Zugewinnausgleich

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    • Zugewinnausgleich

      Hallo zusammen,


      demnächst steht meine Scheidung vor der Tür und ich mache mir derzeit Gedanken über den Zugewinnausgleich.

      Zunächst einmal dachten wir an eine unkomplizierte "brüderliche" Teilung unseres restlichen Vermögens (Bausparvertrag und Aktiendepot)zum Tag der Zustellung des Scheidungsantrages. Unsere gemeinsame ETW steht zum Verkauf. Auch dieser Erlös sollte geteilt werden.

      Nach dem ich mich jedoch hier belesen hatte, stellte ich fest, dass ich einerseits schon diverse Werte in die Ehe eingebracht habe (Anfangsvermögen) und wir heute neben dem BSP (läuft auf beider Namen) und den Aktien (läuft auf meinen Namen) noch jeder eine eine eigene Kapital-LV besitzen.

      Führe ich jetzt die Berechnung des Zugewinnausgleichsanspruches durch (inkl. LV's und Anfangsvermögen), komme ich zu einer Forderung ggü meiner Frau. Nunmehr verlangt die Gegenseite kurzfristig die Auflösung und Teilung des BSP wie auch die Teilung des Depots.


      Meine Fragen dazu:

      1. Gibt es so etwas wie einen vorgezogenen Zugwinnausgleichsanspruch vor dem Verkauf der ETW?

      2. Wie verhalte ich mich ggü. der Forderung meiner Frau wegen der Auflösung und Teilung des BSP und des Depots (das Depo läuft auf meinen Namen)?

      3. Wie setze ich durch, dass ich von ihr mein Geld bekomme?

      4. Wann kaann ich diesen Anspruch taktischerweise am günstigsten Umsetzen?

      5. Die Gegenseite hat mit Klage gedroht, wenn ich der Auflösung nicht zustimme. Kommt sie damit durch?


      Zum Hintergrund: Demnächst steht der Scheidungstermin an. Eine halbe Stunde vorher wird ihr Begehren nach Trennungsunterhalt vor gericht diskutiert. Ich gehe davon aus, dass der Richter zunächst den Unterhalt begutachtet und dann zur scheidung schreitet (hoffe ich zumindest).


      Vorab vielen Bank für Eure Infos



      B.