Hallo,
hab zwar hier schon einiges gelesen aber noch keine Antwort auf meine Fragen gefunden.
Meine Situation:
Unsere Scheidung steht vor der Tür. Meine Noch-Frau ist 7 Jahre jünger als ich (Alter: Ich 35, Sie 28, Ehedauer 5 Jahre, 2 Kinder). Beim Versorgungsausgleich zu regeln sind die Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung, meine Betriebsrente und meine Riesterrente. Wann kommt der schuldrechtliche Versorgungsausgleich in Frage, wird da nach unterschiedlichen Rentenarten unterschieden?
Konkret:
1. Bekomme ich zuerst die volle Rente und erst mit ihrem Renteneintritt (bin dann selbst 74) muß ich einen Teil abgeben?
oder:
2. Wird differenziert zwischen gesetzlicher Rente (Punktausgleich sofort)= kein schuldrechtlicher Ausgleich und Betriebsrente, Riester mit schuldrechtlichem, wobei es bei meiner betrieblichen Altersvorsorge auch ein Punktesystem gibt?
3. Da wir ja zwei Kinder haben (6 Rentenpunkte?, ich selbst ca. 5 in der Ehe ), kann es da sein das sie mir bei der gesetzlichen Rente was abgeben muß und ich ihr bei Riester + Betrieblicher oder wird alles zusammen verrechnet?
4. Muß ich irgendwas unternehmen, gibt es ein Wahlrecht ?
Fänd ich echt super wenn mir das jemand beantworten könnte,
Grüße, Thomas
hab zwar hier schon einiges gelesen aber noch keine Antwort auf meine Fragen gefunden.
Meine Situation:
Unsere Scheidung steht vor der Tür. Meine Noch-Frau ist 7 Jahre jünger als ich (Alter: Ich 35, Sie 28, Ehedauer 5 Jahre, 2 Kinder). Beim Versorgungsausgleich zu regeln sind die Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung, meine Betriebsrente und meine Riesterrente. Wann kommt der schuldrechtliche Versorgungsausgleich in Frage, wird da nach unterschiedlichen Rentenarten unterschieden?
Konkret:
1. Bekomme ich zuerst die volle Rente und erst mit ihrem Renteneintritt (bin dann selbst 74) muß ich einen Teil abgeben?
oder:
2. Wird differenziert zwischen gesetzlicher Rente (Punktausgleich sofort)= kein schuldrechtlicher Ausgleich und Betriebsrente, Riester mit schuldrechtlichem, wobei es bei meiner betrieblichen Altersvorsorge auch ein Punktesystem gibt?
3. Da wir ja zwei Kinder haben (6 Rentenpunkte?, ich selbst ca. 5 in der Ehe ), kann es da sein das sie mir bei der gesetzlichen Rente was abgeben muß und ich ihr bei Riester + Betrieblicher oder wird alles zusammen verrechnet?
4. Muß ich irgendwas unternehmen, gibt es ein Wahlrecht ?
Fänd ich echt super wenn mir das jemand beantworten könnte,
Grüße, Thomas