Unterhaltsneuberechnung

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    • Unterhaltsneuberechnung

      Hallo Zusammen!

      Anwalt ist zwar beauftragt - aber da ich kurz vorm Platzen bin Frage hier im Forum ob zu folgendem Sachverhalt was sagen kann:

      A+B verheiratet, Ehe ist schon in der Krise, Wunsch von A war es aus ihrer eigenen Kindheit heraus, dass Kind c in die Waldorfschule geht. Aufgrund der bereits kriselnden Ehe B "Messer auf Brust gesetzt" damit er unterschreibt. Waldorfschule entsprach absolut nicht seinen Vorstellungen, aber um den Diskussionen aus dem Weg zu gehen, hat er dann doch Vertrag mitunterschrieben.

      In 2004 erfolgte Trennung und relativ zeitnah in 2005 die Scheidung. Bei der ersten Unterhaltsberechnung hat der Anwalt die Waldorfgebühren bei B in Abzug gebracht bevor dann EU + KU berechnet wurde. Doch je länger die Trennung war, umso mehr widerstrebte es B diese Kosten zu bezahlen. Bei der Neuberechnung in 2006 hat er A gesagt, dass er diese Kosten nicht mehr tragen wird. Konsequenz: Austritt aus dem Schulverein und Kündigung des Vertrages. Waldorfschule aufgefordert, einen neuen Vertrag mit A alleine abzuschließen. Er hat ihr gesagt, dass er ihr hier nicht im Wege stehen will, aber da es nicht seinen Vorstellungen entspricht, kann er das Schulgeld schon allein aus moralischen Gründen nicht mehr zahlen. Ergebnis war, dass sie mehr Unterhalt bekam und das Schulgeld komplett steuerlich absetzen konnte.

      Inzwischen wurde auch Sohn D schulreif. Alles sehr problematisch. Ärztlicher Bericht über "nicht-Schulreife" liegt vor. Wie auch immer - A hat es geschafft auch dieses Kind in der Waldorfschule anzumelden. B hat sich zwar auch hier gesträubt, aber da er A kennt weiß er, dass es hier nur unnötige Diskussionen gibt die nicht zielführend sind. Also auch hier Antwort wie bei Kind C: Mache, was Du für richtig hältst, aber nimm mich nicht ins Boot. Es wurden keinerlei Verträge von ihm diesbezüglich unterschrieben.

      Nun erfolgt Neuberechnung in 2008. A beauftragt einen neuen Anwalt, der B erstens die Waldorfschule wieder anteilig anrechnet, diese Kosten aber ihm vor KU + EU nicht abzieht - ihren Anteil aber wiederum schon. Anwalt beruft sich hier auf § 2 UF 198/98 OLG Karlsruhe (übrigens zuständiges OLG). Im übrigen zieht er sowohl ihm als auch ihr einen Erwerbstätigenbonus von 10 % ab.

      Frage:

      Muss B für die Waldorfschule aufkommen, obwohl er nie einen Vertrag unterschrieben bzw. einen bestehenden gekündigt hat? Kann er die Waldorfschule Regresspflichtig machen bzw. kann er unter diesen Umständen fordern, dass die Kinder eine andere Schule besuchen? Gerade bei Kind D ist es eh fraglich, ob nicht eher eine Förderschule das Richtige für ihn wäre.
      Wird auch bei dem Unterhaltsbezieher ein Erwerbstätigenbonus abgezogen (wurde bei der Erstberechnung von dem damaligen gemeinsamen Anwalt nicht getan)?
      Warum wird nur bei A der Anteil der Waldorfschule bei dem bereinigten Netto abgezogen und bei B nicht?

      Hoffe, das war nicht alles zu undurchsichtig. Falls noch Fragen dann bitte stellen.

      Schon mal Danke fürs Antworten.

      Grüße
      schwarzwalt
    • RE: Unterhaltsneuberechnung

      Hallo Schwarzwald,

      Karlsruhe: Waldorfschule ist Mehrbedarf, auch wenn Du Dich sträubst und Ihr das GSR habt.
      Ich bezahle die Hälfte der Gebühren mit dem KU als Mehrbedarf.
      Vom EU geht das dann aber runter.

      Grüße
    • RE: Unterhaltsneuberechnung

      Hallo Mad-Max,

      die Häfte ist gut, die Ex-Frau meines Partners will 73 % und die Anwältin hat diesen Betrag nicht vor dem EU abgezogen, sondern gar nicht. Bei ihr allerdings schon.

