Hallo,
Ein Kind ist tot, gerade 21 geworden. Es hat sich das Leben mit Hilfe eines Internetforums genommen. Meine beiden Kinder lebten bei mir, das verbliebene auch weiterhin. Immer auf eigenem Wunsch. Die Mutter der Kinder verzichtete zu Gunsten ihrer Karriere auf das geregelte und von mir ohne Einschränkung ihr zugestandene Besuchsrecht, denn Kinder haben und müssen ein Recht auf Mutter und Vater haben. Die Kinder besuchten auch selber sporadisch ihre Mutter. Es gab Telefon- und Internet-Kontakt ohne Einschränkung.
Die Mutter verzichtete auf das Erbe des Kindes, denn es gab nichts zu erben. Aus dem persönlichen schriftlichen Nachlaß ergab sich, dass immer versucht wurde, ein Keil zwischen dem Vater und den bei ihm lebenden Kindern zu treiben. Meine persönliche Beziehung, meine Person, wurde bei den bei mir lebenden Kindern diffamiert. Darüber hinaus wurde auch die Höhe der von ihr zu leistenden Unterhaltszahlungen an die Kinder bemängelt, obwohl es kein Problem für sie, auf Grund ihrer sehr guten finanziellen Situation, war und ist. Ich selber habe zwecks Vermeidung von Streitigkeiten auf den Unterhalt verzichtet. Aller Wahrscheinlichkeit nach passierte diese spezielle Art von Diffamierung auch bei den Besuchen der Kinder bei der Mutter.
Ich bat um die hälftige Beteiligung an den Bestattungskosten. Die Antwort meiner Ex zu mir, sowie als auch Mutter zu ihrem verbliebenden Sohn gegenüber: "Eigentlich habe ich nie so eine richtige Beziehung zu meinem verstorben Kind gehabt. Aus diesem Grunde fühle ich mich auch nicht verpflichtet, mich an den Beerdigungskosten zu beteiligen."
Frage: Außer der moralischen Verpflichtung – als Mutter des eigenen Kindes – hätte meine Ex auch eine gesetzliche Verpflichtung sich an den Bestattungskosten ihres/unseres toten Kindes zu beteiligen???
Trotz der vielen Postings fand ich keine Antwort in dieser Community. Vielleicht gibt es eine Antwort, auf diese doch wohl eher seltene Frage?
Ein Kind ist tot, gerade 21 geworden. Es hat sich das Leben mit Hilfe eines Internetforums genommen. Meine beiden Kinder lebten bei mir, das verbliebene auch weiterhin. Immer auf eigenem Wunsch. Die Mutter der Kinder verzichtete zu Gunsten ihrer Karriere auf das geregelte und von mir ohne Einschränkung ihr zugestandene Besuchsrecht, denn Kinder haben und müssen ein Recht auf Mutter und Vater haben. Die Kinder besuchten auch selber sporadisch ihre Mutter. Es gab Telefon- und Internet-Kontakt ohne Einschränkung.
Die Mutter verzichtete auf das Erbe des Kindes, denn es gab nichts zu erben. Aus dem persönlichen schriftlichen Nachlaß ergab sich, dass immer versucht wurde, ein Keil zwischen dem Vater und den bei ihm lebenden Kindern zu treiben. Meine persönliche Beziehung, meine Person, wurde bei den bei mir lebenden Kindern diffamiert. Darüber hinaus wurde auch die Höhe der von ihr zu leistenden Unterhaltszahlungen an die Kinder bemängelt, obwohl es kein Problem für sie, auf Grund ihrer sehr guten finanziellen Situation, war und ist. Ich selber habe zwecks Vermeidung von Streitigkeiten auf den Unterhalt verzichtet. Aller Wahrscheinlichkeit nach passierte diese spezielle Art von Diffamierung auch bei den Besuchen der Kinder bei der Mutter.
Ich bat um die hälftige Beteiligung an den Bestattungskosten. Die Antwort meiner Ex zu mir, sowie als auch Mutter zu ihrem verbliebenden Sohn gegenüber: "Eigentlich habe ich nie so eine richtige Beziehung zu meinem verstorben Kind gehabt. Aus diesem Grunde fühle ich mich auch nicht verpflichtet, mich an den Beerdigungskosten zu beteiligen."
Frage: Außer der moralischen Verpflichtung – als Mutter des eigenen Kindes – hätte meine Ex auch eine gesetzliche Verpflichtung sich an den Bestattungskosten ihres/unseres toten Kindes zu beteiligen???
Trotz der vielen Postings fand ich keine Antwort in dieser Community. Vielleicht gibt es eine Antwort, auf diese doch wohl eher seltene Frage?
Menschen, die wir lieben, bleiben für immer,
denn sie hinterlassen Spuren in unseren Herzen.
denn sie hinterlassen Spuren in unseren Herzen.