Digitales Erbe – zur Zeit gesetzlich unerreichbar!

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Digitales Erbe – zur Zeit gesetzlich unerreichbar!

      Nach einem Anruf im Justizministerium bat man mich, eine Petition im Bundestag einzureichen, denn anscheinend muß das Erbrecht unserem Digitalen Zeitalter angeglichen werden. Die Politik soll entscheiden ob es wichtig ist.

      Ein Kind stirbt, ein Partner stirbt. Todesschein. Erbschein. Man geht zur Bank, zur Versicherung und erhält das, was der Verstorbene hinterlassen hat oder auch nicht. Erbstreitigkeiten schließe ich jetzt einmal aus.

      Was ist aber mit dem digitalen Erbe? Das ist das was der/die Verstorbene uns hinterlassen hat in einem so genannten eMail-Safe. eMail-Safes sind unsere e-mail-accounts, in denen in digitaler Form ein ganzes Leben hinterlassen wurde, das geistige Wissen, das Schaffen, Abschiedsbriefe, Videos, usw. Je nach Provider können das 3, 12, oder mehr Gigabyte an Material sein.

      Das was uns ein Kind, ein Partner auf dem Computer zu Hause hinterlassen hat, gehört dem Erben. Wir können es auswerten, sofern es nicht halbmilitärisch verschlüsselt ist und dem auch nicht mit forensischen Programmen beizukommen ist.

      Nur das, was uns der/die Verstorbene auf einem eMail-Safe bei einem Provider (web.de, gmx.net, gmail.com usw.) hinterlassen hat, ist zur Zeit aus gesetzlichen Gründen für immer verloren. Man hat keinen Anspruch auf die Bilder, die Fotobücher, die Videos, die evtl. Abschiedsbriefe, usw. Kennt man das Passwort nicht, lässt sich dieses auch forensisch nicht wieder herstellen, bleibt das digitale Schaffen, Leben eines Kindes, eines Partners, unerreichbar. Wenn man Pech hat wird das eMail-(Safe)-Account gelöscht, weil keine Aktivitäten über einen längeren Zeitraum stattgefunden haben.

      Ich möchte positive und negative Erfahrungen bündeln und sie als Petition im Bundestag einbringen, denn auch ein digitales Erbe, kann sehr wertvoll sein und sollte nicht nur durch einen Knopfdruck verschwinden.

      Das Bundesverfassungsgericht hat diese Frage zur Regelung offen gelassen. Wir – das Volk – müssen tätig werden, damit uns die digitalen Hinterlassenschaften erhalten bleiben.

      Deathwyrm
      Menschen, die wir lieben, bleiben für immer,
      denn sie hinterlassen Spuren in unseren Herzen.
    • RE: Digitales Erbe – zur Zeit gesetzlich unerreichbar!

      Hallo Deathwyrm, ich kann Dich schon verstehen, aber muß man wirklich hierfür ein neues Gesetz haben ?

      Vieles im Internet wird ja schon wie im "normalen Leben" gehandhabt. Auch rechtlich. So gelten ja Copyright aus dem "normalen" Geschäftsverkehr auch im "digitalen Leben". Und wenn ein Künstler sein Bild oder Lied abspeichert darf man das ja auch nicht einfach ohne Genehmigung herunter laden.

      Und genauso sehe ich es auch hier. Was im Internet gespeichert ist, sehe ich als das Eigentum des jeweiligen Speicherers.
      Damit müßte man auch mit Erbschein an die gespeicherten Daten herankommen.
      Evtl. müßte aber ein Urteil vor einem Gericht (aus dem "normalen Leben") erwirkt werden, wenn ein Provider das anders sehen sollte.

      Andererseits, wenn Dein Sohn Dir keine Paßwörter hinterlassen hat, vielleicht kann man daraus auch schließen dass er wollte dass das quasi mit ihm "begraben" wird ?

      Es gibt doch bei den e-Mail-Accounts so ein "praktische" Vorrichtung "Passwort vergessen". Schon mal damit versucht ?
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • RE: Digitales Erbe – zur Zeit gesetzlich unerreichbar!

      Hallo Wolfgang Becker!

      Danke für die Stellungnahme. Es muß nicht ein neues Gesetz sein, sondern es muß eine Modifizierung bestehender Gesetze stattfinden, die häufig nicht mit der Digitalisierung unserer Lebenswelt Schritt halten.