      Im übrigen war und ist es nie Wunsch meines Partners gewesen, dass die Kinder diese Schule besuchen. In diesem Fall wird er wohl hart bleiben. Was ich gut verstehen kann. Zumal Junior wirklich auf eine Förderschule gehört. Im ersten Anlauf hat die Waldorfschule ihn abgewiesen. Dann hat sie es geschafft - ohne Schuluntersuchung - ihn in eine normale Grundschule einzuschulen. Das erste Schuljahr hat er dann erwartungsgemäß nicht geschafft. Jetzt ist er - wie auch immer sie das angestellt hat - doch auf der Waldorfschule gelandet. Aber selbst dort sagt man jetzt schon, dass er nicht der "Norm" entspricht. Und das, obwohl er die erste Klasse wiederholt.

      Hast Du einen Schulvertrag mit unterschrieben? Wenn man so einfach zahlen muss, ohne einen Vertrag zu unterschreiben, finde ich das schon ziemlich heftig.

      Grüße
      schwarzwalt
    • RE: Unterhaltsneuberechnung

      Hallo Schwarzwalt,

      die Hälfte des Schulgeldes ist in Karlsruhe üblich. Und natürlich muss das dann vom Einkommen abgezogen werden, bevor der EU berechnet wird. Alles andere ist Quatsch. Die gegn. Anwältin versucht natürlich das Maximum rauszuholen, was ja streng genommen ihre Aufgabe ist.

      Ich war auch gegen die Waldorfschule und hab nie einen Schulvertrag gesehen. Dagegen vorzugehen schadet aber am ehesten den Kindern. Lt. meines damaligen Anwalts hätte ich auch wenig Chancen gehabt, das zu widerrufen bzw. dagegen vorzugehen.

      Nach nunmehr 9 Jahren habe ich auch die Vorteile der Waldorfschule gesehen. Natürlich passt mir da vieles nicht, aber es gibt da auch vieles, was sehr viel besser geregelt ist, als auf einer staatlichen Schule.
      Die Kinder sind intelligent genug, die Spreu vom Weizen zu trennen.

      Grüße
    • RE: Unterhaltsneuberechnung

      Hallo Mad-Max,

      leider bin ich mir bei einem der Kinder meines Partners sicher, dass er nicht die Spreu vom Weizen trennen kann. Und das haben wir sogar schriftlich belegt.

      Fakt ist, dass die Ex die Waldorfschule weil Privat als Statussymbol ansieht. Die zu leistenden 36 (!) Arbeitsstunden pro Jahr soll mein Partner nämlich auch noch zahlen, da sie mit ihrem Halbtagsjob diese Stunden nicht bringen kann und somit mit 10 Euro/Stunde bezahlt werden müssen. Integration in den Schulalltag ist nicht gewünscht. Was auch rein optisch schon mehr als deutlich ist.
      Junior gehört auf eine Sonderschule und nicht in eine Klasse mit 35 anderen Kindern.

      Egal, vielleicht ist jetzt die Zeit für meinen Partner gekommen, nicht immer alles widerspruchslos hinzunehmen, sondern auch mal zu kämpfen für das für was er steht.

      Übrigens, bei einem Einkommen von über 3000 Euro im Monat (EU+KU+eigener Verdienst - genauen Betrag möchte ich nicht nennen) sollte frau doch in der Lage sein, den selbst gewollten Wunsch "Waldorfschule" auch zu finanzieren. Oder wie siehst Du das?

      Sorry für den Zynismus. Aber bei diesen Zahlen komme ich daran nicht vorbei. Zumal ich persönlich es immer unfair finde - unabhängig von dieser Situation hier - wenn jemand anderes für mich und meine Wünsche aufkommen soll. Käme nie auf die Idee so etwas meinem Ex zuzuschieben. Unsere Tochter geht auch auf eine Privatschule (Katholisches Mädchengymnasium). Die Kosten trage ich ganz alleine. Dafür gehe ich schließlich auch arbeiten und möchte meinem Kind für seine eigene Zukunft zeigen, dass Unabhängigkeit der richtige Weg ist.

      Grüße
      schwarzwalt
    • RE: Unterhaltsneuberechnung

      Hallo Schwarzwalt,

      ...Kloster Wald? ;)

      Also, nochmal klar: Wenn nicht gravierende Gründe dagegen sprechen, kannst Du praktisch nix gegen die Waldorfschule machen. Wenn Ihr davon überzeugt seid, dass der Kleine eine andere Schule benötigt, dann sehe ich hier nur den Klageweg mit Beantragung eines Kinderpsychologischen Gutachten.
      Die Arbeitsstunden sind natürlich Privatvergnügen der Ex, die sie abzuleisten oder zu bezahlen hat. Wobei das Bezahlen ja ganz und gar nicht im Sinne der Waldorfschule ist!

      Grüße
    • RE: Unterhaltsneuberechnung

      Hallo schwarzwalt, so geht es nun nicht.

