Bestattungskosten für ein Kind – freiwillig zahlen?

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    • Bestattungskosten für ein Kind – freiwillig zahlen?

      Hallo,

      Ein Kind ist tot, gerade 21 geworden. Es hat sich das Leben mit Hilfe eines Internetforums genommen. Meine beiden Kinder lebten bei mir, das verbliebene auch weiterhin. Immer auf eigenem Wunsch. Die Mutter der Kinder verzichtete zu Gunsten ihrer Karriere auf das geregelte und von mir ohne Einschränkung ihr zugestandene Besuchsrecht, denn Kinder haben und müssen ein Recht auf Mutter und Vater haben. Die Kinder besuchten auch selber sporadisch ihre Mutter. Es gab Telefon- und Internet-Kontakt ohne Einschränkung.

      Die Mutter verzichtete auf das Erbe des Kindes, denn es gab nichts zu erben. Aus dem persönlichen schriftlichen Nachlaß ergab sich, dass immer versucht wurde, ein Keil zwischen dem Vater und den bei ihm lebenden Kindern zu treiben. Meine persönliche Beziehung, meine Person, wurde bei den bei mir lebenden Kindern diffamiert. Darüber hinaus wurde auch die Höhe der von ihr zu leistenden Unterhaltszahlungen an die Kinder bemängelt, obwohl es kein Problem für sie, auf Grund ihrer sehr guten finanziellen Situation, war und ist. Ich selber habe zwecks Vermeidung von Streitigkeiten auf den Unterhalt verzichtet. Aller Wahrscheinlichkeit nach passierte diese spezielle Art von Diffamierung auch bei den Besuchen der Kinder bei der Mutter.

      Ich bat um die hälftige Beteiligung an den Bestattungskosten. Die Antwort meiner Ex zu mir, sowie als auch Mutter zu ihrem verbliebenden Sohn gegenüber: "Eigentlich habe ich nie so eine richtige Beziehung zu meinem verstorben Kind gehabt. Aus diesem Grunde fühle ich mich auch nicht verpflichtet, mich an den Beerdigungskosten zu beteiligen."

      Frage: Außer der moralischen Verpflichtung – als Mutter des eigenen Kindes – hätte meine Ex auch eine gesetzliche Verpflichtung sich an den Bestattungskosten ihres/unseres toten Kindes zu beteiligen???

      Trotz der vielen Postings fand ich keine Antwort in dieser Community. Vielleicht gibt es eine Antwort, auf diese doch wohl eher seltene Frage?
      Menschen, die wir lieben, bleiben für immer,
      denn sie hinterlassen Spuren in unseren Herzen.
    • RE: Bestattungskosten für ein Kind – freiwillig zahlen?

      Hallo Deathwyrm,

      da stockt mir der Atem...und erst einmal herzliches Beileid.
      Bezahle die Bestattung und versuche das geld von Ihr zu bekommen. Ob sie muss, weiß ich nicht. Aber da helfen Dir sicherlich die mitlesenden Fachleute.

      Beste Grüße

      PS.: in welchem Forum bekommt man Hilfe zum Selbstmord? gehst Du dagegen vor?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Max ()

    • RE: Bestattungskosten für ein Kind – freiwillig zahlen?

      Hi Mad-Max,

      Danke für den Trost. Nach dem mir die aufnehmende Polizei erklärt hatte, dass der Tod meines Sohnes sein persönliches Vergnügen war, da gibt es keine Untersuchungen, habe ich dann erst mal gelernt mit dem Computer umzugehen, dann die Recherchen betrieben und bin an die entsprechenden Foren gekommen. Wer sterben und auch töten willl, bekommt hier alles, die Beratung wie man's macht, mit welchen Giften, Waffen, die Lieferanten, welches Seil, welcher Knoten, wie hoch muß das Hochhaus oder die Brücke sein, in welchem Winkel springt man vor einem Zug, etc. Was man nicht bekommt, ist die notwendige Hilfe, denn man will Tote. Bilder gibt es auch, wenn es nicht geklappt hat oder wenn es geklappt hat. Gratis.

