Wer kann mir helfen und hat Ahnung vom Dauerwohnrecht?

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    • Wer kann mir helfen und hat Ahnung vom Dauerwohnrecht?

      Hallo ich habe folgendes Problem, Ich lebe seit anfang 07 getrennt, und die Scheidung läuft.

      Mein noch Ehemann und ich haben bei meinen Eltern ein Teil des Hauses Ausgebaut und verfügen beide über ein Dauerwohnrecht. Ich wohnen in unserer Haushälfte mit beiden Kindern(6und 3Jahre). Nun möchte mein noch Ehemann das wir ausziehen und die Wohnung vermieten. Kann er damit durch kommen? Ich möchte in dem Haus wohnen bleiben, wir haben schon alles versucht ihn aus dem Dahrlehen bei der Bank rauszubekommen,dies ist aber leider nicht möglich da uns die Finanziellenmittel fehlen.
      Sein Anwalt droht mit einer Zwangsversteigerung, ist dies überhaupt möglich wenn die Bank jeden Monat ihr Geld bekommt???

      Ich weiß einfach nicht weiter, wer hilft mir!!!!
    • RE: Wer kann mir helfen und hat Ahnung vom Dauerwohnrecht?

      Hallo,

      sind beide im Grundbuch eingetragen? Wenn ja kann es u.U. zur Teilungsversteigerung kommen. Dazu sollte man es aber auch nicht kommen lassen, d.h. den freihändigen Verkauf anstreben.

      Zudem könnte der einseitige Antrag eines Eheagtten vor Scheidung an § 1365 BGB scheitern.

      Allerdings hat das mit dem Wohnen erstmal nix zu tun; die Ehewohnungsbenutzung kann im Zweifel auch vorläufig geregelt werden, § 1361b BGB; hierbei hat derjenige, der mit den Kindern auf die Ehewohnung angewiesen ist sicher die besseren Karten.
      Gruß
      Peter H.
    • RE: Wer kann mir helfen und hat Ahnung vom Dauerwohnrecht?

      Ersteinmal vielen lieben DANK für die schnelle antwort!

      Folgendes: Grundstückseigentümer und Hauseigentümer sind meine Eltern. Mein noch Ehemann und ich stehen im Grundbuch mit einem Dauerwohnrecht! Ich will aber unbedingt im Haus wohnen bleiben. Schließlich wird sich der Garten und alles weiter mit meinen Eltern geteilt. Wie soll man also verkaufen ? Zumal meine Eltern auch nicht verkaufen wollen!

      Wenn wir meinen noch Ehemann aus dem Dahrlen bekommen würden, dann tritt er freiwillig aus dem Grundbuch und seinem Dauerwohnrecht aus. Aber uns fehlt das Finanzielle ihn aus dem Dahrlen rauszubekommen. Ich habe selbst zuwenig einkommen und die Bank sichert sich ja logischerweise auch ab.
    • RE: Wer kann mir helfen und hat Ahnung vom Dauerwohnrecht?

      hallo ninja,

      was will denn Dein Mann versteigern? Ein Wohnrecht kann man nicht versteigern und versetzt Deinen Mann auch nicht in die Lage, als Eigentümer zu agieren. Wenn er nicht bei Dir wohnen will/kann, ist das sein Problem. Auch die Schulden sind zumindest hälftig sein Problem.

      Grüße
    • RE: Wer kann mir helfen und hat Ahnung vom Dauerwohnrecht?

      Eigentlich möchte er das ich mit den Kindern aus der Haushälfte ausziehe und die Wohnung vermietet wird. Aber ich so wie auch die Kinder möchten hier wohnen bleiben. Sein Anwalt schrieb das es sonst zu einer Zwangsversteigerung käme!
    • RE: Wer kann mir helfen und hat Ahnung vom Dauerwohnrecht?

      Hallo ninja,

      das Wohnrecht steht laut Grundbuch Euch zu. Das heißt aber nicht, dass Ihr über die Wohnung frei verfügen könnt. Wenn Ihr vermieten wolltet, so müsste im Grundbuch ein "Nießbrauch" eingetragen sein. Eine Vermietung an Dritte können Deine Eltern jederzeit ablehnen. Eine Zwangsversteigerung ist natürlich völliger Unsinn, das geht gar nicht, weil Ihr ja nicht die Eigentümer seid.
      Also: ruhig Blut, bleib in der Wohnung und fertig.

      Grüße
    • RE: Wer kann mir helfen und hat Ahnung vom Dauerwohnrecht?

      Vielen Dank für die positive antwort, wenn das wirklich so ist bin ich froh!

      Im schreiben steht: Vorliegend sind die Regelungen der §§31WEG einschlägig.Daher kann das Dauerwohnrecht sowohl veräußert als auch vererbt werden. Es kann auch nicht unter eine Bedingung gestellt werdeen( §§33Abs.1WEG) Gemäß § 37WEG ist auch die Vermietung möglich.