      Dein
      Mache, was Du für richtig hältst, aber nimm mich nicht ins Boot.
      kommt mir vor wie "wasch mich, aber mach mich ja nicht nass".

      Für Kinder haben beide Eltern gemeinsam da zu sein. Das kann auch bedeuten sich mit dem anderen ET auseinander zu setzen, besonders wenn man der Meinung ist dass dieser etwas vorhat was nicht gut für das Kind ist.
      Und bei 2 Leuten kann es keine demokratische Abstimmung mit Mehrheit geben.

      Schulkosten sind Mehrbedarf, den beide Eltern tragen. Entweder "halbe/halbe" oder "im Verhältnis der Einkommen". Dagegen kann man sich nicht wehren. Schon gar nicht bei "GSR" mit "war nicht dafür" u./o. "Habe nicht unterschrieben". Wenn, dann muss man aktiv dagegen vorgehen, diese Schule verhindern.

      Was sind das denn für "moralische Gründe" aus denen Vater gegen Waldorfschule ist ? Ich weis zwar dass das Thema für manche Leute wie eine Religionssache ist, mit allen bekannten evtl. Folgen bis hin zum "Krieg".
      Und wieso hat Vater zwar "moralische Gründe" dagegen und setzt die Kinder doch dem aus ?
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • RE: Unterhaltsneuberechnung

      Lieber WB,

      ich bin voll und ganz bei Dir. Das eine ist der Kopf, der dir ganz klar sagt was richtig ist, das andere ist ein Gegenüber, das du nicht steuern kannst.

      Natürlich ist es in einem solchen Forum nicht möglich, alle Hintergründe bis ins letzte Detail zu nennen. Und selbst dann würde es mancher doch wieder "falsch" verstehen.

      Lass' es mich mal so versuchen: Hier geht es einfach um ganz grundsätzliche Einstellungen zum Leben, Erziehung, Miteinander umgehen etc.
      Du lernst eine Frau kennen, verliebst dich, ihr zeugt ein Kind ... und plötzlich mit dem Kind ist die Welt verkehrt. Deine Familie schenkt die falschen Spielsachen, du kannst mit dem Kind nicht richtig umgehen, deine Worte sind die falschen und, und, und Okay, du hast deinen Beruf, der füllt dich aus. Die Frau wird auch irgendwann wieder "deine" Frau sein. Leider ist dem nicht so. Mit dem zweiten Kind wird alles noch schlimmer. Aussteigen? Nein, du hast ja versprochen in guten wie in schlechten TAgen. Okay, da gibt es ja noch den Beruf. Der macht dir Spaß, lenkt dich ab, finanziert die Familie gut. Nur - was bist du für die Familie??? Irgendwann wirst du aus dem Bett gedrängt, dann aus dem Zimmer und zu guter letzt aus dem Haus. Was bleibt ist der Beruf, der sich über die Jahre super entwickelt hat - du hattest ja schließlich Zeit, denn zu Hause wollte dich keiner - und das ist jetzt dein Verhängnis. Du zahlst dich dumm und dämlich.
      Aber es hat auch etwas Positives: jedes zweite Wochenende siehst du deine Kinder, die nie die deinen waren und sein werden. Es sind immer ihre Kinder. Aber an diesen Wochenenden hast du sie mehr, als du sie jemals in deiner Ehe hattest. Und das tut gut. Trotz dem ganzen Mist der da außenrum abläuft.
      Und von daher kommt die Aussage "ich stelle mich dir nicht in den Weg, aber lass' mich da raus". Denn die Angst, dass dir das wenige, was du gewonnen hast, wieder genommen wird, ist in dieser Situation sehr groß. Was wäre die Alternative? Die Kinder vor Gericht zerren? Das will kein Vater. Dann doch lieber Resignation.

      Doch zum Glück erkenne ich nach Jahren langsam auch den Kämpfer in meinem Partner. Bei seinem Sohn sind wirklich massive, ich nenne es mal Defizite, vorhanden. Und das wird er sich nicht noch lange anschauen, dass das auf der Waldorfschule nicht dementsprechend "behandelt" wird. Der Junge war in der ersten Klasse auf einer normalen Grundschule (nur weil ihn die Waldorfschule abgewiesen hat). Dort hatte er eine ganz tolle Lehrerin, die sich für ihn eingesetzt hat. Als er Zusatzunterricht bekam kam die Ex und meinte, sie verklagt die Lehrerin, weil sie das nicht dürfte. Erst als diese ihr mal sagte was Sache ist, hat sie wenigstens den Mund gehalten.