      Die Altersstruktur in diesen Foren: 14 jährige Kinder …bis zum Opa …denn Selbsttötung ist nicht strafbar in Deutschland. Auch die Anleitung nicht. Erst wenn man einem Hängenden, der keine Luft mehr bekommt, nicht den – hoffentlich falschen – Knoten öffnet zum Luftholen, erst dann macht man sich strafbar, wegen unterlassener Hilfeleistung.

      Die Lebensgeschichten der sich tötenden Kinder sind der Spiegel unserer Gesellschaft. Das Internet ist für unsere Kinder sicher heißt es, selbst in Brüssel. Nur in diesem Punkt irrt sich die zuständige Kommissarin Viviane Reeding. Ich arbeite gerade an einem Bericht für sie und ich hoffe sie wird wach, denn mein Sohn konnte seinen Tod vorher austesten und schildern. Mit ihm gingen später zwei andere junge Leute mit Hilfe seines Selbsttestes in den Tod. Eine junge Frau aus dieser tödlichen Forengemeinschaft erhängte sich fachgerecht.

      Aber auch die Erwachsenen in solchen Foren haben häufig eine Lebensgeschichte hinter sich, die meistens mit der in diesem Forum behandelten Problematik zu tun hat, aber auch als Kind missbraucht, vergewaltigt, usw. wurden.

      Aus Erfahrung weiß ich, dass es kein Thema für die Politik ist, denn es bringt keine Wählerstimmen.
      Vorsichtig ist mit der Publizität umzugehen, da dies den Zulauf zu diesen Foren gravierend erhöhen kann. Das Thema sollte also auch im geschlossenen Bereich des Forums bleiben.

      Gruß und Gute Nacht,
      Deathwyrm
      Menschen, die wir lieben, bleiben für immer,
      denn sie hinterlassen Spuren in unseren Herzen.
    • RE: Bestattungskosten für ein Kind – freiwillig zahlen?

      Hallo Deathwyrm!

      Auch von mir herzliches Beileid!

      Frage: Außer der moralischen Verpflichtung – als Mutter des eigenen Kindes – hätte meine Ex auch eine gesetzliche Verpflichtung sich an den Bestattungskosten ihres/unseres toten Kindes zu beteiligen???


      Vorrangig:
      § 1968 BGB
      BeerdigungskostenDer Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers

      Da das Erbe ausgeschlagen wurde, aber anscheinend Unterhaltspflicht bestand, musste § 1615 BGB greifen.

      § 1615.
      (1) Der Unterhaltsanspruch erlischt mit dem Tode des Berechtigten oder des Verpflichteten, soweit er nicht auf Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung für die Vergangenheit oder auf solche im voraus zu bewirkende Leistungen gerichtet ist, die zur Zeit des Todes des Berechtigten oder des Verpflichteten fällig sind.
      (2) Im Falle des Todes des Berechtigten hat der Verpflichtete die Kosten der Beendigung zu tragen, soweit ihre Bezahlung nicht von dem Erben zu erlangen ist.

      Gibt auch dazu noch Ländergesetze über Bestattungspflicht und Kostentragungspflicht - aber Gott sei Dank habe ich dazu keine Ahnung.

      Grüße,
      kosmos
    • RE: Bestattungskosten für ein Kind – freiwillig zahlen?

      edit*:

      Unterhaltspflicht:
      Hier geht es nicht darum, ob aktuell Unterhaltspflicht bestand, sondern das grundsätzlich Verwandte in gerader Linie verpflichtet sind, sich einander Unterhalt zu gewähren (siehe § 1601 BGB).

      § 1601
      UnterhaltsverpflichteteVerwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren

      Zu überprüfen wäre die Leistungsfähigkeit und ob/wie du Regress nehmen kannst, wenn du z.B. die Beerdigung in Auftrag gegeben hast.
    • RE: Bestattungskosten für ein Kind – freiwillig zahlen?

      Hallo Deathwyrm,

      die Aussage der Polizei ist falsch!
      Die Selbsttötung ist in Deutschland verboten, lediglich nicht strafbewährt und daher nicht im StGB belegt.
      Tu uns allen einen Gefallen:
      Wenn Du den Bericht fertig hast, dann leite ihn weiter an folgende Stellen:
      Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (mit persönlichem Anschreiben)
      Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (w. o.)
      Leiter des Landeskriminalamts Deines Heimatbundeslandes

      Ich würde eventuell auch Kontakt zur Redaktion "Der Spiegel" aufnehmen. Mit einem Journalisten kann man durchaus über Deine Bedenken und die Form der Berichterstattung diskutieren. Ich halte es trotz aller damit verbundenen Risiken für notwendig, solche Dinge zu veröffentlichen und die Gesellschaft wach zu rütteln...

