Hallo,
am besten ist ich fang von vorne an.
Meine Eltern ahben sich letztes Jahr im November getrennt und sind dabei sich scheiden zu lassen.
Da ich bis jetzt "offiziell" bei meiner Mutter gelebt habe, habe ich mir eine Anwältin dank eines Rechtshilfeberatungsschein gesucht, die sich um den Unterhalt, der mir von meinem Vater zu steht kümmern sollte. Zu der Zeit ging ich noch zur Schule und meine Anwältin hat berechnet, dass er mir jeden Monat 150€ zahlen sollte(Anwältin meiner Mutter meint, dass sei zu wenig). Nachdem ich jetzt im Juni mein Abi geschafft habe, meinte meine Anwältin, dass ich eine Orientierungszeit von 3 Monaten hätte, um festzustellen wie es mit mir weitergeht und dass mein Vater in den 3 Monaten weiterhin zaheln muss. Macht dieser natürlich nicht und meine Anwältin meinte nur sie können ihm nich jeden Monat einen Brief schreiben, das ginge über die Kostendeckung eines Bedarfscheines hinaus. Da ich jetzt beschlossen habe in eine andere Stadt mit meinem Freund zu ziehen um dort Jura zu studieren, bin ich auf den Unterhalt angewiesen. Deshalb wollt ich fragen ob mir noch welcher zu steht und wenn ja wie viel und von beiden Elternteilen? Und wie gehe ich weiter vor? Mein Freund bekommt weiterhin ALG2 da er in der neuen Stadt eine Ausbildung machen wird, die der Staat finanziert.
am besten ist ich fang von vorne an.
Meine Eltern ahben sich letztes Jahr im November getrennt und sind dabei sich scheiden zu lassen.
Da ich bis jetzt "offiziell" bei meiner Mutter gelebt habe, habe ich mir eine Anwältin dank eines Rechtshilfeberatungsschein gesucht, die sich um den Unterhalt, der mir von meinem Vater zu steht kümmern sollte. Zu der Zeit ging ich noch zur Schule und meine Anwältin hat berechnet, dass er mir jeden Monat 150€ zahlen sollte(Anwältin meiner Mutter meint, dass sei zu wenig). Nachdem ich jetzt im Juni mein Abi geschafft habe, meinte meine Anwältin, dass ich eine Orientierungszeit von 3 Monaten hätte, um festzustellen wie es mit mir weitergeht und dass mein Vater in den 3 Monaten weiterhin zaheln muss. Macht dieser natürlich nicht und meine Anwältin meinte nur sie können ihm nich jeden Monat einen Brief schreiben, das ginge über die Kostendeckung eines Bedarfscheines hinaus. Da ich jetzt beschlossen habe in eine andere Stadt mit meinem Freund zu ziehen um dort Jura zu studieren, bin ich auf den Unterhalt angewiesen. Deshalb wollt ich fragen ob mir noch welcher zu steht und wenn ja wie viel und von beiden Elternteilen? Und wie gehe ich weiter vor? Mein Freund bekommt weiterhin ALG2 da er in der neuen Stadt eine Ausbildung machen wird, die der Staat finanziert.