Betriebliche Altersversorgung meines Exmannes

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    • Betriebliche Altersversorgung meines Exmannes

      Hallo,
      bin seit 2 Jahren geschieden. Nun langsam komme ich zur Ruhe und überlege, ob damals beim Rechtsanwalt alles so richtig gelaufen ist.
      Mein Exmann hat 4 betriebliche Lebensversicherungen, die ihm als betriebliche Altersrente später ausgezahlt werden.
      Habe ich da auch einen Rentenanspruch oder zählen sie zum Vermögen meines Exmannes und werden rentenmäßig später nicht berücksichtigt?
    • RE: Betriebliche Altersversorgung meines Exmannes

      hallo schlawinko, erst mal willkommen in den ISUV - Foren.

      waren denn diese "betriebliche Lebensversicherungen" bei der Scheidungsverhandlung bekannt ? Hat die der Richter (der macht den Versorgungsausgleich, nicht RA) mit einbezogen ?
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Betriebliche Altersversorgung meines Exmannes

      Hallo schlawinko,

      bist Du sicher, dass es sich bei den fraglichen Versicherungen betriebliche Rentenversicherungen handelt ? Dann hätte Dein Ex diese im Versorgungsausgleichsfragen angeben müssen. Wenn Du das bei der Überprüfung beim Fehlen entsprechender Angaben übersehen hast, hast Du natürlich jetzt ein Problem.

      MfG
      Prinzip
    • RE: Betriebliche Altersversorgung meines Exmannes

      Hallo Wolfgang,
      ja sie waren bekannt. Der Richter hat sie bei der Scheidung nicht als Rente mit berücksichtigt. Sie wurden bei der Vermögensaufstellung meines Exmannes angegeben.
      Aber meiner Ansicht nach hätte ich doch, da sie als Zusatzrente gedacht sind auch meinen Anteil zu bekommen.
      LG
      Inge
    • RE: Betriebliche Altersversorgung meines Exmannes

      Original von schlawinko
      Sie wurden bei der Vermögensaufstellung meines Exmannes angegeben.
      Aber meiner Ansicht nach hätte ich doch, da sie als Zusatzrente gedacht sind auch meinen Anteil zu bekommen.


      Hallo schlawinko,

      das habe ich mir doch gedacht. Natürlich kann man auch die Kapitalbildung über Sparverträge und Kapitallebensversicherungen als "Altersversorgung ansehen. Diese Form der Vermögensbildung gehört jedoch nicht in den Versorgungsusgleich sondern in den ZUgewiinusgleich (Vermögensausgleich). Insoweit hat das Gericht also zutrffend entschieden.

      MfG
      Prinzip
    • RE: Betriebliche Altersversorgung meines Exmannes

      Hallo! Ich habe mal eine Frage, die sich nicht direkt auf dieses Thema bezieht. Aber vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen...Ich arbeite bei einem mittelständischen Unternehmen und habe dort auch eine betriebliche Altersversorgung, die allerdings nicht besonders hoch ist. Ich habe nun beim Surfen folgende Seite zum Thema Betriebliche Altersversorgung gefunden...Hier steht: "der Arbeitgeber hat beim Lohnsteuerabzug den Versorgungsfreibetrag von 40 % der Versorgungsbezüge, höchstens 3.072 EUR / 6.000 DM zu berücksichtigen"...Stimmt das so?
    • RE: Betriebliche Altersversorgung meines Exmannes

      Hallo schlawinko,

      Original von schlawinko
      das heißt also, dass ich nichts davon bekomme. Auch wenn es als Zusatzrente gedacht ist? Gibt es keine Möglichkeit für mich? Meine spätere Rente ist nicht besonders hoch, daher wär ein kleiner Zuschuss nicht schlecht.


      richtig ist, dass bis zur Gestzesänderung am 01.09.2009 die betriebliche Altersvorsorge durch Lebensversicherungen nicht im Versorgungsausgleich ausgeglichen wurde, anders seit 01.09.09. Insoweit hätte ein Ausgleich im Rahmen des Zugewinnausgleiches erfolgen können - hierüber sollte Dich Dein Rechtsanwalt aber aufgeklärt haben.

      Ist kein Zugewinnausgleichsverfahren durchgeführt worden solltest Du prüfen, ob dies ggf. heute noch sinnvoll ist, Verjährungsfrsit grob 3 Jahre nach Rechtskraft der Ehescheidung.

      gruss ad_vocat
    • RE: Betriebliche Altersversorgung meines Exmannes

      Bei einer betrieblichen Altersversorgung kommt es doch immer darauf an, ob sie zum Zeitpunkt der Scheidung bereits unverfallbar geworden ist, oder?

      Tritt die Unverfallbarkeit erst nach der Scheidung ein, so können m.E. vorher auch gar keine Ansprüche aufgeteilt werden. Die geschieht erst viel später, mit Eintritt in die Rente im sog. 'schuldrechtlichen Versorgungsausgleich'.

      So war es zumindest bei mir.

      Viel Grüße
      Buchfink
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