Wie verbindlich ist die Berechnung des Jugendamtes?

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    • RE: Wie verbindlich ist die Berechnung des Jugendamtes?

      Hallo,

      man kann den Unterhalt auch leicht selbst berechnen. Hier in diesem Forum stehen in entsprechenden Tabellen und wie man diese benutzt. Anwälte machen auch nichts anders. Kritisch sind oft, welche Einkommensabzüge wie Fahrtkosten oder Altersvorsorge man vom Einkommen abziehen kann. Wichtig für alle, die den Kindesunterhalt titulieren (lassen müssen):

      Nur das titulieren lassen, was man tatsächlich auch zahlen kann.
      Befristung bis zum 18. Lebensjahr, da danach anders gerechnet wird.
      Noch ein Tipp: das Jugendamt ist nicht unparteiisch, sondern Vertreter der Kinder.

      LG Flory
    • RE: Wie verbindlich ist die Berechnung des Jugendamtes?

      Hallo,

      schonmal danke für eure Antworten.

      Bei meinem LG ist eben auch das Problem, dass das Jugendamt bei den Fahrtkosten Abzüge macht, die BU gar nicht und die Riesterrente im Mangelfall nicht anerkennen will. Die Auslöse hingegen wird voll angerechnet, obwohl in den Leitlinien nur etwas von einem Drittel steht. Wenn man in München auf Montage ist, bleibt von der Auslöse nichts übrig, im Gegenteil, man zahlt noch drauf.

      Im Moment besteht bereits ein Titel bis 18.

      Wieviel kostet denn ca. eine Berechnung beim Anwalt zur Überprüfung?

      Bis dann
      Berta
    • RE: Wie verbindlich ist die Berechnung des Jugendamtes?

      Hallo miteinander,

      ein kleines "Schmankerl" mal zur Berechnung des KU durch das Jugendamt.

      Vor ein paar Wochen hat die jetzige Frau meines Ex-Mannes für unsere Kinder (ich 2K, Ex 1K) eine neue Berechnung des KU durch das Jugendamt gewünscht, weil "sie" der Meinung war, daß der KV zu viel zahlt. "Ich" solle durch das JA neu berechnen lassen.

      Folgende Aussage machte ihr gegenüber das Jugendamt am Telefon:

      1. "Sie können selbstverständlich - auch wenn ein Titel besteht - jederzeit den Unterhalt kürzen, wenn sie der Meinung sind, sie zahlen zuviel. Die KM muß dann zu uns kommen und neu berechnen lassen!"

      Nach einem Anruf von mir beim Jugendamt erhielt ich diese Aussagen:

      2. "Offensichtlich liegt ein Mangelfall vor! Wir benötigen nur Kopien von dem Einkommen des KV... warum Steuerbescheide? Nein, die benötigen wir nicht!"

      3. "Bei der Geburt eines dritten Kindes des KV mit seiner jetzigen Frau verändert sich sowieso seine Leistungsfähigkeit. Der Titel ist somit "automatisch" nicht mehr gültig!"

      Meines Erachtens bemüht sich das Jugendamt auch ausschliesslich, die Interessen der Kinder zu vertreten.

      Das heißt aber noch lange nicht, daß die Kinder aufgrund der Berechnung durch das Jugendamt den KU erhalten, der ihnen zusteht. Wenn das JA über mangeldes Wissen verfügt in Bezug auf gesetzliche Unterhaltsansprüche und deren Berechnungen, kann eine korrekte Ermittlung wohl kaum gewährleistet sein.

      Zumindest habe ich aufgrund dieser Aussagen keine Beistandschaft beantragt und lasse die Berechnung des KU jetzt von einem Anwalt durchführen. Und dem sind evtl. Steuerrückerstattungen sehr wichtig!

      Natürlich ist nicht jedes Jugendamt gleich. Aber was mich betrifft, so werde ich ganz sicher nicht bei meinem zuständigen Jugendamt die Beistandschaft beantragen. Allein aufgrund der o. a. Aussagen.

      Viele Grüße
      C.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Chrissy ()

    • RE: Wie verbindlich ist die Berechnung des Jugendamtes?

      Hallo Chrissy,

      zu meinem LG hat der für ihn zuständige JA-Mitarbeiter gesagt: Ich kann es so berechnen oder besser oder schlechter für Sie... und Aussagen von anderen Jugendämtern sind für mich nicht relevant...

