Die eigentliche Frage hatte ich ja schon ganz am Anfang gestellt. So nach und nach kamen noch andere Aspekte in Betracht was so alles dem Einkommen des Unterhaltsempfängers zuzurechnen sein könnte.
Das minderjährige Kinder nicht über eigenes Einkommen verfügen dürfte die Regel sein. Dann gibt es ja noch die privilegierten Kinder über 18. Und was kommt dann?
Die Berechnungsformel von Kosmos25 bezieht sich nur auf den Unterhaltsempfänger. Bei Unterhaltspflichtigen muss auch noch deren Leistungsfähigkeit berücksichtigt werden. Da gibt es so etwas wie Selbstbehalte und fiktive Einkommen.
Nach welcher Tabelle bzw. Leitlinien oder Ähnlichem kann der Bedarf berechnet werden? Wie muss der tatsächliche Bedarf, sollte er sich nicht berechnen lassen, nachgewiesen werden? Wer entscheidet darüber ob die Forderungen gerechtfertigt sind und wonach?
Wenn es um KU geht habe ich die Antworten im Verlauf der Geschichte schon bekommen. Jetzt haben mir die Antworten gefehlt.
Nach dem letzten Beitrag von Uwe F muss ich davon ausgehen, dass die KM als Betreuerin des Behinderten etwas versäumt hat und lieber den KV weiter in die Pflicht nehmen möchte.
Ich werde das Forum auf dem laufenden halten wie sich die Angelegenheit entwickelt.
Das minderjährige Kinder nicht über eigenes Einkommen verfügen dürfte die Regel sein. Dann gibt es ja noch die privilegierten Kinder über 18. Und was kommt dann?
Die Berechnungsformel von Kosmos25 bezieht sich nur auf den Unterhaltsempfänger. Bei Unterhaltspflichtigen muss auch noch deren Leistungsfähigkeit berücksichtigt werden. Da gibt es so etwas wie Selbstbehalte und fiktive Einkommen.
Nach welcher Tabelle bzw. Leitlinien oder Ähnlichem kann der Bedarf berechnet werden? Wie muss der tatsächliche Bedarf, sollte er sich nicht berechnen lassen, nachgewiesen werden? Wer entscheidet darüber ob die Forderungen gerechtfertigt sind und wonach?
Wenn es um KU geht habe ich die Antworten im Verlauf der Geschichte schon bekommen. Jetzt haben mir die Antworten gefehlt.
Nach dem letzten Beitrag von Uwe F muss ich davon ausgehen, dass die KM als Betreuerin des Behinderten etwas versäumt hat und lieber den KV weiter in die Pflicht nehmen möchte.
Ich werde das Forum auf dem laufenden halten wie sich die Angelegenheit entwickelt.
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