Verschärft unterhaltsverpflichtet bei Studium?

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    • Verschärft unterhaltsverpflichtet bei Studium?

      Hallo,
      am besten ist ich fang von vorne an.
      Meine Eltern ahben sich letztes Jahr im November getrennt und sind dabei sich scheiden zu lassen.
      Da ich bis jetzt "offiziell" bei meiner Mutter gelebt habe, habe ich mir eine Anwältin dank eines Rechtshilfeberatungsschein gesucht, die sich um den Unterhalt, der mir von meinem Vater zu steht kümmern sollte. Zu der Zeit ging ich noch zur Schule und meine Anwältin hat berechnet, dass er mir jeden Monat 150€ zahlen sollte(Anwältin meiner Mutter meint, dass sei zu wenig). Nachdem ich jetzt im Juni mein Abi geschafft habe, meinte meine Anwältin, dass ich eine Orientierungszeit von 3 Monaten hätte, um festzustellen wie es mit mir weitergeht und dass mein Vater in den 3 Monaten weiterhin zaheln muss. Macht dieser natürlich nicht und meine Anwältin meinte nur sie können ihm nich jeden Monat einen Brief schreiben, das ginge über die Kostendeckung eines Bedarfscheines hinaus. Da ich jetzt beschlossen habe in eine andere Stadt mit meinem Freund zu ziehen um dort Jura zu studieren, bin ich auf den Unterhalt angewiesen. Deshalb wollt ich fragen ob mir noch welcher zu steht und wenn ja wie viel und von beiden Elternteilen? Und wie gehe ich weiter vor? Mein Freund bekommt weiterhin ALG2 da er in der neuen Stadt eine Ausbildung machen wird, die der Staat finanziert.
    • RE: Verschärft unterhaltsverpflichtet bei Studium?

      Hallo,

      Du wirst wohl nicht umhin kommen, Deine Eltern auf Unterhalt zu verklagen, wenn diese nicht freiwillig zahlen wollen. Hierfür erhältst Du Prozesskostenhilfe vom Staat, wenn Dein Einkommen nicht ausreicht, den Prozess zu finanzieren. Dafür schreiben die Anwälte wieder gern, denn dafür bekommen sie mehr Geld, wie für einen Beratungsschein.

      Liebe Grüße,

      Sachsehäuser
    • RE: Verschärft unterhaltsverpflichtet bei Studium?

      Hallo HabMichLieb,

      Du hast unter den von Dir geschilderten Voraussetzungen einen Unterhaltsbedarf von € 640,--, auf den das an Dich auszukehrende Kindergeld in Höhe von € angerechnet wird. Als ungedeckter Bedarf verbleiben daher 486,-- EU.

      Diesen Bedarf haben - Leistungsfähigkeit Deiner Eltern vorausgesetzt - die Eltern anteilig zu decken.

      Aber Achtung:

      Bei der anteiligen Bedarfsdeckung wird nicht vom sognannten bereinigten Nettoeinkommen ausgegangen, sondern von der jeweiligen Verteilungsmasse, die sich wie folgt errechnet:

      Beispiel:

      Einkommen Vater monatöich € 1.500,--
      abzüglich großer Sebstbehalt € 1.100,--
      Vereilungsmasse Vater € 400,--

      Einkommen Mutter moantlich € 1.300,-
      abzüglich großer Sebstbehalt € 1.100,--
      Vereilungsmasse Mutter € 200,--.

      Ergebnis:
      Von dem ungedeckten Bedarf in Höhe von € 486,-- haben der Vater 2/3 und die Mutter 1/3 zu tragen

      Auf den Vater entfallen also € 324,00
      Auf die Mutter entfallen als € 162,--
      insgesamt also € 486,--

      MfG
      Prinzip
    • RE: Verschärft unterhaltsverpflichtet bei Studium?

      Hallo euridike,

      das ist grundsätzlich selbstverständlich richtig. Da aber im Ausgangsverfahren keine Einkomen der Eltern angegeben worden waren, wollte ich die Sache nicht komplizieren und bin deshalb auf diese Frage nicht eingegangen.

      MfG
      Prinzip
    • RE: Verschärft unterhaltsverpflichtet bei Studium?

      Danke schon mal an alle Antworten.
      Hab mal mit dem Bafögrechner gerechnet und da stand dass Unterhalt nicht als Einkommen gewertet wird. Aber kp...
      Jetzt ist mir aber nochma ne 2. Frage eingefallen. Also als ich noch zur Schule ging, hatte mein Vater einen Teilzeitjob, musste aber entweder Überstunden machen oder sich einen 2. Job suchen um mir meinen Unterhalt zu zahlen. Da aus seinen Abrechnungen hervor ging, dass er eh shcon mehr als genug Überstunden machten, war dies kein Problem.
      Jetzt hat er mir aber geschrieben, dass er sich weder einen 2. Job suchen will noch Überstunden machen will, weil ich ja nicht mehr in der Schule bin und er meint nicht mehr verschärft unterhaltspflichtig zu sein....
      Stimmt das???
      Danke schon mal für die Antworten ;)
    • RE: Verschaerft unterhaltsverpflichtet bei Studium?