      Die Lebensgeschichten der sich tötenden Kinder sind der Spiegel unserer Gesellschaft

      ...denn da stimme ich persönlich Dir voll zu....meine Schwester war 18, als sie es vollzog.

      Grüße und Anteilnahme
    • RE: Bestattungskosten für ein Kind – freiwillig zahlen?

      Hallo Deathwyrm, auch von mir mein herzlichstes Beileid und auch Willkommen in den ISUV Foren.

      Dein Bericht hat mich sehr erschüttert. Ich denke dass hier in solchen Foren zumindest sichergestellt sein müßte dass keine minderjährigen Kinder da Zugang haben.

      Aber auch "Hilfe zum Selbstmord" ist in Deutschland strafbar. Wobei ich nicht weis ab das nur "aktive" Hilfe ist, ob z.B. das "Gift liefern" ebenso strafbewehrt ist, wäre da wohl wichtig.

      Ich finde es gut dass Du was tust, und denke, wenn Du Dich an unseren Bundesvorsitzenden wendest, der Dir sicherlich helfen kann, und auch wird.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • RE: Bestattungskosten für ein Kind – freiwillig zahlen?

      Hallo,

      nach meinen Informationen sind beide Eltern verpflichtet die Kosten zu übernehmen.

      Falls sie nicht freiwillig die Hälfte zahlt mußt Du sie anschreiben mit Auflistung der Kosten und Kopien der Belege unter Fristsetzung.

      Erfolgt keine Zahlung - Mahnschreiben - neue Frist setzen - Mahnbescheid androhen.

      Erfolgt immer noch keine Zahlung - Mahnbescheid beantragen.

      Traurige Grüße - Karbon

      Ganz persönlicher Rat: Wenn es Dich nicht finanziell ruiniert - lass es sein.

      Du bist deine eigene Grenze. Erhebe dich darüber.
      Hafes (1319 - 1389)


    • RE: Bestattungskosten für ein Kind – freiwillig zahlen?

      Hallo Deathwyrm,

      zunächst auch von mir mein herzlichstes Beileid.

      Ich arbeite in der Friedhofsverwaltung.

      - Die Bestattungsgesetze der Länder enthalten entsprechende Festlegungen zu den Themen, wer ist bestattungspflichtig, was geschieht, wenn dieser Personenkreis sich nicht kümmert.

      In Nds. wird dann die Ordnungsbehörde tätig. Diese wird aber die Bestattungspflichtigen wegen Kostenersatz anschreiben.

      Bei uns ist es so, dass derjenige, der die Grabstätte erwirbt, auf dem entsprechenden Vordruck unterzeichnet, dass er sich verpflichtet, alle in Zusammenhang mit der Bestattung entstehenden Kosten zu tragen.

      Nur diese Person ist unser "Vertragspartner" und darf Verfügungen hinsichtlich der Grabstätte (z. B. Beantragung eines Grabmales) treffen.

      Ob diese Person Erbe ist, interessiert uns dabei nicht, weil sich Kostentragungspflicht und Erbe nicht zwangsläufig in einer Person vereinen müssen. Sollte unser "Vertragspartner" nicht Erbe sein, steht ihm ein zivilrechtlicher Ausgleichsanspruch gegenüber den Erben zu. Damit haben wir als Friedhofsverwaltung aber nichts zu tun.

      Du siehst also, hier sind die jeweiligen länderspezifischen Festlegungen und auch die Festlegungen in den Kommunen zu berücksichtigen.

      Wenn ich du wäre, würde ich auf eine Kostenbeteiligung der EX verzichten. Wer bei einem so traurigen Ereignis nicht von sich aus seine moralische Verpflichtung sieht, ich glaube dem kommst du mit rechtlicher Verpflichtung ohne Rechtsstreit auch nicht bei.

