Versorgungsausgleich bei Altersunterschied, Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich...

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    • Versorgungsausgleich bei Altersunterschied, Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich...

      Hallo,

      hab zwar hier schon einiges gelesen aber noch keine Antwort auf meine Fragen gefunden.

      Meine Situation:
      Unsere Scheidung steht vor der Tür. Meine Noch-Frau ist 7 Jahre jünger als ich (Alter: Ich 35, Sie 28, Ehedauer 5 Jahre, 2 Kinder). Beim Versorgungsausgleich zu regeln sind die Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung, meine Betriebsrente und meine Riesterrente. Wann kommt der schuldrechtliche Versorgungsausgleich in Frage, wird da nach unterschiedlichen Rentenarten unterschieden?

      Konkret:
      1. Bekomme ich zuerst die volle Rente und erst mit ihrem Renteneintritt (bin dann selbst 74) muß ich einen Teil abgeben?

      oder:

      2. Wird differenziert zwischen gesetzlicher Rente (Punktausgleich sofort)= kein schuldrechtlicher Ausgleich und Betriebsrente, Riester mit schuldrechtlichem, wobei es bei meiner betrieblichen Altersvorsorge auch ein Punktesystem gibt?

      3. Da wir ja zwei Kinder haben (6 Rentenpunkte?, ich selbst ca. 5 in der Ehe ), kann es da sein das sie mir bei der gesetzlichen Rente was abgeben muß und ich ihr bei Riester + Betrieblicher oder wird alles zusammen verrechnet?

      4. Muß ich irgendwas unternehmen, gibt es ein Wahlrecht ?

      Fänd ich echt super wenn mir das jemand beantworten könnte,

      Grüße, Thomas
    • RE: Versorgungsausgleich bei Altersunterschied, Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich...

      Hallo Thomas, finde ich in Deinem Alter sehr optimistisch gedacht wenn Du von den heutigen Rentenzeiten ausgehst.

      Aber nun im ernst weiter. Die Rentenanwartschaften und auch der Versorgungsausgleich sind altersunabhängig. Es geht dabei auch nur um Eure Ehezeit. Da wird Jahr für Jahr die jeweiligen Rentenanwartschaften ermittelt, und dann ggf. ausgeglichen, sodass jede/r in der Ehezeit die gleichen Anwartschaften erworben hat.

      Das ist dann beim Ausgleichspflichtigen erst mal "weg". Kann z.Zt. Ausgesetzt werden wenn
      • Pflichtige/r Rente bezieht
      • Berechtige/r keine Rente, aber EU vom Pflichtigen bezieht.

      Nach den Reformgesetzen zum Unterhalt sollte das hier dann lange vorbei sein mit dem EU.

      Von den anderen von Dir angeschriebenen Rentendingen kann ich nix beitragen.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Versorgungsausgleich bei Altersunterschied, Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich...

      Hallo Thomas,

      ich kann dir nur zu Punkt 1 was sagen:

      Der "Anteil" der Rente an Deine Ex geht "sofort" ab, dh. auch wenn deine Ex noch lange nicht in Rente ist, zieht man es dir ab. Es landet im grossen Rententopf.....

      Mein Mann ist seit 17 Jahren von seiner Ex geschieden. Vor 2 Jahren kam er in die "Anpassungsmassnahme", so was ähnliches wie vorzeitiger Ruhestand (ist sehr vereinfacht, aber reicht hier erst mal). Da bekam er schon ein Schreiben, dass ab sofort er 236 Euro abgezogen bekommt, das entspricht dem Rentenanteil, den seine Ex von ihm bekommt.

      LG Ruth
    • RE: Versorgungsausgleich bei Altersunterschied, Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich...

      Hallo Thomas,

      5 Ehejahre in diesem jungen Alter machen sich nur sehr gering im VA bemerkbar. Und was mit der gesetzlichen Rente in 30 Jahren tatsächlich passiert, kann Dir heute eh keiner sagen.

      Grüße
    • RE: Versorgungsausgleich bei Altersunterschied, Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich...

      Hallo Thomas73,

      nach dem noch geltenden Versorgungsausgleichsrecht wird - jedenfalls z.T. - auch Deine Betriebrente nach Umrechnung in eine gesetzliche Rente in den VA eibezogen. Der eventuelle Rest bleibt dem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich vorbehalte, der erst durchgeführt wird, wenn Ihr einmal beide Rentner seid. Hierzu ist ein Antrag des Ausgleichsberechtigten z.u gegebenenr Zeit erforderlich.

      Nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Strukturreform der Verso0rgungsausgleichs sieht die Welt anders aus. Dann wird sogleich die sogenannte interne Teilung der Rentenanwartschaften, also auch der betrieblichen, vorgenommen. Das gilt für jede einzelne Betriebsrentenanwartschaft. Der jeweils ausgleichsberechtigte Ehegatte erhält einen eigenen Anspruch auf eine Versorgung bei dem Versorgungsträger des anderen ausgleichspflichtigen Ehegatten.

      Der Zeitpunkt des Inkrafttretens steht allerdings noch nicht fest.

      MfG
      Prinzip
    • RE: Versorgungsausgleich bei Altersunterschied, Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich...

      Hallo.

      Das heißt mit der betrieblichen (und Riester?) könnte ich noch "Glück" haben, wenn die Scheidung vor Inkrafttreten der Reform vollzogen wird? Ich werde es jetzt einfach mal abwarten, was dabei rauskommt.

      Grüße, Thomas