"angemessene Vorsorgeaufwendungen" bei Beamten

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    • "angemessene Vorsorgeaufwendungen" bei Beamten

      Hallo liebe Forianer,

      bei der Berechnung des bereinigten Einkommens des Unterhaltsverpflichteten können doch "angemessene Vorsorgeaufwendungen" abgezogen werden.

      Meine Frage: Was ist denn bei einem Beamten als "angemessen" zu betrachten? Riester fände ich noch okay, aber was ist z.B. mit der Direktverischerung über den AG?

      Vielen Dank schon jetzt für eure Antworten,

      Susanne
    • RE: "angemessene Vorsorgeaufwendungen" bei Beamten

      Hallo Susanne,

      eigentlich gar keine. Der Beamte erhält eine Pension, die um einige % höher ist (ich meine 6%), als eine vergleichbare gesetzliche Rente. Beim gesetzlich Rentenversicherten sind es aber maximal 4% vom Bruttoeinkommen, welche einkommensmindernd anerkannt werden.

      Grüße
    • RE: "angemessene Vorsorgeaufwendungen" bei Beamten

      Hallo Max,

      mein Noch-nicht Ex möchte sein Einkommen gerne runter rechnen, damit er bereinigt unter 3.900 kommt und nach DT weniger zahlen muss. Das gelänge ihm aber nur mit höheren berufsbedingten Aufwendungen und zusätzlicher Altersvorsorge.

      LG, Susanne
    • RE: "angemessene Vorsorgeaufwendungen" bei Beamten

      Original von Mad-Max
      eigentlich gar keine.


      Hallo Mad-Max,

      da würde ich vorsichtig sein. Der BGH hat bei seinen Entscheidungen über die Höhe der sogeannten sekundären Altersvorsorge nur von Arbeitnehmern achlechthin gesprochen. Eine Unterscheidung zwischen Beamten einerseits und "normalen" Arbeitnehmern hat er bisher nicht vorgenommen.

      MfG
      Prinzip

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Prinzip ()

    • RE: "angemessene Vorsorgeaufwendungen" bei Beamten

      hallo Susanne,

      Prinzip hat natürlich Recht, wenn man das BGH-Urteil heran zieht. Das Urteil ist aber auch schon sehr stark kommentiert worden, sodass hier eine sehr filigrane Berechnung erstellt werden müsste. Vielleicht kommen dann doch 1 oder 2 % raus, die er anerkannt bekäme, was ich trotz BGH nicht glaube. Dein Ex ist im gehobenen, wenn nicht im höheren Dienst. Wenn er seine 35 Dienstjahre voll bekommt, hat er einen Pensionsanspruch von 75% seines letzten Soldes. Und das ist nunmal höher, als die gesetzliche Rente zuzüglich dem, was man mit 4% vom Brutto zusätzlich erreichen kann.
      Wobei ich Prinzip hier grundsätzlich immer Recht gebe - er ist Profi mit 40-jähriger Erfahrung.
      Höhere, über die Pauschale hinausgehende berufsbedingte Aufwände sind im Einzelnen nachzuweisen. Für Deinen Exmann würde ich das als sehr schwierig ansehen. Weise ihm im Gegenzug geldwerte Vorteile aufgrund seines Beamtenstatus nach: Niedrigere Zinsen bei Krediten (gute Bonität aufgrund Unkündbarkeit), günstigere Versicherungskonditionen (macht beim KFZ bis 30% aus uind lohnt sich, wenn man Auto und Motorrad hat),...
      Bei Deinem Nebenjob sollte es kein Problem sein, weitere Vorteile herauszuarbeiten.

      Grüße
    • RE: "angemessene Vorsorgeaufwendungen" bei Beamten

      Hallo Susanne, ich kann hier Max nicht zustimmen.

      Zwar übernimmt bei Beamten i.d.R. Arbeitgeber die Vorsorge per RV, die aber dann bei Bezug anders versteuert werden muß. Und alle Kürzungen an der RV für "normale" AN werden auch umgerechnet für Beamte übernommen.
      Die restliche Absicherung müssen auch Beamte selbst übernehmen.

