Hallo Forum,
Wie verhält es sich in einem Zugewinnausgleich mit Aktien.
Ich habe im Jahr 2000 Aktien im Wert von 3456.- Euro allein von meinem Geld mit Einverständnis meiner noch-Frau gekauft. Kurz nach der „offiziellen“ Trennung (Umzug in die eigene Wohnung im Februar 2006) habe ich diese mit einem Gesamtwert von 397,80 Euro verkauft und das Geld für mich zur mit-Finanzierung des Umzuges verwendet. Der Verlust beträgt somit 3058,20 Euro. Wie wird dieser Verlust im Rahmen eines Zugewinnausgleiches verrechnet?
Nach meinem Verständnis wird sowohl gemeinschaftlich erwirtschaftetes Vermögen als auch gemeinschaftlich „erwirtschafteter“ Verlust (klingt komisch ) geteilt. Das sollte doch bedeuten, dass der „Verlust“ zur Hälfte von meiner Frau getragen werden muss und somit mir in irgendeiner Weise positiv angerechnet wird, oder?
Gruss und Danke für die Antworten, joggeru
Wie verhält es sich in einem Zugewinnausgleich mit Aktien.
Ich habe im Jahr 2000 Aktien im Wert von 3456.- Euro allein von meinem Geld mit Einverständnis meiner noch-Frau gekauft. Kurz nach der „offiziellen“ Trennung (Umzug in die eigene Wohnung im Februar 2006) habe ich diese mit einem Gesamtwert von 397,80 Euro verkauft und das Geld für mich zur mit-Finanzierung des Umzuges verwendet. Der Verlust beträgt somit 3058,20 Euro. Wie wird dieser Verlust im Rahmen eines Zugewinnausgleiches verrechnet?
Nach meinem Verständnis wird sowohl gemeinschaftlich erwirtschaftetes Vermögen als auch gemeinschaftlich „erwirtschafteter“ Verlust (klingt komisch ) geteilt. Das sollte doch bedeuten, dass der „Verlust“ zur Hälfte von meiner Frau getragen werden muss und somit mir in irgendeiner Weise positiv angerechnet wird, oder?
Gruss und Danke für die Antworten, joggeru