein Papa ()

    • RE: Mitschnitt von Gesprächen / gegnerischen Anwalt ablehnen Möglichkeiten?

      Hallo,

      von dieser Verfahrensweise kann ich nur abraten. Abgesehen davon, dass ein vermeintliches Gedächtnisprotokoll - juristisch gesehen - kein Beweismittel ist, muß man sich klarmachen, dass ein strafrechtlich-relevantes verhalten auch dann vorliegt, wenn man bei der Straftat "nicht erwischt" wird.

      MfG
      Prinzip
    • RE: Mitschnitt von Gesprächen / gegnerischen Anwalt ablehnen Möglichkeiten?

      Für dich gibt es nur eine wirklich rechtlich verankerte, vernünftige lösung des problems.

      Die übergaben des kindes an einem öffentlichen ort mit einer neutralen person zu organisieren. Noch besser: völlig und nur über die neutrale person. Oder über eine behörde laufen zu lassen (begleitete besuchstage ist der begriff in der schweiz!).
      Begleitete besuchstage = Man stellt einen antrag an das gericht oder das jugend-/vormundschaftsamt. Dass z.B. wegen den massiven prolemen bei der übergabe, du eine für das kindeswohl bessere lösung anstreben möchtest. Du würdest dir also wünschen, dass beim abholen und bringen des kindes eine person (wie vom jugendamt bestimmt) mit dabei wäre, oder die besuchszeit sogar in einem geschützten rahmen unter bebachtung einer ihrer fachpersonen, 1 - 6 monate, stattfinden soll.
      Indem du das selber vorschlägst, wird den behörden bald klar, wer hier auf konflikt aus ist, denn du hast vom begleiteten besuchsrecht in einem geschützten rahmen insofern den nachteil, dass die besuchszeit wesentlich kürzer ausfällt, ev. kosten anfallen (geringe) und du quasi unter beobachtung stehst. Aber umgekehrt kannst du somit mehr als beweisen, dass die probleme bei besuchstagen, garantiert nicht von dir und deiner haltung herrühren. Dein kind sich in deiner nähe sehr wohl fühlt und du ein gutes, inniges und sehr wichtiges verhältnis zum kind führst, dass die mutter ev. zu unterbinden oder boykttieren versucht. Mir wäre es das wert. Viele väter sehen diese massnahmen als schickanen. Kann ich nicht nachvollziehen, weil umgekehrt und weitsichtig angewendet, mich genau diese mittel und möglichkeiten auch von einer rachesüchtigen expartnerin schützen können, die das kindeswohl längst aus den augen verloren hat.

      Was den anwalt betrifft: Deine wahrnehmung, dass anwälte mehr schaden verursachen und den streit noch mehr schüren können als den willen zu vermitteln, eine gute lösung für alle beteiligten - vor allem das kind - zu finden, ist nicht allgemeingültig, aber sehr oft vorzufinden. Entspricht also auch oft der praxis. Ist auch leicht zu erklären: je länger ein rechtsstreit geht, desto mehr verdient der anwalt. Also ist ihm persönlich eine schnelle, gütliche und vor allem dem kindswohl gediente lösung, sofern sie gegen die eigenen interessen (geld verdienen) gerichtet ist, so gut wie egal. Wenn man sich diese logik verinnerlicht, hat man weniger probleme mit dem gegnerischen anwalt als person und versteht die motive. Auch wenn man sie nicht gut heissen muss. In einem scheidungsprozess sind nur die anwälte gewinner. So einfach ist diese logik. Nimm es also nicht persönlich. Wenn es dich zu sehr aufregt, lass jegliche kommunikation, wie bereits geraten, über deinen anwalt laufen. Auch der freut sich, denn der darf jeden brief und jedes tel. in rechnung stellen.
      Liebe grüsse und viel kraft.
      patchwork...schwanke zwischen lust oder frust
    • RE: Mitschnitt von Gesprächen / gegnerischen Anwalt ablehnen Möglichkeiten?

      Original von lesenbildet

      Was den anwalt betrifft: Deine wahrnehmung, dass anwälte mehr schaden verursachen und den streit noch mehr schüren können als den willen zu vermitteln, eine gute lösung für alle beteiligten - vor allem das kind - zu finden, ist nicht allgemeingültig, aber sehr oft vorzufinden. Entspricht also auch oft der praxis. Ist auch leicht zu erklären: je länger ein rechtsstreit geht, desto mehr verdient der anwalt. Also ist ihm persönlich eine schnelle, gütliche und vor allem dem kindswohl gediente lösung, sofern sie gegen die eigenen interessen (geld verdienen) gerichtet ist, so gut wie egal.

