Aktienverlust und Zugewinnausgleich

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    • Aktienverlust und Zugewinnausgleich

      Hallo Forum,

      Wie verhält es sich in einem Zugewinnausgleich mit Aktien.

      Ich habe im Jahr 2000 Aktien im Wert von 3456.- Euro allein von meinem Geld mit Einverständnis meiner noch-Frau gekauft. Kurz nach der „offiziellen“ Trennung (Umzug in die eigene Wohnung im Februar 2006) habe ich diese mit einem Gesamtwert von 397,80 Euro verkauft und das Geld für mich zur mit-Finanzierung des Umzuges verwendet. Der Verlust beträgt somit 3058,20 Euro. Wie wird dieser Verlust im Rahmen eines Zugewinnausgleiches verrechnet?
      Nach meinem Verständnis wird sowohl gemeinschaftlich erwirtschaftetes Vermögen als auch gemeinschaftlich „erwirtschafteter“ Verlust (klingt komisch :) ) geteilt. Das sollte doch bedeuten, dass der „Verlust“ zur Hälfte von meiner Frau getragen werden muss und somit mir in irgendeiner Weise positiv angerechnet wird, oder?

      Gruss und Danke für die Antworten, joggeru
    • RE: Aktienverlust und Zugewinnausgleich

      Hallo joggeru,

      maßgebelich ist die erste Zustellung eines Scheidungsantrages an einen der Ehepartner.

      Wenn ich einmal unterstelle, dass es sich bei dem ursprünglichen Wert der Aktien um das einzige Vermögen gehandelt hat, hätte Deine Frau gegen Dich - Zustellung einmal unterstellt - einen Zugewinnausgleichsanspruch von € 1.728,-, nämlich 1/2 von € 3.456,-- gehabt. Da aber zu dem jetzigen Zeitpunkt nur davon nur noch € 397,80 vorhanden sind, beliefe sich der Zugewinnausgleichsanspruch - ebenfalls Zustellung zum jetzigen Zeitpunkt unterstellt - auf 1/2 von 397,80, also auf 198,90.

      Indirekt würde Deine Frau also mit der hälfte des Verlustes belastet.

      MfG
      Prinzip

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Prinzip ()

    • RE: Aktienverlust und Zugewinnausgleich

      Hallo Prinzip,

      danke erste einmal für die Antwort. Das sog. "Enddatum der Ehe" ist vom Gericht nachdem ich die Scheidung eingereicht hatte auf Anfang Juli 2007 festgelegt worden. Da ich zu diesem Zeitpunkt die Aktien ja bereits verkauft hatte - über ein Jahr zuvor - wie stellt sich damit die Situation dar.

      ich hatte die Aktien vollständig "von meinem" Geld gekauft und wie beschrieben auch fast vollständig "mein" geld verloren. Da meiner Frau sicher an dem Gewinn teilgemommen hätte, warum auch nicht direkt am Verlust teilhaben lassen und die Hälfte direkt im Zugewinnausgleich positiv zu meinen Gunsten ausgleichen.

      Oder verstehe ich hier etwas falsch.

      Gruss, joggeru
    • RE: Aktienverlust und Zugewinnausgleich

      Hallo joggeru,

      die Zustellung des Scheidungsantrags beendet nicht die Ehe, sondern die gesetzliche Gütergemeinschaft. Ab dem Zeitpunkt seid Ihr zwar noch verheiratet, lebt aber in Gütertrennung.
      Wie Prinzip schon geschrieben hat: Der Scheidungsantrag bzw. seine Zustellung ist der hier relevante Termin, nicht die Scheidung.

      Grüße
    • RE: Aktienverlust und Zugewinnausgleich

      Hi Mad-Max,

      das nicht die Scheidung der relevante Termin ist ist mir durchaus klar.
      Zum Zeitpunkt des "enddatum der Ehe (ist der letzte Tag des Monates bevor der Scheidungsantrag zugestellt wurde) " O-Ton: "...egibt sich eine Ehedauer von..bis.. " waren die Aktien bereits über ein Jahr von mir verkauft worden.

      joggeru
    • RE: Aktienverlust und Zugewinnausgleich

      Original von joggeru
      Hi Mad-Max,

      Zum Zeitpunkt des "enddatum der Ehe (ist der letzte Tag des Monates bevor der Scheidungsantrag zugestellt wurde) " O-Ton: "...egibt sich eine Ehedauer von..bis.. " waren die Aktien bereits über ein Jahr von mir verkauft worden.



      Hallo joggeru,

      das von Dir oben zitierte "Enddatum" der Ehe betrifft nicht den Zugewinnausgleich sondern den Versorgungsausgleich.

      Für das sogenannte Güterstandsende im Zugewinnausgleich ist taggenau der Tag maßgeblich, an dem der Ehescheidungsantrag dem anderen Ehepartner zugestellt wurde.

      Gerade weil es sich um "Dein Geld" handelte, bis Du zugewinnausgleichspflichtig. Ich hatte Dir schon vorgerechnet, wie sich Deine Spekulationsverluste beim Zugewinn mindernd auswirken. Insoweit verweise ich auf meine Ausführungen hierzu. Die Frahe ist im konkreten Fall nur, ob Du am Tage der Zustellung noch den Restbetrag besaßest.

      MfG
      Prinzip
    • RE: Aktienverlust und Zugewinnausgleich

      Original von joggeru
      Die Frahe ist im konkreten Fall nur, ob Du am Tage der Zustellung noch den Restbetrag besaßest.

      MfG
      Prinzip


      Hallo Prinzip,

      das ist natürlich schwer zu sagen. Verkauft habe ich die Aktion wegen des Scheidungskostendrucks und so gesehen habe ich von dem Aktienerlös natürlich keinen Restbetrag mehr gehabt.

      Gruss, joggeru