Anwaltswechsel ?

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    • Anwaltswechsel ?

      Hallo,

      Ich lebe von meinem Mann seit ca.1 1/2 Jahren getrennt.Scheidung läuft bereits! Wir haben am 14.08.08 einen Termin beim Familiengericht!
      Von Bekannten weiß ich,dass wenn alles geklärt ist,es durchaus möglich ist,das dann bereits die Scheidung ausgesprochen wird.

      Nun zu meinem Problem.
      Seit einiger Zeit habe ich den Verdacht,das mein Anwalt mehr an meinem Geld interesssiert ist und weniger daran mich in Sachen Scheidung bestmöglichst zu vertreten.
      Ich habe damals nach dem ersten Gespräch eine Vollmacht unterzeichnet,die ihn dazu ermächtigt,mich als Anwalt zu vertreten.

      Alle Unterlagen liegen bei ihm,er hat mir zwar von einigen Sachen eine Kopie mitgegeben,aber nicht von allen.

      Ich habe bereits mit ein paar Leuten darüber gesprochen und die haben mir gesagt,dass wenn ich den Anwalt wechsel,ziemliche Kosten für mich entstehen könnten.Sie sagten mir,das mein Anwalt Geld dafür fordern könnte,wenn er die Akten meinem neuen Anwalt aushändigt.

      Kann mir da vielleicht jemand aus eigener Erfahrung berichten,ob das tatsächlich stimmt und wenn,was für Kosten würden dann in etwa auf mich zu kommen?

      Über ein paar hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen

      liebe Grüße
      Dori
    • RE: Anwaltswechsel ?

      Hallo,

      ein Anwaltswechsel in einem laufenden Verfahren bedeutet meist, dass gewisse Kosten/Gebühren doppelt anfallen.

      Z.B. erhält ein Anwalt für ein Scheidungsverfahren eine

      1,3 Verfahrensgeführ (für die Betreibung der Angelegenheit)
      1.2 Terminsgebühr (für die Teilnahme an einem Termin)
      1,0 Einigungsgebühr (falls ein Vergleich geschlossen wird)
      zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer.

      Ergo fällt, wenn noch vor dem 14.08.08 ein Wechsel vollzogen wird, zumindest die 1,3 Verfahrensgebühr doppelt an; vorausgesetzt am 14.08. ist der erste Termin. War schon mal ein Termin, dann fällt auch die Terminsgebühr bei beiden an.

      Für die Aktenübersendung können ggf. Aktenversendungskosten, Kopierkosten anfallen; die dürften aber nicht so ins Gewicht fallen.
      Gruß
      Peter H.
    • RE: Anwaltswechsel ?

      Hallo Holzschuher,

      Danke für deine schnelle Antwort!!

      • 1,3 Verfahrensgeführ (für die Betreibung der Angelegenheit)
      • 1.2 Terminsgebühr (für die Teilnahme an einem Termin)
      • 1,0 Einigungsgebühr (falls ein Vergleich geschlossen wird)

      ...kannst du mir ungefähr sagen,wie hoch diese Gebühren ausfallen??

      liebe Grüße
      Dori
    • RE: Anwaltswechsel ?

      Hallo,

      das hängt vom Streitwert ab; für Scheidung wird das 3-fache Nettoeinkommen der Parteien errechnet + 1000.- € Versorgungsausgleich (i.d.R.) + 12-facher mtl. evtl. eingeklagter Unterhalt, ...

      Dann in dieser Tabelle gucken, wie hoch eine 1,0 Gebühr ist und entsprechend multiplizieren.
      Gruß
      Peter H.
    • RE: Anwaltswechsel ?

      Hallo Holzschuher,

      Danke für die Antwort!

      Das hört sich nicht gerade gut an! Da mach ich lieber noch mal ein bißchen Druck beim Anwalt!

      Eine Frage hätte ich aber noch! ich habe meinen Anwalt beim Erstgespräch gefragt,was bei einer Scheidung ungefähr für Kosten auf mich zukommen würden und ob man eventuell einen Festbetrag vereinbaren kann!
      Darauf meinte er,dass könnte er mir nicht sagen,da mein Ex ziemlich wankelmütig sei und sich auf nichts einigen wollte,könnte er mir weder die Kosten sagen,noch einen Festbetrag mit mir vereinbaren!!

      Kann er es in so einem Fall wirklich schlecht abschätzen oder wollte er nur nicht?
      liebe Grüße
      Dori
    • RE: Anwaltswechsel ?

      Hallo,

      ok, ich war und bin nicht dabei; aber in aller Regel läßt sich das wirklich schwer abschätzen, es sei denn, es ist klar dass es sich "nur" um eine einvernehmliche Scheidung handelt. Aber eben auch da muss ich dem Mandanten ja sagen: "Kostenschätzung nur solange gültig, so lange Einvernehmen hält!" ;)
      Gruß
      Peter H.
    • RE: Anwaltswechsel ?

      Original von Dori 69
      Habe gerade entdeckt,dass ich hier von jemanden vom" Fach" beraten werden, hoffe ich bekomme keine Rechnung zugeschickt
      ...hast Du denn das Kleingedruckte nicht gelesen!?8o Gib mir einfach Deine Adresse und los geht's!!:D

      Schönes WE noch & Gruß
      Gruß
      Peter H.
    • RE: Anwaltswechsel ?

      aus "Unterhalt" ins passende (Unter)Forum "Scheidungskosten" verschoben. WB

      Hallo Dori, Du nennst leider keine Gründe wieso Du den RA wechseln willst.

      So kurz vor der terminierten Verhandlung wird das für jeden RA schwierig werden, der müßte sich ja erst mal einarbeiten. Kann sein dass ein "neuer RA" deshalb erst mal um Verlegung der Verhandlung bittet.