      Ich möchte dies an einem Beispiel klar machen, weil es bestimmt einige Betroffene auch in diesem Forum gibt, die Internet-by-Call betreiben müssen aus welchen Gründen auch immer. Jedes Telefonat kann man auf seiner Telefonrechnung über den EVN (Einzelverbindungsnachweis) nachvollziehen, zeitlich und preislich. Bei Internet-by-Call war das nicht möglich, bzw. nur ganze wenige Anbieter boten diese Möglichkeit. Ansonsten wurde man abgezockt, wenn man sich nicht einen eigenen EVN geschaffen hat, der jede Einwahl, Zeit und Dauer registrierte. Ich habe mir auf diesem Wege ein paar hundert Euro zurückholen können. Ich habe seinerzeit jede Reklamation über die Bundesnetzagentur laufen lassen, mit Kopie an das Wirtschaftsministerium und der Eingabe den EVN auch beim Internet-by-Call zu schaffen. Ich war bestimmt nicht der Einzige, aber in der neuen TKG ist jetzt der Passus für Internet-by-Call enthalten und die Bundesnetzagentur hat vor kurzem die entsprechende Verordnung dazu erlassen, daß jeder Internet-User ein Recht auf einen EVN hat, damit auch diese die unterschiedlichen Einwahlgebühren, Zeitgebühren, Dauer usw. kontrollieren kann.

      Ähnlich sehe ich dies mit dem "digitalen Erbrecht". Das Copyright und Urheberrecht ist eine Seite. Hier ist ohne Zweifel derjenige der das jeweilige Werk geschaffen hat, der Eigentümer. Der Eigentümer kann die eigene Frau, der/die eigene Freund/in, die Kinder des Überlebenden sein. Mit dem Erbschein, mit der Anweisung aus einem Testament, kann der Berechtigte das Erbe in Empfang nehmen, zu mindestens das was real, physisch, vorhanden ist.

      Das Vorgesagte mag vielleicht auch noch bei einer Datenbank klappen, bei der man einen entsprechenden Speicherplatz gemietet hat. Passiert dies jedoch auf einem E-Mail-Server, sieht die Sache schon ganz anders aus, denn da greifen neben den erbrechtlichen Vorschriften aus dem BGB, noch folgende Gesetze ein: das Bundesdatenschutzgesetz, die TKG, das StGb und auch das GG. Die 10, 20 oder 30 GB Speicherplatz die man bei einem E-mail-Provider hat, sind auf der einen Seite Speicherplatz, auf der anderen Seite dient ein solches E-Mail-Account auch als E-Mail-Safe, auf dem Briefe, Bilder, Videos, eben alles was digital ist, gespeichert werden kann.

      In einem Banksafe, kann ich auch alles lagern, die Fotos, die Negative, die Filmrollen, Dokumente, Urkunden usw. Eben alles was mir wertvoll erscheint oder zu Lebzeiten nicht für andere "nicht sichtbar oder greifbar" sein soll. Ob man als Erbe mit den Hinterlassenschaften immer glücklich ist, ist eine andere Frage. Mein Sohn hat die letzten 10 Jahre seines Lebens digitalisiert und fast alles physisch Vorhandene vernichtet. Man könnte daraus schließen, dass alles mit ihm "begraben" oder verschwunden sein sollte. Warum?
      Um seinen Bruder vor der Wahrheit zu schützen?
      Mir als Vater oder dem Staat nicht weiter zur Last zu fallen?

      Die deutsche Polizei erklärte mir – wie bereits an anderer Stelle erwähnt – es sei das persönliche Vergnügen meines Sohnes gewesen sich zu töten … Nachforschungen oder Ermittlungen gibt es nicht. Die in Deutschland ansässigen Provider sehen auf Grund der Gesetzeslage – wie oben beschrieben – keine Möglichkeit Hilfestellung zu leisten. Bei europäischen e-Mail-Accounts gibt es ebenso keine Chance, da wir keine europaweite Regelung für solche Fälle haben. Drittstaaten-Accounts kann man gänzlich vergessen, weil rechtlich kaum umzusetzen, bzw. alles ist auch eine Frage des Geldes, entsprechende Prozesse zu führen, die dann nach 10 oder 15 Jahren zum (Nicht-) bzw. Erfolg oder generellen Änderungen führen könnten. Bei Prozesserfolg vor einem hohen deutschen Gericht heißt es dann, der Gesetzgeber ist gefordert und es dauert nochmals Jahre bis ein Gesetz modifiziert und der sich ändernden Lebenswelt angepasst wird.

