Aufklärung der finanziellen Möglichkeiten mit der neuen Familie

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Aufklärung der finanziellen Möglichkeiten mit der neuen Familie

      Hallo!

      Ich bin Britin und lebe seit Jahren hier in Deutschland und versuche für mich den Überblick bei folgendem Thema zu schaffen. Ich hoffe, ihr könnt mir helfen! =)

      Ich werde in ein paar Wochen einen Deutschen heiraten. Er ist geschieden und hat schon zwei Kinder mit seiner Ex Frau. Er zahlt Unterhalt für die Kinder und noch für seine Ehefrau.

      Wir möchten auch eine kleine Familie gründen. Wenn wir dies tun, stimmt es dass er keine Elternzeit beantragen darf? Stimmt es dass uns nur folgende Optionen zur Verfügung stehen:

      1. Ich bleibe zu hause und wir versuche uns finanziell durchzuboxen mit seinem Gehalt (wovon einiges abgezogen wird für die zwei Kinder aus der ersten Ehe und die Ex), Elterngeld und Kindergeld?

      2. Ich gehe wieder arbeiten und unser gemeinsames Kind muß gleich zur Tagesmutter, weil wir es uns nicht leisten können, dass sogar eine(r) von uns zu Hause bleibt.

      Habe ich die Situation richtig verstanden? Sieht die Unterstützung für die zweite Familie so mager aus?

      Ich bedanke mich schon im voraus für Eure Hilfe!

      Sonnige Grüße
      SMB
    • RE: Aufklärung der finanziellen Möglichkeiten mit der neuen Familie

      Hallo SMB,

      erst mal ist es ja so das die beiden Kids aus erster Ehe nicht einfach verschwinden nur weil ihr auch eine Familie gründen wollt.
      Ihr könnt auf alle Fälle den Unterhalt neu berechnen lassen. Dann sieht es so aus das erst die Kids zu gleichen Teilen bekommen und wenn dann noch etwas übrig ist bekommen die Frauen auch noch was.
      Natürlich kann dein Mann in Elternzeit gehen, so lange er seinen Unterhaltsverpflichtungen nachkommt wird keiner was dagegen haben.
      Wie alt sind denn die Kids aus erster Ehe? Wie ist der Unterhalt für die Ex festgeschrieben?
      Wenn du ein paar Zahlen inst Netz stellst (Verdienst, Unterhaltshöhe, Alter der Kids usw.) wirst du bestimmt noch mehr Antworten bekommen.

      LG
    • RE: Aufklärung der finanziellen Möglichkeiten mit der neuen Familie

      Hallo,

      das schwierige mit Foren ist, dass man - oder der Ton - doch manchmal falsch verstanden wird oder dass man sich schriftlich nicht richtig ausdrucken kann. Mir ist es wohl sehr klar, dass die Kinder aus der ersten Ehe nicht verschwinden und falls ich den Eindruck vermittelt habe, dass ich dies möchte, entschuldige ich mich. Seit Jahren bin ich für diese 2 Kinder auch da gewesen und habe sie unglaublich lieb. Mein Anliegen ging eher einfach darum ob sich irgendwas ändert bzgl. EU und KU wenn der Mann mit seiner zweiten Frau ein Kind bekommt, oder ob uns die "Standard" finanzielle Mittel zur Verfügung stehen und das war's.

      Ich habe woanders in diesem Forum gelesen, dass der Mann Elternzeit nicht machen darf, wenn er Unterhaltspflichtig ist.

      Die Kinder sind 8 und 6 Jahre alt. Leider weiß ich nicht wie der Unterhalt für seine Ex festgeschrieben wurde.

      SMB
    • RE: Aufklärung der finanziellen Möglichkeiten mit der neuen Familie

      Hallo SMB,

      wenn sich bei euch Nachwuchs einstellt kann dein Mann natürlich den Unterhalt neu berechnen lassen. Wie das dan hinterher unterm Strich aussieht kann man ohne Zahlen nicht sagen.
      Es geht aber nicht das dein Mann in Elternzeit geht und die Berechnung aufgrund der Höhe des Elterngeldes durchgeführt wird. Vermutlich wird ihm ein fiktives Einkommen angerechnet falls er zu Hause bleibt.
      Beim Nachehelichen Unterhalt könnte geprüft werden ob der Ex eine Teilzeitarbeit zuzumuten ist. Da die Gerichte da aber auch nur von Fall zu Fall entscheiden kann man da auch keine Prognose abgeben.
      Ihr könnt eigentlich nur sobald euer Kind zur Welt kommt auf Abänderung des KU und EU Klagen.
    • RE: Aufklärung der finanziellen Möglichkeiten mit der neuen Familie

      Hallo SMB!

      Also der Mann darf schon Elternzeit in Anspruch nehmen, nur nicht auf Kosten der Unterhaltsberechtigen. Sprich die Zahlungen dürfen nicht aufgrund des geringeren Einkommens abgesenkt werden.
      Bei einem weiteren Kind wird allerdings der KU neu berechnet, da ja 1 bzw. 2 weitere Unterhaltsberechtigte hinzukommen. Dies führt zu einer Herabstufung in der Düsseldorfer Tabelle um 1 bzw. 2 Stufen. Daraufhin kann es dann natürlich auch zu einer Änderung des EU kommen. Dies würde ich dann aber alles, wenn es soweit ist, von einem Anwalt errechnen lassen.

      Gruß Winni
    • RE: Aufklärung der finanziellen Möglichkeiten mit der neuen Familie

      Hallo miteinander,

      ich möchte Euch jetzt nicht kritisieren, aber trotz der fehlenden Infos könnten die Antworten etwas genauer sein:

      Wenn ein weiteres Kind aus der zweiten Ehe geboren wird, dann sind alle 3 Kinder gleichberechtigt im ersten Rang unterhaltsberechtigt.
      Also werden zur Berechnung des Ehegattenunterhalts die Zahlbeträge (Düsseldorfer Tabelle minus halbes Kindergeld) vom Einkommen abgezogen.
      Das macht schonmal einiges aus.
      Beide Ehefrauen sind im 2. Rang unterhaltsberechtigt. Hier kommt aber schon eine Unterscheidung rein: Die zweite Frau muss im Gegensatz zur ersten Frau nicht arbeiten. Also ist sie allemal bedürftiger als die erste. Von dieser kann eine Teilzeittätigkeit verlangt werden. Wenn sie diese nicht aufnimmt, wird ihr ein fiktives Einkommen entsprechend ihrer Ausbildung angerechnet.
      Und noch etwas: Aufgrund von 5 Unterhaltsberechtigten findet natürlich noch eine andere Einstufung in der Düsseldorfer Tabelle statt.

      SMB, wenn Du mal das Nettoeinkommen Deines Mannes hier nennst und eventuell, ob die 1. Frau arbeitet und was sie da verdient, kann man Dir schon eine Rechnung aufstellen, die einem Gerichtsurteil sehr nahe kommen kann.

      Grüße

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Max ()

    • RE: Aufklaerung der finanziellen Moeglichkeiten mit der neuen Familie

      hallo SMB, erst mal Willkommen in den ISUV Foren.

      Ist ja schon alles wichtige geschrieben. Mir fällt nur ein;
      Sieht die Unterstützung für die zweite Familie so mager aus?
      wenn Du das als Britin schreibst, sähe das in GB anders aus ? Würde (sicher nicht nur) mich interessieren wie das in anderen europäischen Ländern aussieht, wenn Du dazu was schreiben könntest.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • Benutzer online 1

      1 Besucher