      Was ist das denn, liegt es denn an der Laune des Mitarbeiters oder gibt es Leitlinien und Gesetze an die man(n) sich hält?

      Wieviel kostet denn so eine Berechnung beim Anwalt, Chrissy?

      Herzliche Grüße

      Berta
    • RE: Wie verbindlich ist die Berechnung des Jugendamtes?

      Hallo Berta,

      ein Beratungsgespräch beim Anwalt kostet so ungefähr 50 Euro. Das mußte ich jetzt aber auch erstmal nicht zahlen, weil ich ihn ja gleich im Anschluß des Gespräches mit meinem Anliegen beauftragt habe. Somit erhalte ich später für die Tätigkeit insgesamt eine Rechnung.

      Wieviel das dann kostet, weiß ich nicht, möchte ich auch gar nicht so pauschalisieren. Müsstest Du beim Beratungsgespräch vielleicht erfragen. Es kommt aber immer darauf an, wie umfangreich die Sache ist, d. h. wie oft Schriftwechsel, stellt sich die Gegenpartei quer, muß geklagt werden u. s. w.

      Normalerweise bieten Anwälte auch Ratenzahlungen an, wenn das Geld knapp ist.

      LG C.
    • RE: Wie verbindlich ist die Berechnung des Jugendamtes?

      Das finde ich sehr vernünftig. Wenn man sich untereinander einigen kann, halte ich das für empfehlenswert und vorteilhaft im Bezug auf die Kids.

      Und über die Höhe der Kosten für eine Überprüfung der Unterhaltsberechnung des JA kann doch Euer Anwalt sicherlich Auskunft geben.

      Viel Erfolg und Gruß

      C.
    • RE: Wie verbindlich ist die Berechnung des Jugendamtes?

      Hallo Berta,

      was solls eigentlich? Stell mal die Fakten hier ein, dann können wir mal eine überschlägige Berechnung machen.
      1. Anzahl und Alter der unterhaltsberechtigten Kinder
      2. Einkommen netto (Durchschnitt der letzten 12 Monate)
      3. Gibt es weitere Unterhaltsberechtigte (Exfrau,...)

      Verbindlichkeit erhält man durch ein Gerichtsurteil, nicht durch die Berechnung des JA!

      Grüße
    • RE: Wie verbindlich ist die Berechnung des Jugendamtes?

      Hallo,

      okay, dann probier ich es noch mal.

      Also, es gibt 3 Kinder

      17 Jahre, bis Sommer 2009 Gymnasium
      20 Jahre, Zivildienst beendet, Studium ab Herbst 2008

      beide wohnhaft bei der KM, diese ist wieder verheiratet

      5 Jahre, wohnhaft bei mir (ledig)

      Einkommen des KV ca. 1900,00 € netto (unbereinigt)
      einfache Entfernung z. Arbeit ca. 70 km
      Steuererstattung gesamt ca. 600,00 €
      Riesterrente ~100,00 €
      Berufsunfähigkeitsversicherung ~110,00 €

      Ich hoffe, ich habe alles nötige angegeben...

      LG
      Berta
    • RE: Wie verbindlich ist die Berechnung des Jugendamtes?

      hallo Berta,

      na dann lass uns mal losrechnen:

      Ich berücksichtige jetzt die Zivi-Zeit und die Zeit bis zum Studium nicht. Damit sind alle 3 Kinder gleichrangig privilegiert. Die Düsseldorfer Tabelle geht von 3 Unterhaltsempfängern aus. Dadurch, dass Du auch einen Unterhaltsanspruch im 2. Rang als Mutter hast, gehe ich weiter von einer Abstufung um eine Stufe aus.
      Bei den Fahrtkosten sehe ich die 70 km nicht, da hier ein Umzug durchaus verlangt werden kann. Also rechne ich nur mit 5% berufsbedingten Aufwänden. Riester ja, Berufsunfähigkeitsversicherung nein.

      1900 + 50 (Steuererst.) = 1950 - 100 - 100 (5%) = 1750.
      Dies entspräche der 2. Stufe der DDT. Abstufung um eine Stufe wegen 4 Berechtigten.
      Ansprüche:
      Kind 1 (20): 408 € - 154 € Kindergeld, da Vollj. = 254 €
      Kind 2 (17): 365 € - 77 € halbes Kindergeld = 288 €
      Kind 3 (5): 279 € - 77 € halbes Kindergeld = 202 €

      Gesamt: 744 €

      Damit ist der Selbstbehalt gewahrt.
      Allerdings ist die Mutter des 20-jährigen ebenfalls unterhaltspflichtig und sein bedarf errechnet sich aus dem Einkommen von Vater und Mutter. Hier könnte es eventuell zu einer leichten Entlastung des Vaters kommen.

