2.Ehe Haftung neuer Ehegatte

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    • 2.Ehe Haftung neuer Ehegatte

      Guten Morgen zusammen,

      gestern abend fragte mich mein 2. Ehemann, wie das mit dem Hauskredit aus 1.Ehe geregelt wird, sollte mir etwas passieren.

      Ich habe mit Exmann noch ein Haus auf das noch Kredite in Höhe von 70.000 Euro laufen, ich bin zu 70% im Grundbuch eingetragen und auch hälftige Kreditnehmerin.

      Wie würde das im Erbfall aussehen, wenn nichts geregelt ist und ich 2 Kids aus 1.Ehe sowie 1 gemeinsames aus 2. Ehe habe und mit Ehemann gesetzl.Güterstand ist. Wer erbt was an den Schulden??

      Ich hoffe., dass ihr mir weiterhelfen könnt.

      Anni 8 )
      Anni
    • RE: 2.Ehe Haftung neuer Ehegatte

      Hallo,

      grdsl. - soweit keine testamentarische oder erbvertragliche Regelung getroffen wurde - sind gesetzliche Erben der Ehegatte zu 1/4 + 1/4 (pauschaler Zugewinn) = 1/2; das andere 1/2 ist unter den Kindern aufzuteilen, hier also pro Kind je 1/6.
      Gruß
      Peter H.
    • RE: 2.Ehe Haftung neuer Ehegatte

      Hi Anni,

      ich würde die Problematik per Testament regeln (über Notar), denn falls Dein Ehemann und die 3 Kinder Teile des Hauses und der Schulden erben stelle ich mir das problematisch vor. Wenn sich ein Exmann, ein Ehemann und 3 Kinder aus dem Haus/Schuldenberg rausdröseln sollen (auch wenn die Schulden über eine LV abgesichert sind) könnte die Erbauseinandersetzung kniffelig werden.

      Ich bin auch gerade dabei, mein Testament "zusammenzuschustern" und mußte schon feststellen, dass nicht alles so geht, wie ich mir das vorgestellt habe. Das Ganze ist recht umfangreich, wenn man noch minderjährige Kinder hat und daher bestimmte Dinge unbedingt regeln will.

      LG - Karbon

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      Hafes (1319 - 1389)