      Mit den ganzen §§ bin ich natürlich total überfordert :(

      Ich habe einfach nur Angst ums HAus!!!
    • RE: Wer kann mir helfen und hat Ahnung vom Dauerwohnrecht?

      Hallo ninja,

      das halte ich für "an den Haaren herbeigezogen" und in der Realität nicht durchsetzbar. Mit der Vermietung musst Du zustimmen, was Du natürlich nicht machst, für die Veräußerung braucht man einen Käufer, den er nicht findet und eine versteigerung ist nicht möglich.

      Grüße
    • RE: Wer kann mir helfen und hat Ahnung vom Dauerwohnrecht?

      Hallo, sie haben geschrieben das es zu einer Teilungsversteigerung kommen kann. Auch wenn ich und mein noch Ehemann keine Eigentümer des Haus und Grundstückes sind? Eigentümer sind meine Eltern, wir stehen nur mit einem Dauerwohnrecht im Grundbuch.
    • RE: Wer kann mir helfen und hat Ahnung vom Dauerwohnrecht?

      Ich muss mich noch mal melden. Nun bin ich geschieden, und jetzt geht der Druck mit dem Haus weiter! Mein Anwalt und ich wissen auch keine Lösung wie wir mit der Geschichte weiter machen. Ich hatte ihnen ja geschrieben das er die Wohnung gerne Vermieten möchte.

      Ist Nießbrauch und Dauerwohnrecht das gleiche? Mein Ex Mann und ich haben ja beide das Dauerwohnrecht, aber ist dann auch automatisch ein Nießbrauch auch mit eingeräumt? Wo kann ich das noch erfragen?

      Mfg
    • RE: Wer kann mir helfen und hat Ahnung vom Dauerwohnrecht?

      Hallo Ninja,

      nein! Ein Dauerwohnrecht ist noch lange kein Nießbrauch. Sollte Dein Anwalt mit dem Unterschied nicht zurecht kommen, ist das ein untrügliches Zeichen dafür, dass Du Dir einen anderen suchen solltest. Ich bleibe bei meiner Meinung: Quatsch!

      Grüße
    • RE: Wer kann mir helfen und hat Ahnung vom Dauerwohnrecht?

      Danke dir ganz herzlich! Wo könnte ich erfahren ob bei uns auch ein Nießbrauch eingeräumt ist? Beim Grundbuch Amt vielleicht?

      Verstehe ich das richtig das man nur wenn man ein Nießbrauch recht hat vermieten kann? Mit einem Normalen Dauernwohnrecht nicht?
    • RE: Wer kann mir helfen und hat Ahnung vom Dauerwohnrecht?

      hallo Ninja,

      ja, im Grundbuch steht es genau drin: Wohnrecht, Nießbrauch, Eigentum,...
      Nießbrauch heißt nicht automatisch, dass vermietet werden darf! Nießbrauch heißt, dass es genutzt werden darf. Zur Vermietung bedarf es immer noch des Einverständnisses des Eigentümers (ist aber einkllagbar). Wenn vermietet wird, dann steht dem Nießbrauchsinhaber auch die Miete zu.
      Bei uns im Schwabenland sagt man zu Nießbrauch: Nutzen und Putzen, was soviel heißt wie: Der Nießbrauchsinhaber hat alle Verpflichtungen zu übernehmen, wie wenn es sein Eigentum wäre.

      Grüße
    • RE: Wer kann mir helfen und hat Ahnung vom Dauerwohnrecht?

      Vielen Dank!
      Oh man das ist echt kompliziert! Dank für die gute Beschreibung!
      Das ganze Theater ist ja nur weil er aus dem Dahrlen will, was ich auch total verstehen kann.

      Wissen sie ob man Notariel festhalten kann: Er bleibt im Vertrag stehen, ich zahle den vollen Abtrag bis zum ende und er tritt nach der Tilgung freiwillig aus dem Grundbuch zurück? Ist so etwas machbar????
    • RE: Wer kann mir helfen und hat Ahnung vom Dauerwohnrecht?

      Hallo ninja,

      hier im Forum sind wir per "DU".

      Im Prinzip kannst Du privatrechtlich alles vereinbaren und vom Notar beglaubigen lassen, solange dies nicht sittenwidrig ist. Sittenwidrig wäre es, wenn einem der Parteien ein offensichtlicher Nachteil entstünde. Das weiß der Notar aber und würde so etwas nicht beurkunden. Wenn Ihr vernünftig miteinader reden könnt, könnt Ihr Euch auch erstmal einen gemeinsamen Anwalt dafür nehmen. Bitte nicht den, den Dein mann gerade hat, der scheint mir nicht gerade bewandert auf diesem Gebiet zu sein.

      Grüße
    • RE: Wer kann mir helfen und hat Ahnung vom Dauerwohnrecht?

      Danke Dir!!!