      Alle Unterlagen liegen bei ihm, er hat mir zwar von einigen Sachen eine Kopie mitgegeben,
      deshalb schreibe, rate ich immer "nur Kopien herausgeben, auch an RA" !

      Anwalt Geld dafür fordern könnte, wenn er die Akten meinem neuen Anwalt aushändigt
      da liegt wohl eine Verwechslung vor. RA muss Unterlagen erst herausgeben wenn Du seine Rechnung bezahlt hast.

      hoffe ich bekomme keine Rechnung zugeschickt
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    • RE: Anwaltswechsel ?

      Hallo Wolfgang

      Upps bin schon wieder im falschen Forum gelandet,das nächste Mal pass ich besser auf =)

      Die Gründe für den Anwaltwechsel sind:

      1.Ich habe ihm beim ersten Gespräch gefragt,ob wir eventuell einen Festbetrag vereinbaren können,seine Antwort war,das ginge nicht,da mein Ex sich quer stellt und er nicht sagen könne,was für Kosten dadurch entstehen!
      Mein Ex konnte aber mit seinem Anwalt einen Festbetrag aushandeln!

      2.Nach einem Streitgespräch mit meinem Ex und dessen Anwalt,wo es darum ging,dass das Haus verkauft werden sollte,fragte ich ihn,ob ich eventuell Mietzuschuß beantragen könnte,wenn ich mit den Kindern in eine Wohnung ziehe!Da sagte er mir,das könnte ich machen,die würden es sich aber eh von meinem Mann wiederholen,da er soviel verdient!
      Vor kurzem habe ich ihn nochmal auf den Mietzuschuß angesprochen,da sagte er auf einmal,nein den würde ich nicht erhalten,weil mein Unterhalt zu hoch sei!! 8o

      3.Wenn ich Fragen habe,will er sie mir nie am Telefon beantworten,sondern immer,das ich in sein Büro komme.Habe jetzt von anderen gehört,das die Beratung am Telefon umsonst ist.Ein Gespräch in seinem Büro aber nicht!

      4.Er hat mir zwar erzählt,dass ich Prozesskosten beantragen kann,aber nicht,dass ich auch einen Beratungsschein beantragen kann!

      Es gibt noch mehr Dinge,die mich mittlerweile daran zweifeln lassen,dass er der richtige Anwalt ist.Ich bekomme immer mehr den Eindruck,dass er nur hinter dem Geld meines Ex Mannes her war! Ihr hättet mal sein Gesicht sehen sollen,wie er gelesen hat,was mein Ex verdient!

      deshalb schreibe, rate ich immer "nur Kopien herausgeben, auch an RA" !

      ...das wußte ich damals noch nicht!

      dieses Forum stellt ISUV kostenlos allen Betroffenen zur Verfügung. Alle die hier Antworten machen das ehrenamtlich, ohne Bezahlung.

      Das weiß ich doch,das mit der Rechnung war ein kleiner Scherz von mir :D

      Gruß
      Dori
    • RE: Anwaltswechsel ?

      Hallo Dori, zu Deinen "Gründen":
      1. na und ? Zum einen ist RA nicht verpflichtet einem Festbetrag zuzustimmen. Dann kann "sein" RA natürlich besser abschätzen was "er" alles anleiern will als Deiner.

      2. kann ich nix zu sagen.

      3. dann sollen Dir diese "anderen" doch einen passenden RA backen.
        Das ist totaler Quatsch. Lasse mich ja selten zu sowas hinreisen, aber hier fällt mir nur noch drastischeres ein.
        Die Kosten RA richten sich nach Streitwert ! Nicht nach Anzahl Briefe oder Gesprächen.

      4. Beratungskosten fallen nur an wenn kein Rechtsstreit folgt. Also z.B. Unterhaltsberechnung, und Ihr nehmt dann die Berechnung an.
        Bei PKH sind die Beratungskosten mit dabei.

      Also Du nennst hier keine Gründe die m.E. wirklich, fachlich gegen diesen RA sprechen. Und in die Augen schaue ihm wenn er Dir abends (außerhalb seiner Kanzlei) im Biergarten ein Bier ausgeben will. Dann aber gaaannnzz tief.
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    • RE: Anwaltswechsel ?

      Hallo Wolfgang Becker,

      Danke für die Antwort,denn ein Anwaltswechsel kommt schon aus Kostengründen(siehe Antwort Holzschuher) nicht mehr in Frage!

      Sehe dem aber jetzt etwas gelassener entgegen,da meine Zweifel, wenn ich mir deine Antwort anschaue,vielleicht doch nicht gerechtfertigt waren

      Gruß
      Dori
    • RE: Anwaltswechsel ?

      Hallo W.B.,

      wenn ich das richtig verstanden habe, will sich die Forenteilnehmerin vom Gegnanwalt beraten lassen. Dann "Gute Nacht" für den Gegenanwalt, wenn er sich darauf einläßt. Mindeststrafe für den Anwalt das 1 Jahr Freiheitsstrafe wegen Parteiverrats.

      MfG
      Prinzip

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Prinzip ()

    • RE: Anwaltswechsel ?

      Hallo,

      Ich gehe mal davon aus,dass ich mit der Forenteilnehmerin gemeint bin!

      Ich sprach zwar von einem Anwaltsechsel,aber mit keinem Wort habe ich erwähnt,das er der gegenerische Anwalt ist!

      Es gibt noch mehr gute Anwälte in meiner Nähe!Deswegen war ich am überlegen,ob es Sinn macht,jetzt noch den Anwalt zu wechseln

      Gruß
      Dori