ISUV Pressemeldung zur Reform Versorgungsausgleich

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    • ISUV Pressemeldung zur Reform Versorgungsausgleich

      Rentenklau bei Geschiedenen

      Nürnberg (ISUV). Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) kritisiert den Kabinettbeschluss zur Reform des Versorgungsausgleichs, weil er das Rentner- und Pensionistenprivileg für Geschiedene abschafft. Das heißt, bisher hat derjenige der geschiedenen Ehe-maligen, der an den anderen Ehepartner Renten- oder Pensionsansprüche abtreten musste, solange die volle Rente bezogen, bis der andere auch in Rente ging. Der ISUV hält die Streichung für grob ungerecht, denn schließlich wurden die Anwartschaften vom jeweiligen Betroffenen angespart. Der Verband wird prüfen lassen, ob rechtliche Schritte dagegen erfolg-versprechend sind. Der Verband weist darauf hin, dass die hochgelobte Teilung der Betriebsrenten und die Teilung von privaten Rentenversicherungen auch Kosten verursacht. Diese Kosten müssen die Betroffenen zahlen. Auch den Betrieben werden zusätzliche Kosten für zusätzliche Bürokratie aufgedrückt.

      Der ISUV-Vorsitzende Josef Linsler kritisiert: „Wieder einmal wird auf Kosten der Geschiedenen gespart, die auf Grund ihrer gescheiterten Beziehung schon draufgezahlt haben. Es ist schäbig, wenn Leistungen einbehalten werden, die Betroffenen zustehen. Es ist einsichtig, wenn beide Ehemalige im Ruhestand sind, dass die Rente geteilt wird, aber nicht vorher. Das Modell Geschiedene als Sparschwein herzunehmen ist nur allzu bekannt. Es ist schäbig, eine Unterhaltsrechtsreform durchzuführen und dabei klammheimlich bei den Geschiedenen Steuern zu sparen. Es ist schäbig, Geschiedene nach Steuerklasse I zu besteuern und so zu tun, als ob sie nicht weiterhin für die Kinder zu sorgen haben. Es ist schäbig, die Umgangskosten steuerlich nicht anzuerkennen, aber immer in Sonntagsreden die besondere Bedeutung beider Eltern für das Kind hervorzuheben.“

      Markus Vogts, Rentenberater aus Karlsruhe, rechnet vor und weist zugleich auf die Konsequenzen der Gesetzesänderung hin: "Wenn der Versorgungsausgleich 500 € monatlich bei der Rente ausmacht, so kann es bei einem Altersunterschied der Ehegatten von nur 10 Jahren leicht um einen Betrag von 60.000 € gehen. Getrennte Familien mit noch in der Ausbildung befindlichen Kindern können sich darauf einrichten, den Gürtel dann erheblich enger schnallen zu müssen."
      In Bezug auf sogenannte „Altfälle“ stellt Vogts fest: "Für Scheidungen, die vor Inkrafttreten der Reform rechtskräftig werden, gilt weiterhin das Rentner- und Pensionistenprivileg." – Wer noch in seinen Genuss kommen will, muss sich noch vor diesem Datum scheiden lassen.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: ISUV Pressemeldung zur Reform Versorgungsausgleich

      Ein Bekannter von mir, geschieden seit ca. 6-8Jahren, Beamter, seit 3 Jahren pensioniert - bekommt die ganzen Jahre schon nicht seine komplette Pension. Der Anteil seiner Frau wird ihm abgezogen.
      War das denn dann eigentlich nicht rechtens?
      Oder verstehe ich das alles falsch?
    • RE: ISUV Pressemeldung zur Reform Versorgungsausgleich

      Hallo , bekommt Ex noch EU von ihm ?

      Nur dann, und nur auf Antrag, kann der Versorgungsausgleich ausgesetzt werden bis Ex auch in Rente geht.
      Dann bekommt er die "volle" Rente, muss daraus allerdings EU zahlen.
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    • RE: ISUV Pressemeldung zur Reform Versorgungsausgleich

      Nein, die Exfrau bekommt kein EU!

      Ich bekomme EU, mein Mann geht vorraussichtlich in 4 Jahren in Pension.
      Ich bin wegen der Information meines Bekannten die ganze Zeit davon ausgegangen das auch mein Mann meinen Anteil von seiner Pension (immerhin 34 Ehejahre) bei Pensionierung abgezogen bekommt.
      Und so wird es dann ja jetzt wohl auch kommen...!
    • RE: ISUV Pressemeldung zur Reform Versorgungsausgleich

      Guten Abend,

      ist denn schon in ca. absehbar zu welchem Zeitpunkt dieses neue Gesetz greifen wird ?

      Der Hintergrund ist der, dass ich leider mit Datum vom 08.05.2008 seitens meines Arbeitgebers, hier die Deutschen Telekom AG, mit 47 Jahren in Zwangspension geschickt worden bin.

      Mein Trennungsjahr ist jedoch erst im September dieses Jahres vorbei.

      Heisst das jetz, das ich von meiner eh recht dürftigen Pension, jetzt auch noch direkt nach der Scheidung der Versorgungsausgleich abgezogen wird; obwohl sich meine Ehefrau bester Gesundheit erfreut, und etwaig erst in 20 Jahren gehen wird ?

      Vielen Dank für eine Rückantwort

      Fragero
    • RE: ISUV Pressemeldung zur Reform Versorgungsausgleich

      Hallo,
      na klar ist das rechtens, denn die Pensionierung erfolgte ja ein paar Jahre nach der Scheidung!
      Das Rentnerprivileg, wie das in der ges. RV genannt wird, greft nur, wenn bei Rechtskraft der Scheidung der Ausgleichsverpflichtete bereits Rentenbezieher ist! Rechtsgrundlage § 101 Abs. 3 SGB VI.
      Gruß
      Nixe