      Grüße
    • RE: Wie verbindlich ist die Berechnung des Jugendamtes?

      Hallo Mad-Max,

      vielen Dank für deine Berechnung.

      Ich habe eigentlich gedacht, daß der 20jährige nicht mehr privilegiert ist. Die Schulausbildung ist ja beendet. Hätte der KV dann nicht einen erhöhten SB? Nur so ein Gedanke ...

      Bis dann

      Berta
    • RE: Wie verbindlich ist die Berechnung des Jugendamtes?

      ...verdammt, Du hast Recht. Der 20jährige befindet sich ja nicht mehr in allgemeiner Schulausbildung und rutscht damit in den 4. Rang der Unterhaltsberechtigten. Damit dürftest Du sogar vorrangig sein und der Selbstbehalt gegenüber dem 20jährigen ist 1.100 €.
      lass mich heute abend nochmal drüber rechnen...wenn mir nicht jemand zuvor kommt.

      Grüße
    • RE: Wie verbindlich ist die Berechnung des Jugendamtes?

      Hallo Berta,

      also rechnen wir nochmal:

      Kind 2 (17): 365 € - 77 € halbes Kindergeld = 288 €
      Kind 3 (5): 279 € - 77 € halbes Kindergeld = 202 €
      macht zusammen 490 €.
      Verbleiben dem Pflichtigen 1260 €.

      Und jetzt kommst meiner Ansicht nach Du. nach § 1609 BGB ist im 2. Rang unterhaltsberechtigt der Elternteil, der ein Kind betreut. Nun spricht da das BGB nicht explizit von verheirateten oder geschiedenen Elternteilen, sondern einfach nur von Elternteilen. Da kommt es stark auf die Betreuungsbedürftigkit und die Möglichkeiten für das 5 jährige Kind an.
      Selbst wenn Du keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt hast, ist der Selbstbehalt gegenüber dem 20 jährigen 1.100 €, sodass maximal 160 € Unterhalt anfallen.

      Was hat denn das Jugendamt gerechnet?

      Grüße
    • RE: Wie verbindlich ist die Berechnung des Jugendamtes?

      Hallo Mad-Max,

      vielen Dank erstmal für deine Berechnung.

      Beruflich veranlaßt wohne ich ziemlich weit weg von jeglichen Omas, die mich bei der Betreuung unterstützen könnten. Somit bin ich da auf mich allein gestellt. Wegen der Öffnungszeiten der KITA kann ich nicht mehr als 32 Std. arbeiten, den Rest des Tages kümmere ich mich um mein Kind, was es auch dringend braucht.

      Die Berechnung des JA ist noch nicht da, die Unterlagen wurden schon hingeschickt.

      Ich würde dir dann mitteilen, was da ausgerechnet wurde.

      Bis dahin

      Berta
    • RE: Wie verbindlich ist die Berechnung des Jugendamtes?

      Hallo,

      ihr habt auch gefragt, was eine Beratung beim Anwalt kostet.
      Das kann man wirklich nicht pauschlaisieren. Jedermacht es so, wie er denkt. Ein Höchstsatz i st nicht mehr vorgegeben. ABER;

      für Geringverdiener oder Leute mit vielen Ausgabenkommt evtl. ein Beratungshilfeschein in Frage.

      Zum Gericht laufen, Einkommen und Ausgaben nachweise, den Rechtspfleger rechnen lassen und dann mit dem BERATUNGSHILFESCHEIN zum Anwalt und 10 € Schutzgebühr (kann durch RA auch erlassen werden) zahlen.

      Das ist für den Anwalt sicher kein "großes Geschäft" aber der Beartungshilfeschein ist auch für die Gleichbehandlung da. Alle Rechtssuchenden sollens chlielich die Chance auf eine umfassende Beartung oder Tätigkeit des Rechtsanwaltes haben.

      Übrigens: Der Beratungshilfeschein umfasst auch die außergerichtliche Tätigkeit des Anwaltes (komlett bis zur Klageeinreichung)

      Viele Grüße