      Na ja, tut hier eigentlich alles nix zur Sache. Wollte einfach nur mal klar stellen, dass es im Leben leider nicht so einfach ist ... Aber wem erzähle ich das. Du bist doch auch geschieden und hast sicher so manches hinter Dir. Aber manchmal braucht man(n) halt eben auch Jahre, um aus seinem Eheschlaf aufzuwachen :-))

      Grüße
      schwarzwalt
    • RE: Unterhaltsneuberechnung

      Hallo Schwarzwalt,

      die Geschichte Deines Partners kommt mir irgendwie bekannt vor. Allerdings gibt es einen gravierenden Unterschied, welcher weder an der Exfrau noch an den Kindern liegt:
      Es sind und es waren immer auch seine Kinder!

      Mal abgesehen von der Ideologie Rudolf Steiners und seiner heutigen Anhänger, über die ich jetzt nicht diskutieren mag, hat die Waldorfschule viele Vorteile, die Du als Außenseiter erst im Laufe der Zeit und mit den Informationen aus staatlichen Schulen mitbekommst. Viele der Lernmethoden werden heute schon in staatlichen Schulen übernommen.
      Ich war, wie schon geschrieben auch ein gegner dieser Schule. heute ertrage ich es und bemerke, dass die Nachteile schwinden.
      Meinem Sohn hatte man bei der einstellung auch alles Mögliche angedichtet, was heute kein Thema mehr ist und was ich durchaus auch auf den Klassenlehrer meines Sohnes zurückführe, obwohl ich den für ein ... halte.
      Meine Tochter ist auf dem besten Weg, auf der Waldorfschule in den Abiturzug zu kommen (Zentralabitur Baden-Württemberg, kein "Waldorf-Abi") - und die Kinder sind genauso, wie alle anderen - mit einer besseren Sprache!

      Deinen Partner kann ich sehr gut verstehen. Du lebst ja in ständiger Angst, dass die Exfrau die Kinder gegen Dich einsetzt, sei es Hetze oder Umgangsbehinderung. Ich hatte das Glück, dass meine Exfrau dies immer nur maximal 2 Wochenenden durchgehalten hat. Inzwischen nehme ich das nicht mehr ernst, weil auf die 2 Wochenenden ohne Kinder immer viele Wochenenden mit Kindern hintereinander kamen. Heute sind die Kinder alt genug, ihre Wünsche selbst durchzusetzen. Ab diesem Zeitpunkt kannst Du dann auch anfangen, zu kämpfen.

      Grüße
    • RE: Unterhaltsneuberechnung

      Hallo Mad-Max,

      jetzt muss ich Dich noch einmal wegen der Baustunden belästigen.

      Die Unterhaltsberechnung liegt immer noch bei den Anwälten. Der eine sagt A, der andere B. Das Übliche halt. Im Grunde nähern sich die Zahlen an, aber es geht hier auch - zumindest aus meiner Betrachtung - um Gerechtigkeiten.

      Warum verlangt ihre Anwältin ständig Steuererklärungen und Bescheide (Ex-Mann ist nicht selbständig und hat Steuerbescheid 2006 trotzdem vorgelegt), während sie das für die Ex-Frau nicht einreicht? Jetzt will sie unbedingt auch noch Steuerbescheid und Erklärung 2007 obwohl alle Gehaltsabrechnungen etc. vorliegen. Ich verstehe es einfach nicht.

      Na ja, und jetzt das leidige Thema Baustunden Waldorfschule: die Anwältin der Ex stellt sich nach wie vor auf den Standpunkt, dass ihre Mandantin trotz Teilzeittätigkeit keine Möglichkeit hat, die Stunden abzuleisten und dass Ex-Mann das tun soll, wenn er sie nicht bezahlen will. Das darf doch alles nicht wahr sein, oder?! Wer will denn die W-Schule? Wer hat die Kinder angemeldet? Ja, mit den Waldorf-Eltern will sie nichts zu tun haben. Eben nur den Status "meine Kinder gehen auf eine Privatschule". Egal, ich rege mich schon wieder viel zu sehr auf.

      Frage: Kannst Du mir noch irgendwelche Argumentations-Tipps geben, die ich meinem Partner mit auf den Weg zur Anwältin geben kann??? So kampflos möchte er nämlich nicht aufgeben.

      Noch ein kleines PS:

      Wie ist es denn eigentlich mit der steuerlichen Anrechnung der W-Schule, wenn mein Partner 73 % der Kosten trägt? M.W. darf doch nur der die Kosten steuerlich geltend machen, der die Rechnung bezahlt, oder?! Und die Zahlung an die Schule leistet sie und nicht er.

      Das sieht ja fast wie doppelte "Bestrafung" aus ...

      Vielen Dank und Grüße
      schwarzwalt

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