      Dazu kommt dass schon Unterschiede möglich sind je nachdem wo man verbeamtet ist. Also Bund, Land oder Gemeinde. Das macht sich nicht nur in der Wochenarbeitszeit bemerkbar.

      Was "angemessen" ist kommt immer drauf an was genau besteht, was sinnvoll ist und auch was während der Ehe, Zusammenleben schon abgeschlossen wurde.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: "angemessene Vorsorgeaufwendungen" bei Beamten

      hallo Wolfgang,

      so weit liegen wir in unserer Ansicht nicht auseinander. Es muss eben sehr genau gerechnet werden und alle Umstände in Betracht gezogen werden.
      Bei Susanne geht es ja um die Einkommensstufe beim KU. Und da sind die Richter ja nicht so beweglich und eher wenig großzügig, wie beim EU, was ich für richtig halte.

      Grüße
    • RE: "angemessene Vorsorgeaufwendungen" bei Beamten

      Hallo an alle Teilnehmer!

      75 % Pension nach 35 Dienstjahren: das gabs mal, aber heutzutage nicht mehr.

      Der Maximalsatz liegt bei 71,25 % der letzten ruhegehaltsfähigen Bezüge.

      Die Bruttopension unterliegt fast vollständig der Einkommensteuer.
      Der Ruhestandsbeamte muss sich dann in der Regel auch noch privat versichern (Kranken und Pflegeversicherung).

      Die Themenstarterin möge im Zusammenhang ihrer Frage bitte erläutern, wieviel Euro dem Exmann durch den Versorgungsausgleich von seiner Pension abgezogen werden und ihrem Rentenkonto gutgeschrieben werden.

      So relativiert sich dann schon einiges mit den landläufig geglaubten Beamtenprivilegien.

      Erst nach Vorliegen aller Fakten könnte man sich Gedanken darüber machen, in welcher Höhe Altersvorsorgeaufwendungen bei Unterhaltsberechnung als angemessen eingestuft werden können.

      Angebliche Vorteile bei der Kraftfahrzeugversicherung eines im Öffentlichen Dienst Beschäftigten sind im Zusammenhang mit Unterhaltsberechnungen nicht relevant. Jede Versicherung bietet bei Vertragsabschluss ganz individuelle Rabatte für eine Vielzahl von Lebenslagen.

      MfG
      Vater Klaus
    • RE: "angemessene Vorsorgeaufwendungen" bei Beamten

      OT:

      Angebliche Vorteile bei der Kraftfahrzeugversicherung eines im Öffentlichen Dienst Beschäftigten .......




      Hallo,

      die sogenannten Vorteile sind inzwischen so verschwindend gering, bei mir macht es aufs Jahr so um die 40 Euro aus, also nicht wirklich ein horrender BEtrag, um des es sich auch noch zu streiten lohnt.....

      Ruth
    • RE: "angemessene Vorsorgeaufwendungen" bei Beamten

      Hallo VaterKlaus,

      ich wollte natrürlich niemanden an seiner Beamtenehre verletzen. Das mit dem Prozentsatz mag schon richtig sein, das mit der KV ist abhängig vom Beruf des Beamten (man denke an die freie Heilfürsorge und die Anwartschaftversicherung).
      Das tatsächliche Pensionseinkommen des Beamten, auch wenn es nur noch knapp über 70% sind, ist aber nach oben hin offen - im Gegensatz zur gesetzlichen Rente, die auf den Höchstsatz nach Beitragsbemessungsgrenze begrenzt ist.

      Und da sind wir beim Thema des genauen Betrachtens. Der Exmann von susanne dürfte im gehobenen oder höheren Dienst sein (irgendwo zwischen A12 und A14) und weitere Beförderungen mitmachen.
      Ein vergleichbarer Angestellter kann aber irgendwann nicht mehr Rentenpunkte erwerben, sodass ihn dann der Beamte überholt.
      Und damit wollte ich keine Diskussion um die Richtigkeit der Pension lostreten, da ich natürlich weiß, dass ein Beamter im Gegenzug auch auf Rechte verzichten muss.

      Grüße
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