      Die von Dir genannte "praktische" Vorrichtung "Passwort vergessen" ist nur dann nutzbar, wenn man schnell genug ist, bzw. auch der "Einlog-Name" bekannt ist, um das vorhergegangene auslösen zu können. Dann kommt die zweite Hürde. Das e-Mail-Account muß bekannt sein, ebenso das Passwort dazu, ggf. auch das zwischengeschaltete Benachrichtigungs-Account. Mir waren zwei deutsche Accounts bekannt, keine Todesforen. Ich habe letztendlich 15 e-Mail-Acccounts "gefunden", einige Foren. 50 % war zeitlich abgelaufen und ließen sich auch nicht mehr reaktivieren. Viele Accounts werden bei 4-wöchiger bzw. 3-monatiger Untätigkeit deaktiviert oder gelöscht.

      Das Gefundene ist schon erschreckend genug, die Abschiedsbriefe, die Beschreibung der Selbstversuche zum Sterben, die Gebrauchsanweisungen zum Tod, die Ebay-Plattform des Giftlieferanten, die Lebensgeschichten seiner Foren-Freunde, die sich auch das Leben nahmen, die Glückwünsche zum Tod der Forenmitglieder, der traurige Vorgang seinen todkranken Partner zu töten.
      All dies wiegt aber den Fund von Bildern, Fotos und Videos wieder auf. Das Letztere war für seinen Bruder und für mich die Bestätigung der uns bekannten vermuteten Wahrheit, die einen jungen Menschen so verzweifelt macht, von der eigenen Mutter als unerwünscht, in der Scheidungsphase als Mittel zum Zweck instrumentalisiert zu werden. Das der Staat dann noch einen oben drauf setzte, machte meinem verstorbenen Sohn seinerzeit noch mehr Angst.

      Vor knapp 3 Wochen rief die Hebamme meines verstorbenen Sohnes an. Einladung fürs Frühlingsfest. Ich dachte sie wusste vom Tod meines Sohnes. Ein Schock für sie. Als ich ihr dann auch noch sagte, daß sich aus unserem gemeinsamen Bekanntenkreis vor 3 Monaten eine junge 24-jährige Frau erhängt hat, stellte sich heraus, dass auch sie dieses Kind vor 24 Jahren in die Welt geholfen hat. Später auch ein Scheidungskind. Wir alle kannten uns, die Kinder, die sich nach 21 und 24 Jahren das Leben nahmen.

      Eine wunderhübsche junge 24-jährige Frau erhängt sich. Ein Rätsel für die Mutter, ihren Bruder. Warum sterben wollen? Sie wussten auch nichts von den Todesforen. Es gab keine Passwörter für e-Mail-Accounts. Alles war generell zu spät. In einem "meiner" Todesforen gab es Hinweise auf ein bekanntes Studentenforum, dass es dort auch entsprechende Suizid-Postings gibt. Auch hier der Hinweis an die Mutter dieser jungen Frau: es gibt keine gesetzliche Grundlage für die Freigabe der Accounts. Diese junge Frau war in einem Schüler-/Studenten-Forum. Der Tod meiner Bekannten wird wohl ein Rätsel bleiben, weil die Daten nicht greifbar sind, auch nicht als Erbe!

      Es muß nicht immer wie in meinen "Fällen" der Suizid eines Kindes sein, es kann ein Unfall sein, der normale Tod eines Lebenspartners. Nur das was der Verstorbene digital verewigt hat, wird immer genauso viel Freud und Leid auslösen, wie das bisher nicht be- bzw. unbekannte Banksafe, in dem z. B. Urkunden das bisher "ordentlich" geführte Leben zweifelhaft erscheinen lassen.

      Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung aus dem Jahre 2006 in anderer Sache das von mir zur Frage gestellte Thema (Fernmeldegeheimnis) ausdrücklich offen gelassen und diese Frage als ungeklärt bezeichnet. Den Rechtsausschuß des Bundestages zu diesem Thema befragt, war auch überrascht, machte aber auch klar, daß die Digitalisierung unseres Lebens neue Fragen aufwerfen wird und empfahl mir, auch eine Petition beim Bundestag einzureichen. Man empfand meine Fragestellung auf Grund der technischen Entwicklung nicht ganz unberechtigt, denn warum sollte man auf das digitale Vermächtnis nicht auch einen Anspruch haben?

      Sei gegrüßt,
      Deathwyrm
      Menschen, die wir lieben, bleiben für immer,
      denn sie hinterlassen Spuren in unseren Herzen.
    • Vor 10 Jahren habe ich diesen Thread gestartet.

