Rentenklau bei Geschiedenen
Nürnberg (ISUV). Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) kritisiert den Kabinettbeschluss zur Reform des Versorgungsausgleichs, weil er das Rentner- und Pensionistenprivileg für Geschiedene abschafft. Das heißt, bisher hat derjenige der geschiedenen Ehe-maligen, der an den anderen Ehepartner Renten- oder Pensionsansprüche abtreten musste, solange die volle Rente bezogen, bis der andere auch in Rente ging. Der ISUV hält die Streichung für grob ungerecht, denn schließlich wurden die Anwartschaften vom jeweiligen Betroffenen angespart. Der Verband wird prüfen lassen, ob rechtliche Schritte dagegen erfolg-versprechend sind. Der Verband weist darauf hin, dass die hochgelobte Teilung der Betriebsrenten und die Teilung von privaten Rentenversicherungen auch Kosten verursacht. Diese Kosten müssen die Betroffenen zahlen. Auch den Betrieben werden zusätzliche Kosten für zusätzliche Bürokratie aufgedrückt.
Der ISUV-Vorsitzende Josef Linsler kritisiert: „Wieder einmal wird auf Kosten der Geschiedenen gespart, die auf Grund ihrer gescheiterten Beziehung schon draufgezahlt haben. Es ist schäbig, wenn Leistungen einbehalten werden, die Betroffenen zustehen. Es ist einsichtig, wenn beide Ehemalige im Ruhestand sind, dass die Rente geteilt wird, aber nicht vorher. Das Modell Geschiedene als Sparschwein herzunehmen ist nur allzu bekannt. Es ist schäbig, eine Unterhaltsrechtsreform durchzuführen und dabei klammheimlich bei den Geschiedenen Steuern zu sparen. Es ist schäbig, Geschiedene nach Steuerklasse I zu besteuern und so zu tun, als ob sie nicht weiterhin für die Kinder zu sorgen haben. Es ist schäbig, die Umgangskosten steuerlich nicht anzuerkennen, aber immer in Sonntagsreden die besondere Bedeutung beider Eltern für das Kind hervorzuheben.“
Markus Vogts, Rentenberater aus Karlsruhe, rechnet vor und weist zugleich auf die Konsequenzen der Gesetzesänderung hin: "Wenn der Versorgungsausgleich 500 € monatlich bei der Rente ausmacht, so kann es bei einem Altersunterschied der Ehegatten von nur 10 Jahren leicht um einen Betrag von 60.000 € gehen. Getrennte Familien mit noch in der Ausbildung befindlichen Kindern können sich darauf einrichten, den Gürtel dann erheblich enger schnallen zu müssen."
In Bezug auf sogenannte „Altfälle“ stellt Vogts fest: "Für Scheidungen, die vor Inkrafttreten der Reform rechtskräftig werden, gilt weiterhin das Rentner- und Pensionistenprivileg." – Wer noch in seinen Genuss kommen will, muss sich noch vor diesem Datum scheiden lassen.
Nürnberg (ISUV). Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) kritisiert den Kabinettbeschluss zur Reform des Versorgungsausgleichs, weil er das Rentner- und Pensionistenprivileg für Geschiedene abschafft. Das heißt, bisher hat derjenige der geschiedenen Ehe-maligen, der an den anderen Ehepartner Renten- oder Pensionsansprüche abtreten musste, solange die volle Rente bezogen, bis der andere auch in Rente ging. Der ISUV hält die Streichung für grob ungerecht, denn schließlich wurden die Anwartschaften vom jeweiligen Betroffenen angespart. Der Verband wird prüfen lassen, ob rechtliche Schritte dagegen erfolg-versprechend sind. Der Verband weist darauf hin, dass die hochgelobte Teilung der Betriebsrenten und die Teilung von privaten Rentenversicherungen auch Kosten verursacht. Diese Kosten müssen die Betroffenen zahlen. Auch den Betrieben werden zusätzliche Kosten für zusätzliche Bürokratie aufgedrückt.
Der ISUV-Vorsitzende Josef Linsler kritisiert: „Wieder einmal wird auf Kosten der Geschiedenen gespart, die auf Grund ihrer gescheiterten Beziehung schon draufgezahlt haben. Es ist schäbig, wenn Leistungen einbehalten werden, die Betroffenen zustehen. Es ist einsichtig, wenn beide Ehemalige im Ruhestand sind, dass die Rente geteilt wird, aber nicht vorher. Das Modell Geschiedene als Sparschwein herzunehmen ist nur allzu bekannt. Es ist schäbig, eine Unterhaltsrechtsreform durchzuführen und dabei klammheimlich bei den Geschiedenen Steuern zu sparen. Es ist schäbig, Geschiedene nach Steuerklasse I zu besteuern und so zu tun, als ob sie nicht weiterhin für die Kinder zu sorgen haben. Es ist schäbig, die Umgangskosten steuerlich nicht anzuerkennen, aber immer in Sonntagsreden die besondere Bedeutung beider Eltern für das Kind hervorzuheben.“
Markus Vogts, Rentenberater aus Karlsruhe, rechnet vor und weist zugleich auf die Konsequenzen der Gesetzesänderung hin: "Wenn der Versorgungsausgleich 500 € monatlich bei der Rente ausmacht, so kann es bei einem Altersunterschied der Ehegatten von nur 10 Jahren leicht um einen Betrag von 60.000 € gehen. Getrennte Familien mit noch in der Ausbildung befindlichen Kindern können sich darauf einrichten, den Gürtel dann erheblich enger schnallen zu müssen."
In Bezug auf sogenannte „Altfälle“ stellt Vogts fest: "Für Scheidungen, die vor Inkrafttreten der Reform rechtskräftig werden, gilt weiterhin das Rentner- und Pensionistenprivileg." – Wer noch in seinen Genuss kommen will, muss sich noch vor diesem Datum scheiden lassen.
[COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]
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