Zweitwohnsitz des Noch-Mannes, was nun?

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    • Zweitwohnsitz des Noch-Mannes, was nun?

      Hallo liebe Forenmitglieder,

      ich wusste nicht, wie ich das betiteln soll.

      Meine Frage: Heute war ich auf dem Rathaus meines neuen Heimatortes, um mich und die Kinder anzumelden. Dort schaute der Beamte drauf und sagte plötzlich: "Wieso haben Sie StKl 2?" Ich antwortete, weil ich ja jetzt schon 1 Jahr von meinem Mann getrennt lebe. Antwort, das könne nicht sein, er hätte vor 14 Tagen hier seinen Zweitwohnsitz angemeldet, was bedeutet, dass wir nun wohl wieder zusammen leben. Sein Vorschlag, StKl. 3 und 5. Damit war ich nicht einverstanden, wir haben uns dann auf 4/4 geeinigt. Wobei er mir wie gesagt nicht glauben wollte, dass ich meinen Mann seit mehr als 6 Monaten nicht gesehen habe.

      Werde mal sehen, ob ich ihn irgendwie telefonisch erreichen kann, welcher Teufel ihn da geritten hat, sich bei mir anzumelden.

      Muss ich eigentlich jetzt nachweisen, dass die Trennung noch läuft und wie bekomme ich die StKl. 2 wieder?

      Gruß Clemi

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Clemi ()

    • RE: Zweitwohnsitz des Noch-Mannes, was nun?

      Hi Clemi !

      Ich werde aus deinem Beitrag nicht ganz schlau....

      Du meldest Dich jetzt an und EX vor 14 Tagen ?

      Egal, keinesfalls entscheidet die Meldebehörde ob Ihr getrennt lebt oder nicht.

      Davon ausgehend, daß ihr euch als getrennt lebend gemeldet habt, reicht eine wohl fiktive Wohnsitzangabe als Nachweis nicht aus.

      Kläre das am besten direkt mit dem FA und bestehe bei der Meldebehörde auf Getrennt lebend.

      gruß mezzo
    • RE: Zweitwohnsitz des Noch-Mannes, was nun?

      Hallo mezzo,

      mein Noch-Mann ist ja voriges Jahr aus dem Haus ausgezogen, in dem wir wohnten. Das war in Hessen (wohnt nun in Hamburg).

      Am WE bin ich nun mit den Kindern wieder in die Stadt gezogen, in der ich geboren bin. Und da wurde mir eben gesagt, dass mein Noch-Mann einen Zweitwohnsitz hier angemeldet hat. Wie das gegangen ist, weiß ich auch nicht.

      Na ja, dann werde ich da wohl noch einmal nachhaken.

      Danke!

      Gruß Clemi
    • RE: Zweitwohnsitz des Noch-Mannes, was nun?

      Hallo Clemi, ob Ihr getrennt lebt und welche Steuerklasse Ihr wählt entscheidet nicht der Melde-SachBearbeiter ! Sondern Ihr selbst.

      Wenn sich das später als "falsch" herausstellt, das entscheidet Familienrichter bei Scheidungsverhandlung bzw. FA beim Steuer-Jahresausgleich, dann werdet Ihr nicht geschieden bzw. bekommt ne "saftige Nachzahlung".

      Also nochmal zum Meldeamt, ggf. Abteilungsleiter, und das richtig gestellt !

      Wo Ex einen "2. Wohnsitz" anmeldet sagt nix darüber aus ob Ihr getrennt lebt. Kann man bekanntlich auch in 1 Wohnung !

      sich bei mir anzumelden.
      gleiches Haus, gleiche Wohnung ? Hat dies einen Bezug zu Dir den er kennt ?
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Zweitwohnsitz des Noch-Mannes, was nun?

      Hallo Wolfgang,

      danke für den Hinweis.

      Er hat als Zweitwohnsitz die Adresse meines Hauses (war bis jetzt mein Ferienhaus und ist jetzt das neue Heim für mich und die Kinder) angegeben, deswegen wollte der Beamte mir ja nicht glauben, dass wir nicht wieder zusammen sind.

      Ich werde aber gleich morgen noch einmal dort hingehen und das richtig stellen.

      Gruß Clemi