      P. S. Auch wenn das jetzt vielleicht ein wenig komisch rüber kommt: Wenn die Kosten der Bestattung die Höhe des Nachlasses übersteigen, kannst du diesen Betrag auch steuerlich geltend machen.

      Fühl dich gedrückt von Jona

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Jona ()

    • RE: Bestattungskosten für ein Kind – freiwillig zahlen?

      Hallo Deathywurm,

      normalerweise ist es so, dass die Erben für die Beerdigungskosten zuständig sind. Oder andersherum man erhält nur einen Erbschein, wenn man die Beerdigungskosten einberechnet hat.

      Dieser Verpflichtung kann man sich möglicherweise über eine Erbausschlagung (innerhalb von 6 Wochen ab Kenntnis des Todes) entziehen.

      Wenn sich niemand für die Bestattung verantwortlich zeigt, ist das Ordnungsamt hierfür zuständig, wobei dann die Beerdigung allerdings völlig würdelos erfolgt. Das Ordnungsamt versucht dann allerdings, wieder an die Kosten heran zu kommen.

      Gruß

      Heinrich 8 )

      (Eltern verstorbener Kinder bezeichnen sich als "verwaiste Eltern". Vielleicht findest Du ja etwas unter diesem Stichwort im Internet
    • RE: Bestattungskosten für ein Kind – freiwillig zahlen?

      Hallo nochmal,

      das Vorgehen, das ich in meinem Post von eben beschrieben habe, gilt nur für den Fall, dass Du bereits alle Kosten beglichen hast.

      Ich habe eben nochmal Dein Eingangspost gelesen - bin mir da jetzt nicht mehr so sicher, ob ich das richtig verstanden habe.

      Ich nehm Dich in den Arm und wünsch Dir Kraft um Dein bei Dir lebendes Kind aufzufangen - und auch für Dich selbst. Und ich hoffe, Du hast jetzt jemanden zur Seite, der das nicht nur virtuell tut. Das lindert den Schmerz nicht - aber es hilft Dir vielleicht dabei, nicht zu verzweifeln.

      Traurige Grüße - Karbon

      Du bist deine eigene Grenze. Erhebe dich darüber.
      Hafes (1319 - 1389)


    • RE: Bestattungskosten für ein Kind – freiwillig zahlen?

      Hallo,

      mein tief empfundenes Beileid für dich. Es zieht einem den Boden unter den Füßen weg, wenn ich mich in dich versetze, weiß ich wie es in dir aussieht.

      Ich sitze über einer Presseerklärung zum Muttertag. Wenn ich nun lese, was dir die Mutter schreibt, werde ich unendlich wütend, das ist einfach asozial. welche Verrohung hat da Raum gegriffen, wenn der Tod eines Kindes nicht mehr zur emotionalen Erschütterung, Verunsicherung führt? Hier wird einfach ein Tabu gebrochen, wenn ein Elternteil sich weigert, für die Beerdigung des Kindes mit zu übernehmen.

      Bitte lass das nicht einfach so geschehen. Verklage sie in jedem Fall!
      Mit besten Grüßen<br>
      Josef Linsler <hr>
      <br><br>
      <hr>

    • RE: Bestattungskosten für ein Kind – freiwillig zahlen?

      Hallo Josef Linsler!

      Ich bin über 10 Jahre Mitglied im ISUV und wenn man all die bösen Geschichten in der ISUV-Zeitung und auch jetzt im ISUV-Forum ließt, dann bitte ich alle Verfahrensbeteiligten als Eltern Eurer Kinder jegliche Instrumentalisierung Eurer Kinder zu vermeiden, sondern gebt Euren Kindern auch eine Chance auf ihre Rechte.

      Deshalb möchte ich an dieser Stelle gleichzeitig an alle hier im Forum appellieren, besonders wenn Kinder vorhanden sind, sich wenigsten zu Gunsten der Kinder zusammen zu raufen, diese aus welchen Gründen auch immer, bei den ganzen Verfahren die mit einer Scheidung zusammen hängen, nicht als Mittel zum Zweck zu benutzen.

      Es prägt ein Kind – für ein Leben lang … und endet nicht selten mit dem Freitod im jugendlichen Alter oder als Erwachsener. Das ist meine persönliche Erkenntnis aus den entsprechenden Foren, wenn man die Lebensgeschichten toter Kinder und auch Erwachsener recherchiert.

