unterhalt und gültigkeit Trennungsjahr

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    • unterhalt und gültigkeit Trennungsjahr

      meine freundin ist seit juli 2007 getrennt lebend ...aber der nochmann wollte nicht in die scheidung einwilligen und den trennungstermin ins jahr 2008 verlegen weil er durch die neuen regelungen laut seinen angaben besser weg kommt mit unterhalt für sie und geld für die beiden kinder...
      meine freundin mittlerweile von mir schwanger und in einer gefestigten beziehung stimmte dem nicht zu...
      jetzt konnte er durch eine intriege eine trennung von mir erreichen und das sie mehrere tage mit den kindern bei ihm verbrachte und....
      er sagt das ist ein versöhnungsversuch und jetzt geht alles wieder von vorne los....
      meine frage:
      wie sind jetzt die rechtlichen voraussetzungen........
    • RE: unterhalt und gueltigkeit Trennungsjahr

      Hallo viper, ich grüße Dich auch ganz freundlich und heiße Dich Willkommen in den ISUV Foren. Netikette

      Mir scheint dass "Ex oder Noch oder Wieder" unseren Verband mind. genauso nötig hat wie Du. Empfehle uns doch weiter.

      Also bei einer evtl. Scheidung mit Unterhaltsberechnung ist es egal wann die Beiden sich getrennt haben, das neue Unterhaltsrecht gilt seit 1. 1. 2008, und wird seit diesem Tag angewendet.
      Es kommt hierbei nicht auf das Trennungs- sondern Berechnungs- oder Verhandlungsdatum an.

      Durch die von Dir verursachte Schwangerschaft sollte er bemüht sein die Scheidung möglichst vor der Geburt durchzubekommen. Mind. aber sollte die vorher "rechtshängig" sein. Denn sonst greift die "automatische Vaterschaftsvermutung" des Ehemannes, bzw. läßt sich nicht einfach korrigieren.

      Ab der Geburt bist Du nicht nur für das Kind sondern auch für die Mutter (zumindest größtenteils) unterhaltspflichtig.

      jetzt konnte er durch eine intriege eine trennung von mir erreichen und das sie mehrere tage mit den kindern bei ihm verbrachte
      das würde das Trennungsjahr nur um diese Anzahl Tage unterbrechen, damit verlängern.

      Bleibt die Frage ob "sie" jetzt weis wen von Euch sie will. Und ob Du ihr da noch für eine Beziehung vertraust.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: unterhalt und gültigkeit Trennungsjahr

      Hallo viper 7,

      wenn es bei einem Versöhnungs"versuch" geblieben ist, greift § 1567 Abs 2 BGB ein, der wie folgt lautet:

      "(2) Ein Zusammenleben über kürzere Zeit, das der Versöhnung der Ehegatten dienen soll, unterbricht oder hemmt die in § 1566 bestimmten Fristen nicht.".

      Anders sieht es aus, wenn es tatsächlich zu einer Versohnung zwischen beiden gekommen ist.

      MfG
      Prinzip
    • RE: unterhalt und gültigkeit Trennungsjahr

      Hallo viper7,

      verstehen und Aussöhnen sind zwei verschiedene Schuhe.

      Allerdings frage ich mich, ob bei einem derartigen Verhalten Deiner "Partnerin" davon auszugehen ist, dass Du die richtige Wahl getroffen hast. Dies ist aber eine private Entscheidung, die Du allein zu verantworten hast.

      MfG
      Prinzip
    • RE: unterhalt und gueltigkeit Trennungsjahr

      Hallo viper, wenn Du meinst dass die Beiden wieder zusammen gekommen sind und bleiben wollen dann wirst Du das akzeptieren müssen.
      Wegen dem Kind sehe folgende Möglichkeiten:
      • die Beiden geben das Kind als "ihres" aus was ja die "eheliche Vaterschaftsvermutung quasi vorgibt. d.h. die Beiden brauchen nix zu tun.
        Das kannst Du dann hinnehmen, bist aus "allem raus".
        Oder dagegen angehen. Also eine Vaterschaftsklage anstrengen mit dem Ziel dass Deine Vaterschaft anerkannt wird. Was dann die üblichen Folgen, Pflichten und Rechte nach sich zieht.

      • es wird die Vaterschaft angefochten kann einer der Beiden machen.
        Dann ist zu hoffen dass das ein Richter macht der nicht auf einem teuren Blutgutachen besteht sondern die gemeinsame Erklärung, ggf. abgesichert durch einvernehmlichen DNA-Test, als ausreichend ansieht.
        Dann hast Du alle Pflichten und Rechte.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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