Hallo liebe Forianer,
bei der Berechnung des bereinigten Einkommens des Unterhaltsverpflichteten können doch "angemessene Vorsorgeaufwendungen" abgezogen werden.
Meine Frage: Was ist denn bei einem Beamten als "angemessen" zu betrachten? Riester fände ich noch okay, aber was ist z.B. mit der Direktverischerung über den AG?
Vielen Dank schon jetzt für eure Antworten,
Susanne
bei der Berechnung des bereinigten Einkommens des Unterhaltsverpflichteten können doch "angemessene Vorsorgeaufwendungen" abgezogen werden.
Meine Frage: Was ist denn bei einem Beamten als "angemessen" zu betrachten? Riester fände ich noch okay, aber was ist z.B. mit der Direktverischerung über den AG?
Vielen Dank schon jetzt für eure Antworten,
Susanne