      Also einen gemeinsamen Anwalt wird es wohl nicht geben. Wenn wir uns sehen, ja wegen den Kindern gehen wir normal und freundlich miteinander um, aber alles was Haus und Unterhalt angeht läuft über den Anwalt.
      Ich weiß das seine Anwältin die Sache mit dem Haus gerne per Gericht klären will. Da mein Anwalt keine Lösung hat meinen Ex aus dem Vertrag zubekommen muss ich alles weitere wohl auf mich zukommen lassen. Wie schon gesagt ich würde das Haus ja gerne allein übernehmen, aber das ist laut Bank nicht möglich. Und einen Bürgen habe ich auch nicht. Deshalb dachte ich ich könnte den Vorschlag mit dem Notar machen, so müßte er ja auch nicht mehr an die Bank zahlen. Ob er sich darauf einläßt ist dann die nächste Frage. Da gegen Kindesunterhalt auch eine Klage läuft ist er erst recht nicht in der Lage mir groß entgegen zukommen. Aber für den Kindesunterhalt kann ich auch nichts. Ich habe dadurch ja nicht mehr ob er mir das zahlt oder das Amt, aber das versteht er auch nicht.
    • RE: Wer kann mir helfen und hat Ahnung vom Dauerwohnrecht?

      Hallo ninja,

      letztendlich ist er gegenüber der Bank weiterhin in der Pflicht, auch wenn Du bezahlst. Ich glaube auch, dass der Notar das so nicht beurkunden dürfte. Vielleicht dann, wenn er bürgt.
      Geh mal aufs Grundbuchamt und verlange Einsicht. Aber eigentlich müssten Deine Eltern auch einen Auszug aus dem Grundbuch besitzen. Wenn Du das hast, schreib mal den Wortlaut des Eintrags hier rein. Sein Wohnrecht kann er aus meinér Sicht nicht wirklich durchsetzen, da es zu einer unerträglichen härte käme. Es kann sein, dass Du ihm das Wohnrecht abkaufen musst.

      Ich habe aber eine Idee: Er könnte Dir sein Wohnrecht vermieten. Du bezahlst den Betrag an Miete, den er an die Bank bezahlt. Das wäre rechtlich sauber.

      Aber mach das mal mit dem Grundbucheintrag. Wenn die Formulierung passt, habe ich noch eine Idee.

      Grüße

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Max ()

    • RE: Wer kann mir helfen und hat Ahnung vom Dauerwohnrecht?

      Wenn er mir sein Dauerwohnrecht vermietet dann hat er doch aber nach der Tilgung trotzdem Anspruch auf seine Hälfte oder?

      Ich habe leider nur ein alten Grundbuchauszug vor der Eintragung. Aber ein schreiben vom Amtsgericht das Eintragungen vorgnommen wurden. Der Wortlaut ist nachstehend abgedruckt.


      Dauerwohnrecht für ..... geboren.....und..... geboren.....als Gesamtberechtigte gemäß § 428 BGB. Zur Übertragung, außer im Wege der Zwangsvollstreckung, bedarf es der Zustimmung des Grundstückseigentümer.

      Danach kommt die Grundschuld unserer Bausparkasse.
    • RE: Wer kann mir helfen und hat Ahnung vom Dauerwohnrecht?

      Hallo ninja,

      auf welche Hälfte soll er denn Anspruch haben? nach wie vor sind Deine Eltern Eigentümer der Immobilie.

      Aber Du hast mir natürlich das richtige Stichwort gegeben:
      "Gesamtberechtigte"

      Ich bin der Meinung, dass das Wohnrecht Eure Ehe zur Geschäftsgrundlage hatte. Nachdem diese geschäftsgrundlage entfallen ist, ist das Wohnrecht aus dem Grundbuch zu löschen.

      Es gab da mal einen Fall, der vom BGH verhandelt wurde. Hier wurde zwar dem Wohnrechtsinhaber Recht gegeben, aber da ging es um krankeit und Heimaufenthalt. Hinter diesem Urteil verstecken sich aber die Begründungsmöglichkeiten für Deinen anwalt:
      BGH, 19.01.2007 - V ZR 163/06

      Ein in der Person des Berechtigten liegendes Ausübungshindernis führt nicht generell zum Erlöschen des Wohnungsrechts, selbst wenn das Hindernis auf Dauer besteht.

      BGH, 19.01.2007 - V ZR 163/06
      Kann der Berechtigte sein auf Lebenszeit eingeräumtes Wohnungsrecht wegen eines medizinisch notwendigen Aufenthalts in einem Pflegeheim nicht ausüben, kommt die Begründung einer Zahlungspflicht des Verpflichteten im Wege der Vertragsanpassung nach den Grundsätzen der Störung der Geschäftsgrundlage nur in Betracht, wenn der Heimaufenthalt auf Dauer erforderlich ist und die Vertragsschließenden nicht mit dem Eintritt dieses Umstands gerechnet haben; fehlen diese Voraussetzungen, kann die ergänzende Vertragsauslegung einen Geldanspruch des Berechtigten begründen.


      Eure Trennung bzw. scheidung und die damit verbundene Nichtausübung des Wohnrechts ist auf Dauer erforderlich und Ihr habt ja auch alle nicht mit der Trennung gerechnet. damit könnte es klappen.

      Grüße

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