Unterhalt 2. Ausbildung

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    • Unterhalt 2. Ausbildung

      Guten Tag,
      mein Freund bezahlt für seine 2 Kinder (16, 18) Unterhalt. Seine Tochter hat eine 2 jährige Ausbildung zur staatlich geprüften Sozialassistentin gemacht. Jetzt haben wir erfahren, das sie in dem Beruf nicht arbeiten möchte und eine weitere Ausbildung zum Heilerziehungspfleger (3 Jahre) machen wird. Für diese Ausbildung ist aber der erste Beruf (oder ein anderer) notwendig. Sie will mit ihrem Freund in eine andere Stadt ziehen, damit sie es bis zu dieser Schule nicht zu weit hat. Die Entfernung zur leiblichen Mutter beträgt 100 km und zu uns 200 Km. Muss mein Freund weiter für sie Unterhalt zahlen oder zählt dieser nächste Beruf als Zweitausbildung? ch habe gehört, das nur eine Ausbildung finanziert werden muss.
      Kann mir jemand helfen?
    • RE: Unterhalt 2. Ausbildung

      Hallo Kinderlieb1,

      bei einer zweite Ausbildung besteht dann weiterhin Unterhaltsanspruch, wenn die zweite Ausbildung auf der ersten aufbaut. Und in diesem Fall ist die zweite Ausbildung doch als Aufbauausbildung zu sehen, so wie du es schreibst.
      Aber nicht vergessen: die Mutter ist ebenso barunterhaltspflichtig, Bafög muss in Anspruch genommen werden wenn ein Anspruch besteht.
    • RE: Unterhalt 2. Ausbildung

      ja, die Ausbildung baut auf der ersten auf - leider.

      dann kommen wir wohl nicht drum rum.

      wenn aber die KM ebenfalls barunterhaltspflichtig ist, wer beantragt dann eigentlich die Änderung des Unterhaltes (denn der wird sich ja hoffentlich verringern für meinenFreund)? Können wir das auch machen? Mein Freund wollte die Zahlung erstmal einstellen ab Juli und abwarten.....

      Bafög wird die Tochter wahrscheinlich nicht bekommen, die Eltern verdienen zu gut....
    • RE: Unterhalt 2. Ausbildung

      Das ändert sich mit dem 18. Geburtstag. Existiert ein Titel? Wenn ja, diesen zurückfordern. Ab Volljährigkeit ist ein Kind selbst für seinen Unterhalt zuständig. Kind muss von beiden Elternteilen Einkommensnachweise anfordern, diese dem jeweils anderen Elternteil zugängig machen. Dann können beide Eltern slebst überprüfen wie hoch ihre KU Verpflichtung ist.
      Kindergeld muss ans Kind weitergereicht werden, wird aber in voller Höhe vom Unterhaltsanspruch abgezogen.
    • RE: Unterhalt 2. Ausbildung

      Hallo Uwe F.,
      seine Exfrau hatte voriges Jahr (Juli) eine neue Unterhaltsberechnung beim Jugendamt gefordert. Mein Freund musste irgendein Formular an das Jugendamt unterschrieben zurückschicken. Ich nehme mal an, das war dieser "Titel". Er hat diese Sache aber nicht anerkannt, bezahlt aber an seine Ex den neuen Unterhaltsbetrag. Vom Jugendamt haben wir nichts mehr gehört. Aber ich denke, das dadurch kein Titel besteht?! Also könnten wir ja die Zahlung erstmal einstellen und abwarten. Übrigens haben wir noch ein gemeinsames Kind, das müsste ja da auch mit einbezogen werden, in die Berechnung.
    • RE: Unterhalt 2. Ausbildung

      hallo kinderlieb,

      hier der Auszug aus den Leitlinien der OLDs Süd:

      13.1.2 Der angemessene Bedarf eines volljährigen Kindes mit eigenem Hausstand beträgt in der Regel monatlich 640 € (darin sind enthalten Kosten für Unterkunft und Heizung bis zu 270 €), ohne Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Studiengebühren.
      Von diesem Betrag kann bei erhöhtem Bedarf oder mit Rücksicht auf die Lebensstellung der Eltern abgewichen werden.
      13.2 Auf den Unterhaltsbedarf werden Einkünfte des Kindes, auch das Kindergeld, BAföG-Darlehen und Ausbildungsbeihilfen (gekürzt um ausbildungsbedingte Aufwendungen, vgl. Nr. 10.2.3) angerechnet. Bei Einkünften aus unzumutbarer Erwerbstätigkeit gilt § 1577 II BGB entsprechend.

      dabei ist aber zu berücksichtigen, dass die Mutter ebenso unterhaltsverpflichtet ist!

      Grüße
    • RE: Unterhalt 2. Ausbildung

      Hallo Uwe F.,
      ich danke dir für deine Bemühungen.

      Auch wenn mich die ganze Sache nicht gerade aufbaut...

      Naja, als "Zweitfamilie" ist man eh immer schlechter dran und hat viele Nachteile.

      Aber der liebe Vater Staat sieht ja kein Handlungsbedarf! Obwohl soviele Sachen ungerecht sind.

      Aber was solls,
      ich wünsche dir einen schönen Tag.

      Liebe Grüße, Tina
    • RE: Unterhalt 2. Ausbildung

      Guten Morgen Kl1,

      was hat denn der Staat damit zu tun?

      Wenn jemand Kinder hat, ist dieser denen gegenüber nunmal verpflichtet.

      Und wenn Du sagst, daß Zweitfamilien schlechter gestellt sind, liegt das doch wohl daran, daß in Erstfamilien keine zusätzlichen Kinder vorhanden sind, für die man Unterhalt zu leisten hat.