      Hallo lesenbildet,

      dann lies mal tüchtig weiter. Deine juristische (Halb-)Bildung hat das aber biher nicht gefördert.
      Anwälte und Gericht werden nach Gegenstandswerten honoriert und gerade nicht nach Zeitdauer des Verfahrens. Das Gegenteil von Deiner Behauptung ist "leider" richtig. Je schneller ein Verfahren abgeschlossen ist, desto weniger Zeitaufwand ist für das gleiche Verfahren - bei gleichem Honorar - erforderlich.

      Aber die Besserwisser kann man sicherlich nicht belehren.

      MfG
      Prinzip

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Prinzip ()

    • RE: Mitschnitt von Gesprächen / gegnerischen Anwalt ablehnen Möglichkeiten?

      Hi Prinzip,

      danke, daß Du das mit den Gegenstandswerten nochmal herausgestellt hast. Bekannt war es mir auch nur hatte / habe ich trotzdem den Verdacht, daß der RA der Gegenseite da gewaltig mit im Hintergrund Eskalation betreibt.

      Aber trotzdem hat mir Dein Beitrag noch einmal den Anstoß gegeben zu überdenken, ob dies wirklich so ist oder ich vielleicht doch hier falsch liege.

      Allerdings stehe ich aufgrund des Verhaltens der Gegenseite kurz davor, neben dem Thema Unterhalt ggf. auch Klage vor dem Familiengericht wegen Umgang zu stellen. Hier würde zumindest etwas zusätzliches Honorar, da andere Sache, für die RA anfallen. Nach meinem Kenntnisstand aber nicht so viel, daß es sich wirklich lohnen würde ("Streitwert" Umgang = 3.000 €, ist das korrekt? Übrigens interessant, daß man dieses emotionale Thema so in Geldbeträgen betiteln kann....).

      Um "lesenbildet" etwas in Schutz zu nehmen: Er / sie schreibt offensichtlich aus der Schweiz. Ggf. sehen die Gebührenordnungen hier anders als in der BRD aus?

      LG, Papa

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von ein Papa ()

    • RE: Mitschnitt von Gesprächen / gegnerischen Anwalt ablehnen Möglichkeiten?

      Original von ein Papa
      Hi Prinzip,

      ("Streitwert" Umgang = 3.000 €, ist das korrekt? Übrigens interessant, daß man dieses emotionale Thema so in Geldbeträgen betiteln kann....).


      Hallo ei Papa,

      ja das ist richtig. Aber unterschätze die Kosten nicht. Man denke nur daran, dass eventuell ein Sachverständigengutachten eingeholt wird. Kosten ca. 1.500,-- bis 2.000,-- €.

      MfG
      Prinzip
    • RE: Mitschnitt von Gesprächen / gegnerischen Anwalt ablehnen Möglichkeiten?

      Hallo Zusammen
      Hallo Prinzip
      muß man sich klarmachen, dass ein strafrechtlich-relevantes verhalten auch dann vorliegt, wenn man bei der Straftat "nicht erwischt" wird.
      Wie ist das nun zu verstehen?

      Ohne Tatsachenbeweise keine Straftat, ohne Straftat kein Kläger (Staatsanwalt) und wo kein Kläger da kein Richter.
      So hab ich das bisher kennen gelernt. Oder?

      nette
      Grüße
      Smash
    • RE: Mitschnitt von Gesprächen / gegnerischen Anwalt ablehnen Möglichkeiten?

      Hallo Prinzip,

      danke, daß hatte mir meine RA interessanterweise nicht gesteckt. Sie sagte mir nur, daß basierend auf dem genannten Streitwert ca. 1300-1500 € Kosten auf mich zukommen würden (RA-Gebühren + Gericht), was ich schon ziemlich viel finde wenn ich daran denke, daß es "nur" darum geht, mein Kind regelmäßig zu sehen und mit ihm zu telefonieren. Bzw. es geht ja um das Umgangsrecht des Kindes und nicht um meins.

      Wie werden denn solche Kosten für eventuelle Gutachten aufgeteilt? Kann es passieren, daß ich die vollständig am Hals habe und mir die Sache dann damit finanziell so ziemlich um die Ohren fliegt?

      VG, Papa
    • RE: Mitschnitt von Gespraechen / gegnerischen Anwalt ablehnen Moeglichkeiten?