      Vielleicht hilft es einigen Müttern beim Muttertag…..aber auch den Vätern, die ebenso veranlagt sind.

      Mit bestem Gruß
      Deathwyrm
      Menschen, die wir lieben, bleiben für immer,
      denn sie hinterlassen Spuren in unseren Herzen.
    • RE: Bestattungskosten für ein Kind – freiwillig zahlen?

      Hi Kosmos25,

      danke für die lieben Worte. Als mein Sohn 18 war, musste er seinen Unterhalt einklagen. Die Mutter erschien gar nicht zur Verhandlung. Meinem Sohn war dieser Vorgang im höchsten Maße zu wider. Nach Abitur und dem folgenden Dienst beim Staat, befand er sich in einer Orientierungsphase für seine berufliche Laufbahn mit Hilfe der Agentur für Arbeit. Mein Sohn wollte nicht noch einmal gegen seine Mutter klagen, da wie beim ersten Mal viele Bezugspunkte aus der Scheidung (angeblicher Kredit des Lovers während der Ehezeit zwecks Verminderung des Unterhaltes an die eigenen Kinder) eine Rolle spielten, die meinem Sohn anekelten.
      Er klagte nicht, sondern bekam zum 21. Geburtstag nur eine Karte, auf der stand u. a. "…er solle nicht ständig betteln, sondern arbeiten gehen".

      Mein Sohn hatte also von sich aus auf den Unterhalt verzichtet. In wieweit ein solches Verhalten sich dann rechtlich im Todesfall auswirkt, weiß ich nicht. Ich selbst hatte im Scheidungsverfahren auf den eigenen Unterhalt – auch in Not - verzichtet, um so wenig wie möglich Kontakte – mit Ausnahme der Kinder – zu haben. § 1601 greift daher auch nicht. Vielleicht wenn ich nicht zahlen könnte, kein Vermögen vorhanden wäre, im Rückgriffsrecht des verauslagenden Sozial-/Ordnungsamtes, bei einem leistungsfähigen Angehörigen.

      Laut § 1615, Abs. 2, bin ich Erbe und damit auch Verpflichteter. Mein 2. Sohn (16) bat mich, dass zu tun was im Sinne seines Bruders wäre. Das habe ich auch getan. Die Mehrkosten sind nicht in der Rechnung des Bestattungsunternehmer enthalten (war auch gut so, denn die Rechnung wurde von meiner EX zurückkontrolliert lt. Bestattungsunternehmer). An der Kostenrechnung des Friedhofamtes gab es nun wirklich nichts zu rütteln. Beide Rechnungen liegen seit langem vor. Sind auch von mir bezahlt worden. Die Antwort ist bekannt.

      Grüß Dich,
      Deathwyrm
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      denn sie hinterlassen Spuren in unseren Herzen.
    • RE: Bestattungskosten für ein Kind – freiwillig zahlen?

      Hi Heinrich,

      danke für den Tipp mit den "Verwaisten Eltern".

      Ich war bei der Geburt meines Sohnes dabei gewesen, habe ihn etwas mehr als 21 Jahre großgezogen als "tatsächlich" erziehender Elternteil – gegen den Willen des Staates – und da stand für mich die Ablehnung eines Erbscheines nie zur Debatte, denn es gab nichts zu erben. Das bisschen was er hatte, habe ich seinem Bruder überlassen, ich habe dafür 21 Jahre Erinnerung im Kopf. Für meinen zweiten Sohn und mich kam die Ausschlagung des Erbes seitens der Mutter auch überraschend. Selbst der Rechtspfleger wunderte sich, denn er vermutete horrende Schulden (was bei Jugendlichen heute schon der Fall sein kann), aber dem war nicht so. Ich vermute nach dem Lesen der Forumsbeiträge, dass eine anwaltliche Beratung dahinter steht und Fakten setzt, die wiederum meinerseits anwaltliche Tätigkeiten animieren soll.

      Der Rechtspfleger gab mir noch den Tipp, das Erbe anzunehmen und selbst dann, wenn horrende Schulden auftauchen sollten, ist auch dann noch die Möglichkeit vorhanden, das Erbe nachträglich auszuschlagen mit Hinweis auf die tatsächlich unbekannten Schulden. Dieserhalb ist man dann beweispflichtig.