      Was hat sich geändert – NICHTS ! Es ist noch extremer geworden durch neue Gesetzgebung, nämlich durch den DATENSCHUTZ. Dieser ist zwar wichtig, aber der Gesetzgeber hat trotz Aufforderung des BVG vor 11 Jahren, das DIGITALE ERBEzu regeln, nichts getan. Wundert einem auch nicht, weil Breitband/Glasfaser bis heute auch nicht viel weiter gekommen ist.

      Am 21. 06. 2018 wird vor dem BGH das Berliner FACEBOOK-Urteilverhandelt. Die Eltern haben das Erbe ihrer suizidierten Tochter angetreten. Ein fataler Fehler, denn U-Bahn-Fahrer und der Verkehrsbetrieb verlangen Schadenersatz von den Eltern der toten Tochter.

      Die Eltern erhalten aber keinen Zugang zum Facebook-Konto ihrer Tochter. Ein Unbekannter – der auch Täter sein kann – hat das Konto bei Facebook sperren lassen. Seltsam ist, dass es keine polizeilichen Ermittlungen gab. Die Eltern sind allein gelassen worden, so ähnlich wie in meinem Fall. Die Hintergründe des Suizides – vielleicht auch Mordes – bleiben wegen fehlender Ermittlungsmöglichkeiten im Dunkeln. Ich habe meinen eigenen Fall RAin Stephanie Herzog (Mitglied des BT-Ausschusses Erbrecht) geschildert, sowie auch auf das Facebook-Urteil hingewiesen. RAin Herzog erklärte mir, dass auf Grund meiner Schilderungen eine ordnungsgemäße Abwicklung einer Erbschaft heute nicht möglich ist, wenn es um digitale Nachlassenschaften auf fremden Servern geht, seien es E-Mail-Konten, Foren, Clouds, Datencontainer, etc., da das „Digitale Erbe“ vom Gesetzgeber bis heute nicht geregelt ist. Analoges und digitales Erbe ist nicht trennbar!

      Provider, Anbieter, Software-Hersteller, etc. sind nach der heutigen Gesetzeslage nicht verpflichtet Zugang zu digitalen Inhalten zu geben, da Rechte Dritter betroffen sein könnten oder Geschäftsmodelle gefährdet sind. Wer alles Digitale in Analoges umgewandelt und hinterlassen hat, oder entsprechende Passwörter bekommt, hinterlässt seinen Erben eine Erbschaft die nicht existenzgefährdend ist … weil man sie ausschlagen kann. Das „Digitale Erbe“ dagegen ist wie ein „Russisches Roulette“.

      Stellungnahme des Deutschen Anwaltsvereins ist PDF-Datei erhältlich: 2013 **
      https://anwaltverein.de/de/newsroom/id-2013-34
      Digitalen Nachlass nach Grundsätzen des Erbrechts regeln – Pressemitteilung: 2016 **
      https://anwaltverein.de/de/newsroom/djt-2-16-dav-digitalen-nachlass-nach-grundsaetzen-des-erbrechts-regeln

      **Die links ggf. in den Browser kopieren.
      Menschen, die wir lieben, bleiben für immer,
      denn sie hinterlassen Spuren in unseren Herzen.
    • Hoi Clint,

      Danke für den Hinweis. Ich war an beiden Gerichtstagen vorOrt, weil dieses Thema mich unheimlich beschäftigt aus eigener Sache.

      Für die Mutter wird es ein Segen oder ein Fluch sein, dennnach 6 Jahren wird man im Netz auch nicht mehr alles finden. Mag sein, dass auf Facebook noch alles ist. Bei einerweiterführenden Suche könnten aber andere Konten wie E-Mail, Blogs, usw.geschlossen sein oder die Betreiber sind insolvent gegangen. Mit denSuchkriterien die ich seiner Zeit hatte, sind nur noch 5 % vorhanden. Allesandere ist verschwunden aus vorgenannten Gründen.

      Mal abwarten ob seitens Facebook Einspruch eingelegt wirdund die Sache zum Bundesverfassungsgericht geht, bzw. dem EuropäischenGerichtshof vorgelegt wird, auf dass man eine europäische Regelung bekommenkönnte, die bei unseren international privat gepflegten Beziehungen wirklichsinnvoll wäre.

      Bye,
      Deathwyrm
      Menschen, die wir lieben, bleiben für immer,
      denn sie hinterlassen Spuren in unseren Herzen.