      Also ich kann mich da Prinzip voll anschließen, da besteht noch viiiiieeeelllll lesebedarf !

      Nochmal solche tendenziösen + falschen Infos und ich unterstütze Deine "Bildung" indem ich Dich hier auf "nur lesen" setze.

      Auch der "Rat" mit betreutem Umgang sehe ich hier als nicht angemessen.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Mitschnitt von Gespraechen / gegnerischen Anwalt ablehnen Moeglichkeiten?

      Hallo "e.P.", weil es hier um verschiedene Themen geht habe ich nach "Trennungssituation" verschoben.

      Zu Deinen beiden Fragen:
      1. da hast Du schon viele Antworten bekommen, ich widme mich daher allein "nicht rechtlichen" Aspekten.
        Zuerst aber ist mir das viel zu allgemein ausgedrückt. Um was geht es denn, was willst Du bewirken ?
        [quote] wo Ex bzgl. mir in übelster Art und Weise gegenüber Anwälten und noch schlimmer Jugendamt Lügen verbreitet, ohne das ich Gegenbeweise habe (da keine Zeugen bei der entsprechenden Situation) [/quote] dann hat Ex doch auch keine Beweise !
        Du mußt nicht "Falschaussagen" widerlegen sondern "wer etwas behauptet muß das auch beweisen".

        Ein weiterer Aspekt: was würde das denn für die Kinder bedeuten ? Vater sagt "ich nehme alles auf was Du sagst", Mutter schimpft dagegen "das verbiete ich Dir" !
        Und dann sollen die unbefangen mit Dir kommen ?

      2. ganz einfach "nein !".
        Jeder Mensch kann sich aussuchen wen er mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt ! Das gilt auch für Ex.
        Wenn der RA wirklich über das Ziel, seinen Auftrag, Berufsstandesverhalten hinaus schießt dann kannst Du gegen den vorgehen. Das wird Dein RA am besten einschätzen können, Dich dann auch dabei unterstützen. Evtl. sogar "von sich aus" bei der anwaltlichen Standesvertretung gegen vorgehen.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • RE: Mitschnitt von Gespraechen / gegnerischen Anwalt ablehnen Moeglichkeiten?

      Hallo WB,

      das Verschieben war ok, wußte ja selbst nicht wohin mit meinem Anliegen.

      Zuerst zu 2) Hatte ich ja selbst schon als eine sehr zweifelhafte Frage angesehen und hatte das auch schon durch entsprechende Beiträge / Bestätigung anderer Forenmitglieder im Thread zu den Akten gelegt. Man kommt halt manchmal bei so einer Sache auf seltsame Ideen und schießt dabei übers Ziel hinaus. Also ok, werde mit RA der Ex dann wohl leben müssen, da auch hier kaum Beweise möglich sind, um etwas dagegen zu machen.

      Zu 1) Mein Problem ist, daß ich idR bei den Übergaben der Kleinen keinen Zeugen dabei haben werde. Ist leider so. Und das Kind ist erst 3. Der neue Lebensgefährte der Ex mischt sich jedoch mittlerweile in die ganze Sache mit ein und zeigt dabei ähnliche Qualitäten, wie die Ex. Ich habe einfach Angst, daß die beiden auf die Idee kommen, mir einvernehmlich ein Fehlverhalten bei einer Übergabe anzuhängen. Es wäre zwar eine Falschaussage, aber nicht wiederlegbar, da zwei Aussagen gegen eine = meine.

      Denn in der letzten Zeit beschuldigt mich meine Ex immer wieder schriftlich (Schreiben an mich, ans Jugendamt) wegen irgendwelcher angeblicher Verfehlungen bei den Übergaben, obwohl diese Verfehlungen nie stattgefunden haben. Allerdings noch ohne Verweis auf den Lebensgefährten. Sie versucht auch sonst, im Schriftverkehr ein Bild aufzubauen, was mich als Tyrannen/Psychopaten oder was auch immer darstellen soll (z.B. angeblicher SMS-Terror).Ich befürchte daher, daß dies der nächste Schritt sein könnte, daß der Lebensgefährte plötzlich als "Zeuge" dieser nicht geschehenen Dinge auftritt und suche daher eine Möglichkeit, wie ich mich auch ohne eigene Zeugen absichern kann. Das als Hintergrund meiner "Abhör"-Idee, die ich selber peinlich finde. Aber manchmal weiß man halt nicht mehr weiter.

      Grüße, ein Papa