      Wer bringt sein Kind würdelos ins Grab? Begleitet auf dem letzten Weg haben ihn seine Farben, seine Bilder, seine Musik, seine letzten Worte aus Abschiedsbriefen an seine Schulfreunde. Diesen letzten Weg zu gestalten ist nicht im Leistungskataloges eines Amtes enthalten, das konnten nur sein Bruder und ich.

      Auch wenn man sich als ehemalige Partner nichts mehr zu sagen hat, so hat man als Elternteil – besonders als gebärende Mutter – doch immer einen Bezug zum Kind und ich denke erst recht, wenn dies sich das Leben genommen hat. Das es auch verneinende Situationen gibt, zeigt mein Fall.

      Es grüßt,
      Deathwyrm
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    • RE: Bestattungskosten für ein Kind – freiwillig zahlen?

      Hej Karbon,

      auch Dir sei gedankt. Mein zweiter Sohn und ich haben das Geld aufgetrieben und bezahlt. Er, wie ich auch, wollen Ruhe. Er hat die Scheidungsakten mit den vielen Gerichtsprozessen gelesen und auch das, was sein verstorbener Bruder in seinem Unterhaltsprozess an Korrespondenz hat führen müssen.

      Gerichts- und Anwaltskosten in 1. Instanz, bei evtl. und sicherer 2. Instanz würden bei weitem die hälftigen Bestattungskosten übersteigen. Man weiß ja nie wie ein Gericht entscheidet. Diese Erkenntnis zogen beide Kinder aus der Erfahrung ihres gekürzten Unterhalts, weil das Gericht Kredite des Lovers an seine Mutter aus der Noch-Ehe-Zeit akzeptiert hat, plus anderer Ungereimtheiten.

      Die Dauer solcher Verfahren beeindruckte ihn sehr, auch das ganze Ordner wegen einer Sache gefüllt wurden. Die Entscheidung seiner Mutter war für meinen Sohn mehr als enttäuschend. Ich habe ihn deshalb gebeten nicht die Beziehung zu seiner Mutter zu unterbrechen oder es ständig zu thematisieren, sondern auf anderem Wege, wie z. B. Geld für Blumen für das Grab – denn selbst das brachte sie noch nicht einmal zu Wege.

      Wir beide wollen auch keinen Rechtsstreit anfangen, sondern uns interessiert einfach die Frage, ob der Gesetzgeber eine klare Regelung für solche Fälle getroffen hat, ohne Wenn und Aber und ohne das man wieder lange Prozesse führen muss. Der Anwalt meiner Ex hat auch Kinder, für ihn ist das Einwirken auf seine Mandantin in moralischer Hinsicht kein Thema, denn er verdient an einem solchen Prozess und wird alles tun, alle möglichen Verfahren einzuleiten die umsatzsteigernd sind.

      Finanziell ist es sehr belastend, dafür haben wir den Kopf in dem Sinne frei, für eine hoffentlich andere Zukunft mit nicht so tragischen Ereignissen.

      Sei gegrüßt,
      Deathwyrm
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    • RE: Bestattungskosten für ein Kind – freiwillig zahlen?

      Jona,

      auch Dir sei gedankt. Ich habe es mit Interesse gelesen. Man kann sich auf die Hinterbeine stellen, um Rechte durchzusetzen, nur die Ruhe gebe ich mir selber und letztendlich auch meinem Sohn. Es sollte keinen zweiten Fall geben.

      Danke Dir nochmals,
      Deathwyrm
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    • RE: Bestattungskosten für ein Kind – freiwillig zahlen?

      Hi Mad-Max!

      Zum Thema Suizid, sind meine Erkenntnisse die folgenden. Die Aussage der Polizei bezieht sich auf die Maßnahmen beim Finden eines Toten. Wenn die äußeren Umstände des Toten keine anderen Rückschlüsse zulassen, gibt es keine weiteren Fragen, auch keine Untersuchungen. Eine Mutter die ich ausfindig machen konnte sagte mir: Mein Sohn hing tagelang am Baum. Der Strick wurde durchgeschnitten. Die Leiche fiel und die Presse durfte fotografieren und benachrichtigte die Mutter. Der Leichnam wurde noch nicht einmal zugedeckt. Es gab keine gerichtsmedizinische Untersuchung.