      Hallo HML, erst mal Willkommen in den ISUV Foren.

      Zu Deiner Titel-Frage: mit Ende Abi bist Du keine "privilegierte Volljährige" mehr.
      Damit sind Deine Eltern nicht mehr "verschärft", sondern nur noch "normal" Unterhaltspflichtig.

      Und Du rutscht aus Rang-Stufe 1 gleich ab in Stufe 4. D.h., zuerst kommen alle (evtl.) Vorrangigen, Du kannst nur KU bekommen wenn die alle "bedient" wurden.
      Mit Deinen (recht dürren) Angaben kann ich nichts genaueres dazu schreiben.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Verschaerft unterhaltsverpflichtet bei Studium?

      Hallo HML, für Kinder seiner 2. Ehefrau wäre er auch nicht unterhaltspflichtig. Die Unterhaltspflicht bleibt bei den Eltern, egal wie oft sie eine Partnerschaft, Ehe eingehen.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Verschaerft unterhaltsverpflichtet bei Studium?

      Hallo Habmichlieb,

      da kling mir sehr viel Frust über deinen Vater rüber, der anscheinend nichts mit Unterhalt zu tun hat.

      Wir haben noch nicht erfahren, ob deine Mutter in der Lage ist dich zu unterstützen.

      Aber egal, wenn dein Vater bisher mit verschäfter Erwerbsobliegenheit 150,-- Euro zahlen musste, wie kann da jemand auf die Idee kommen, dass du jetzt mehr bekommen könntes ? Du bist volljährig, es ist dein Leben und du solltes dankbar sein für jede Unterstützung, die du durch deine Eltern erhalten kannst. (Er ist nicht verpflichtet Überstunden zu machen um dir das Geld zu geben)
      Wenn du deinen Vater verklagst kann es sein, dass du noch weniger bekommst als bisher.
      Außerdem was hat der Anwalt deiner Mutter mit dem Unterhalt zu schaffen, den dein Vater zahlen soll ? - Erst ein Mal gar nix!

      Du solltest deine Frust runterschlucken und versuchen wie ein erwachsener Mensch mit ihm reden und lass die Seitenhiebe auf seine LG und deren Kinder. Die haben mit deinem Unterhalt nichts zu tun sind aber ein wichtiger Teil seines Lebens und es steht dir nicht zu darüber zu urteilen, vielmehr solltest du dich bemühen der wichtigste Teil in seinem Leben zu bleiben, denn der bist du ganz sicher, egal was geschehen ist.
      Komm' runter von dieser "steht mir zu" Mentalität, die kommt bei Eltern garnicht gut an, besonders wenn der Rest nicht stimmt. Gib ihm dass Gefühl dir was Gutes zu tun - freiwillig, das klapp meist ganz gut.

      Viel Glück
      Mietzi
    • RE: Verschärft unterhaltsverpflichtet bei Studium?

      Und zur gesteigerten Erwerbsobliegenheit, die gilt nur gegenüber minderjährigen unverheirateten Kindern und Ihnen gleichgestellten Volljährigen (sog. priviligierte Volljährige), mit Abschluss der allgemeinbildenden Schule trifft das in der Tat für dich nicht mehr zu.
    • RE: Verschaerft unterhaltsverpflichtet bei Studium?

      Danke für die Antworten zum Unterhalt. Klar werde ich auch von meiner Mutter unterstützt, aber mit ihren 1400€ brutto kann sie mir nicht vollständig aushelfen. Und selbst wenn es nur 150€ von ihm sind, können die ganz schön weh tun... Und ganz ehrlich mit 18 will man auch mal weggehen oder sich neue Klamotten kaufen.
      Klar bin ich frustriert. Aber es geht mir auch darum, dass ein Leben viel kostet... Miete, Nahrung und Studiengebühren....woher?? Klar har mein Vater, mich damit gekränk,aber das soll hier nicht besprochen werden, gehe dafür schon zum Psychologen.
      Seine Anwältin hatte an die Anwältin meiner Mutter geschrieben, dass im Scheidungsvertrag meiner Eltern mein Unterhalt geklärt werden sollte. Die Anwältin meiner Mutter meinte auch, dass das da nichts mehr zu suchen hat, da ich volljährig bin. Und da kam das halt zum Gespräch und sie meinte auch, dass er lieber stolz sein sollte für mich zu zahlen wegen abi etc.
    • RE: Verschaerft unterhaltsverpflichtet bei Studium?

      Hallo HML, klaro ist Vater unterhaltspflichtig wenn das sein Einkommen hergibt.

      Und ich denke auch dass es ein schönes Gefühl für Eltern sein sollte (i.d.R. auch ist) wenn Kind eine gute Ausbildung macht.

      Genauso richtig ist es dass Dein Unterhalt eigentlich nix in einer Scheidungs(folgen)vereinbarung Deiner Eltern zu suchen hat, es sei denn die wollen da untereinander eine andere Verteilung als üblich ausmachen. Das mußt Du schon mit jedem ET klären.
      Ich hoffe für Dich dass es ohne großen Streit "über die Bühne geht".
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