36%ige Erhöhung des Kindesunterhalts durch die Neuregelung zum 01.01.2008?

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    • 36%ige Erhöhung des Kindesunterhalts durch die Neuregelung zum 01.01.2008?

      Bisher habe ich für meine beiden Söhne (12 und 13 Jahre alt) 142 ½ des Regelsatzes , nach Abzug des halben Kindergeldes also 332.- € pro KInd bezahl. Nun fordert die Mutter aufgrund der Änderung zum 01.01.2008 144½ des Regelsatzes, also 449.- € pro Kind.
      Dies entspräche einer Erhöhung um 36 %. Kann das sein? Wer kann mir weiterhelfen. Danke.Marion

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mario2008 ()

    • RE: 36%ige Erhöhung des Kindesunterhalts durch die Neuregelung zum 01.01.2008?

      Hallo Mario2008,

      ich will Dir gerne helfen. Dafür benötige ich jedoch von Dir ergänzende Angaben, nämlich

      a) wie hoch war Dein bereinigtes Nettoeinkommen bei der Festssetzung der Unterhaltsbeträge in Höhe von 142,5 % des Regelbetrages ?

      b) wie hoch ist Dein bereinigtes Nettoeinkommen aktuell ?

      Sobald ich diese Angaben habe, helfe ich Dir weiter.

      MfG
      Prinzip
    • RE: 36%ige Erhöhung des Kindesunterhalts durch die Neuregelung zum 01.01.2008?

      Hallo Mario,
      der bisherige Unterhalt entspricht der Stufe 7 der alten Düsseldorfer Tabelle, Einkommen von 2.300 bis 2.500€.

      Kann es sein, dass die KM nun meint der %-Betrag müsse derselbe sein, und deswegen 144% statt 142%, deswegen die neue Stufe 8 (die für Einkommen 3.900 bis 4.300€ vorgesehen ist)? Das aber ist natürlich Unsinn, da sich der Regelbetrag auch geändert hat.

      Der alten Stufe 7 entspricht die neue Stufe 4, Einkommen 2.300 bis 2.700€, Tabellenbetrag für 12-17jährige Kinder ist 420€ abzüglich 77€ Kindergeld macht 343€ Zahlbetrag.
    • RE: 36%ige Erhöhung des Kindesunterhalts durch die Neuregelung zum 01.01.2008?

      hallo Mario, erst mal willkommen in den ISUV - Foren.

      es gibt eine Übergangsregelung, nachder werden die "alten %" nach "neue %" umgerechnet. Da sich ja die Bezugsgröße geändert hat.

      im Endergebnis müßten beide dann in €-Zahlen gleich sein.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • RE: 36%ige Erhöhung des Kindesunterhalts durch die Neuregelung zum 01.01.2008?

      Hallo Uwe_F,
      Du hast die Höherstufung um eine Einkommensgruppe wegen des Vorhandensein von nur 2 Unterhaltsberechtigten vergessen, also Einstufung in Gruppe 5, Tabellenunterhalt folglich € 438,-- minus € 77,---, Zahlbetrag also € 361,-- heute. damals Tabellenbetrag 432,-- abzüglich 77,--, Zahlbetrag also 355,--.

      MfG
      Prinzip
    • RE: 36%ige Erhöhung des Kindesunterhalts durch die Neuregelung zum 01.01.2008?

      Hallo Uwe_F, ich habe das der Angabe des Fragestellers entnommen, der nur von zwei unterhaltsberechtigten Kindern gesprochen hat.

      Im Übrigen weißt auch Du nicht, wieviel Unterhalstberechtigte vorhanden sind, wenn Du die Angabe des Fragestellers nicht zugrunde legst.

      MfG
      Prinzip
    • RE: 36%ige Erhöhung des Kindesunterhalts durch die Neuregelung zum 01.01.2008?

      Hi Mario,

      wer hat das denn berechnet? Wann wurde das berechnet?

      Die Änderung der Düsseldorfer Tabelle rechtfertigt keine Abänderung wie von der Mutter gefordert. Es gibt Übergangsregelungen (hat jemand den link?), bei denen sich logischerweise so gut wie nichts ändert.
      Ob eine Neuberechung jetzt in Frage kommt, hängt davon wann die letzte Berechnung war, und ob es seitdem wesentliche Änderungen gegeben hat (Gehaltsänderung mindestens 10%).
    • RE: 36%ige Erhöhung des Kindesunterhalts durch die Neuregelung zum 01.01.2008?

      Tituliert ist also auch nichts?
      Ok, die Berechnung war dann nicht ganz richtig, es hätte um eine Stufe in der DT hochgegangen werden müssen, weil es nur 2 Berechtigte gibt. Aber egal, verweise deine Frau auf §35 Nr. 3 EGZPO, z.b. ausführlich hier: klicke hier

      Die Umrechnung von alter nach neuer Tabelle geschieht z.b. so:


      (2) DT 2007 / Gruppe 6 / 3. Altersstufe = 135%
      Zahlbetrag [389 € ./. 77 € =] 312 € + 77 € = 389 € € [also: Tabellenbetrag nach DT 2007]
      Mindestunterhalt 2008 3. Altersstufe = 365 €
      Verhältnis 389/365 = 106,5%
      106,5% x 365 € = 389 € ./. 77 € = 312 €
      Neuer Prozentsatz: 106,5%
      Zahlbetrag: 389 ./. 77= 312 €

      Das heisst: Am Zahlbetrag ändert sich durch die Umstellung der Tabelle NICHTS! Der Prozentsatz wird so angepasst, dass der Zahlbetrag derselbe bleibt.