      Die Selbsttötung ist gesetzlich nicht verboten; bzgl. einer Behandlungspflicht bei Suizidpatienten für den Arzt sieht der BGH im Selbsttötungsversuch einen Unglücksfall nach §323c BGB (unterlassene Hilfeleistung), eine Hilfspflicht ist aber erst dann anzunehmen, wenn der Suizidant die Herrschaft über den von ihm veranlaßten Geschehensablauf verloren hat, wie mein Beispiel "Hängen" zeigt. Wenn Jemand sich die Stärke des Balken ausrechnet und die Fallhöhe, dann ist dies nicht gesetzlich verboten. Hilfst Du ihm aber beim Berechnen der Daten wissentlich für den Akt der Selbsttötung, dann wird es für einen Mitbeteiligten eng.

      Nach deutschem Recht ist weder der Versuch des Suizids noch die Teilnahme daran strafbar. Strafbar macht sich jedoch unter Umständen wer die Selbsttötung eines Willensunfähigen oder Irrenden veranlaßt oder geschehen lässt.

      Nach österreichischem Recht (§78 StGB) und schweizer Recht (Art. 115 StGB) ist Verleitung und Beihilfe zum Suizid strafbar. (A: Vergehen, CH: Verbrechen) Zusätzlich sind in der Schweiz selbstsüchtige Beweggründe des Anstiftenden bzw. Gehilfen erforderlich.

      Bis 1961 war Selbsttötung in England ein krimineller Akt.


      Grüß Dich,
      Deathwyrm
      Menschen, die wir lieben, bleiben für immer,
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    • RE: Bestattungskosten für ein Kind – freiwillig zahlen?

      Hi Mad-Max

      Andere Ministerien benachrichtigen, halte ich für einen Witz. Die dortigen ABMler sollte man nicht stören. Vom Innenministerium – in anderen Angelegenheiten – habe ich nie eine Antwort erhalten. Die einzigen die Mitarbeit zeigten waren im Wirtschaftsministerium. Zumindestens sind meine Gedankengänge in die neue TKV übernommen worden als nicht alleinig betroffener Call-by-Call-Anrufer/Internet-by-Caller. Von allen anderen Ministerien gab es Antwort, aber mehr oberflächlich, man verwies auf die örtlichen Politiker wenn man was bewegen will. Politiker beschäftigen sich in Deutschland nur mit Themen, die Stimmen beim Wahlkampf bringen. Suizid ist kein Stimmen bringendes Wahlkampfthema.

      "Der Spiegel", SAT 1, usw. schlachten das Thema publizistisch so aus, dass diese Art von Foren mehr Zulauf bekommen. Beispiel aus 2001. Eine 14-jährige Österreicherin verabredete sich über ein solches Forum mit einem Norweger. Beide stürzten sich 600 m tief in den Abgrund. Die Presse brachte richtigen Umsatz.
      Der Erfurter Attentäter bewegte sich auch in einem solchen Forum. Seine Postings kann man immer noch lesen. Die Grünen machten seinerzeit eine Anfrage im Bundestag. Das Institut für Suizidforschung in Hamburg machte dann im Auftrag der Kinderkommission im Bundestag und des Bundesfamilienministeriums eine Studie. Diese liegt mir vor.

      Ich fragte jetzt bei Kinderkommission nach. Studie unbekannt. Von Suizidforen wusste man nichts. Man bat mich die Studie zur Verfügung zu stellen. Ich denke das sagt alles aus.

      Beim Familienministerium fragte ich nach. Thema nicht geläufig, ich sollte Infos schicken. Das zuständige LKA meines Bundeslandes war gerade mit der technischen Ausrüstung fertig. In Bayern gibt es die entsprechende Stelle als einziges Bundesland seinerzeit schon über 10 Jahre. Ähnliche Stellen wurden/werden im Laufe der Zeit in den einzelnen LKAs installiert. Nachdem ich einen Mord in einem Forum entdeckte und diesem meinem LKA meldete, konnte ich meine Kenntnisse weitergeben. Man war dankbar dafür.