      Gruß

      C.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Chrissy ()

    • RE: Unterhalt 2. Ausbildung

      Guten Morgen Chrissy,

      der Staat hat sehr wohl was damit zu tun. Oder wer macht hier die Gesetze???

      Die Verpflichtung den Kindern gegenüber ist ja okay. Aber der Selbstbehalt ist viel zu niedrig, wenn man in der "Zweitfamilie" noch ein Kind hat. Und wenn es in der 1. Ehe nicht funktioniert (und es sind hier 2 Kinder vorhanden) dann muss doch jeder die Chance bekommen, mit einer neuen Familie glücklich zu werden. Hier in unserem Fall hat die Exfrau ebenfalls einen Lebensgefährten. Der kann genauso zum Lebensunterhalt für seine Familie beitragen wie ich es mit meinem Freund und unserem Kind tue. Ich habe sehr wenig Elterngeld, wir bekommen kein Wohngeld oder sonstwas und er zahlt einen sehr hohen Unterhaltsbeitrag. Aber leben wollen wir auch und unserem Kind etwas bieten. Aber wovon denn? Und da muss ich sagen, versteh ich die Gesetze nicht. Es sind einige dabei, wo es "Kann-Bestimmungen" gibt. Da müsste vielleicht etwas mehr auf den Einzelfall eingegangen werden. Und das ist es was mich so ärgert, da es niemanden interessiert. Ich weiss, wovon ich rede. Wir haben uns genug damit auseinandergesetzt! Die Ex lebt in Saus und Braus und wir wissen nicht, wie wir tun solln.
      Aber wahrscheinlich hast du nicht solche Probleme damit. Sonst würdest du auch anders denken.
      Gruss
      Tina
    • RE: Unterhalt 2. Ausbildung

      Hallo Kl1,

      Der Lebensgefährte von der KM ist ihren Kindern gegenüber genau so wenig zum Unterhalt verpflichtet wie Du den Kindern Deines LG gegenüber bist. Das sind ausschließlich die leiblichen Eltern.

      Aber wahrscheinlich hast du nicht solche Probleme


      Das ist ein Irrtum. Ich bin jetzt in 2. Ehe verheiratet und mein Mann mit mir auch. Als wir zusammen kamen und geheiratet haben, war er seiner Ex-Frau gegenüber unterhaltspflichtig. Und "das" wusste ich vorher. Wir wollten auch gerne Kinder haben. Aus finanziellen Gründen jedoch, entschieden wir uns dagegen. Das soll nicht heißen, daß Zweitfamilien keine Kinder bekommen sollten, sondern lediglich darüber nachdenken sollten, ob sie es sich auch leisten können, zumal ein Verdienst für eine Zeit wegfallen würde. Unter Anbetracht einer finanziellen Planung wird doch auch in Erstfamilien der Kinderwusch bedacht.

      Die Ex lebt in Saus und Braus


      Das sollte aber nicht Dein Problem sein. Und wie schon geschrieben, ist sie ja auch zum Unterhalt für Ihre Kinder verpflichtet.

      Der SB steht auch nur Deinem Mann zu, ansonsten würde er ja GB heißen.

      Gruß

      C.
    • RE: Unterhalt 2. Ausbildung

      Hallo,

      ich bin sicher nicht mit allem einverstanden, was unser Staat so verzapft. ....

      Aber der Staat kann herzlich wenig dafür, wenn zwei Ehepartner nicht mehr miteinander können und sich trennen. Genausowenig ist er dafür verantwortlich, wenn diese zwei sich nicht einigen können, oder wenn diese wieder eine neue Familie gründen wollen.

      Für eines ist er allerdings sehr wohl verantwortlich: dass die Kinder aus solch gescheiterten Beziehungen zu ihrem REcht kommen, uns zwar alle, zu gleichen Teilen. Unabhängig davon, ob aus 1. oder 2. Ehe bzw. Beziehung.

      Und auch ich weiss, wovon ich spreche, denn ich bin auch eine Zweitfrau, die einen Mann mit "Altlasten" geheiratet hat. Ich war auch nicht immer begeistert von unseren finanziellen Engpässen. Auch ich habe sicherlich bewusst oder unbewusst finanziell zum Unterhalt beigetragen, auch wenn ich dazu nicht verpflichtet gewesen wäre. Aber das macht man irgendwie automatisch, wenn man zusammen ist.

      Wenn der Selbstbehalt, wie du schreibst und willst, höher wäre, käme es zwar der Zweitfamilie zugute, aber das Erstfamilienkind würde auf diese Weise wohl oft "den kürzeren ziehen". Also auch noch eine Verschiebung der Finanzen.....;

      Im Grunde kann man doch froh sein, wenn die Tochter eine weiterqualifizierende Ausbildung macht. Zum einen, weil sicher ihre chancen hinterher grösser sind, zum andren, weil man heute eh schon froh sein kann, wenn jemand überhaupt einen Ausbildungsplatz bekommt.

      LG Ruth
    • RE: Unterhalt 2. Ausbildung

      Hallo nochmal,

      Original von Kinderlieb1Übrigens haben wir noch ein gemeinsames Kind, das müsste ja da auch mit einbezogen werden, in die Berechnung.


      Wenn die Vaterschaft von Deinem LG anerkannt wurde bzw. wenn er als KV für Euer Kind angegeben worden ist und er sich zu dem Kind bekennt, wird selbstverständlich nach DT auch der Unterhalt für Euer gemeinsames Kind berücksichtigt.

      Gruß, C.