      Auch in normalen Foren, z. B. StudiVZ usw. gibt es Suizid-Threads. Cirka 3 Millionen Mitglieder. Wer soll das überwachen? Da schaukelt sich schnell was hoch. PN = Persönliche Nachrichten werden nicht überwacht und sind nicht einsehbar. Wenn ich hier einem eine PN schicke mit der Aufforderung in frisch gegossenen Beton zu springen – der ist auf ewig weg. Irgendwann wird das Account geschlossen. Das sind die Vor- und Nachteile des Internet. Im Grunde genommen steht jeder Forenbetreiber mit einem Bein im Gefängnis, der er hat alles zu überwachen.

      Das Jugendschutz.net ist die einzige übergreifende Überwachungsstelle für ganz Deutschland!!!!!! Ohne jegliche Vollmachten, wenn ja, dann auch nur sehr eingeschränkt, weil es an gesetzlichen Vorgaben fehlt. Vielleicht kommen die ja mal, wenn die Amokläufe in Deutschland 3-stellige Todeszahlen erreichen. Beim letzten Amoklauf in Köln lässt man einen Jugendlichen alleine auf Toilette gehen, hätte man sich mit seinem Computer beschäftigt, würde dieses Kind noch leben. Das ist meine Auffassung. Fünf Jahre lang brauchte man alleine in NRW, um eine Anleitung für solche Fälle zu schreiben. Wenn ein Täter sich das nötige Gasgemisch zusammenstellt, dann brauch man die Anleitung auch nicht mehr.

      Mad-Max, es tut mir auch sehr leid um Deine Schwester. So jung … auch hier wird eine nicht glückliche Lebensgeschichte dahinter stehen. Behalte sie in Deinem Herzen.

      Traurige Grüße,
      Deathwyrm
      Menschen, die wir lieben, bleiben für immer,
      denn sie hinterlassen Spuren in unseren Herzen.
    • RE: Bestattungskosten für ein Kind – freiwillig zahlen?

      Hallo Wolfgang Becker,

      Danke auch für Deine Zeilen. Einiges aus Deinen Zeilen habe ich in den anderen Postings beantwortet.
      Das Material, die Gifte, die Informationen usw. das liefert allgemein das Internet, z. B. Ebay mit seinen tausenden von Shops und privaten Anbietern. Läuft das Ganze über File-Hoster ist nichts mehr zu kontrollieren.

      Auf Grund meiner eigenen Recherchen konnte ich den Lieferanten finden. Ein Ebay-Shop. Ganz legal.
      Das Material was meinen Sohn in die von ihm gewünschte Todesart führte, kostete inclusive Versandkosten + Mwst. nur € 37.15. Laut LKA frei verkäuflich. Im Gegensatz dazu: Keine Apotheke meiner Stadt hätte dieses Material besorgt, ganz zu Schweigen an einen Jugendlichen verkauft.

      Ich habe auch noch den Empfang bestätigt. Gedacht habe ich mir nichts, denn es wird auch zum Reinigen von Kleinst-Maschinen-Teilen (Computer, Flugzeugarmaturen, usw.) benutzt. Übrigens ist jede Chemikalie im Haus, sei es Toilettenreiniger, Benzin, Farbverdünner usw. mit entsprechender Anleitung ein Todescocktail. So gesehen kann man auch jede Leiter oder Strick aus dem Haus entfernen. Irgendwie ist man chancenlos.

      Der Zugang zu den Foren wird nicht oder kaum kontrolliert. Personalausweise mit gültigen Nummern kann man auch im Internet generieren. Eine solche Adresse wurde erste kürzlich polizeilich still gelegt. Der 14-jährige der seinen Computer beherrscht, wird auch den Forenbetreiber austricksen können.

      Sei gegrüßt,
      Deathwyrm

      PS: Bei den Recherchen im Falle meines Sohnes bin ich auf einen wesentlichen Mangel im Erbrecht gestoßen, welcher vom BVG offen gelassen wurde. Dieser Mangel betrifft nicht nur Kinder, sondern auch Erwachsene. Sollte ich meine Frage/Neues Thema/ auch in dieser Rubrik tun oder in einem anderen Forenteil?
      Menschen, die wir lieben, bleiben für immer,
      denn sie hinterlassen Spuren in unseren Herzen.