finanzielle zwangslage durch 50/50 betreuung

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    • finanzielle zwangslage durch 50/50 betreuung

      hallo forenteilnehmer,
      folgender fall: vater zweier nichtehelicher kinder betreut diese zwei von vier wochen im monat.
      er ist im augenblick harz-4 empfänger, die ex arbeitet als lehrerin.
      da sie nicht verheiratet waren, hat er ja keinen anspruch auf unterhalt von ihr.
      leider hat er auch kein sorgerecht (in dieser beziehung ist, so seltsam sich das bei der betreuungssituation auch ausnimmt, nicht mit ihr zu reden.).
      nun hat er auf dem amt, als er harz 4 beantragt hat, die information bekommen, wenn gemeinsames sorgerecht bestünde, hätte er anspruch auf eine bestimmte summe zum unterhalt der kinder. sonst nicht.
      ist das rechtens? werden hier die tatsachen gar nicht berücksichtigt? sorgerecht hin oder her, fakt ist doch, daß er die hälfte der zeit für die kinder aufkommen muß. ich hab gelesen, daß es sich hier um eine sog. bedarfsgemeinschaft handelt, und er was zusätzlich bekommen MÜSSTE, egal, ob er sorgerecht hat oder nicht. wie seht ihr das?
      grüße, kaleon
    • RE: finanzielle zwangslage durch 50/50 betreuung

      Hallo,

      interessante Konstellation. Ich kann aber nicht erkennen, dass ein Anspruch des Vaters nach § 1615 l Abs. 4, Abs. 2 S. 2 BGB ein gemeinsames/alleiniges Sorgerecht verlangt.

      Andererseits besteht dieser Anspruch ja nur,
      soweit von der Mutter/vom Vater wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann.

      Unterhaltsrechtlich gilt weiter:

      Bei dem tatsächlichen Wechselmodell (hälftige Betreuung und Versorgung durch jeden Elternteil) richtet sich der Barunterhaltsbedarf nach dem zusammengerechneten Einkommen beider Eltern. (BGH, Urteil vom 21.12.2005 - XII ZR 126/03)

      Das mit der Bedarfsgemeinschaft ist aber eher sozialrechtlicher Natur, also SGB II. Auch hier kann ich mir aber nicht vorstellen, dass das vom Sorgerecht abhängt. Allenfalls müßte m.E. geklärt werden, wo der Schwerpunkt des Aufenthaltes der Kinder ist. Zudem wird es wohl schwer sein, die ARGE da mit ins Boot zu holen; von Unterhalstrecht haben die meist nicht so die Ahnung.

      Btw: Wie alt sind die Kinder denn?
      Gruß
      Peter H.
    • RE: finanzielle zwangslage durch 50/50 betreuung

      Hallo kaleon, ich vermute Du zielst mit Deiner Frage aufs Sozialrecht ab. Denn nach dem Unterhaltsrecht sehe ich bei dem Alter der Kinder keinen Unterhaltsanspruch.

      Ebenso sehe ich, bei dem Alter der Kinder keinen Grund nur wegen der Kinderbetreuung nicht zu arbeiten.

      Von daher verstehe ich Deinen Titel nicht, wieso sollte hier die Betreuung ein Grund für finanzielle Probleme sein ?
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: finanzielle zwangslage durch 50/50 betreuung

      hallo wolfgang,
      der vater arbeitet ja nicht wegen der kinder nicht, sondern weil er keinen job findet.
      er erhält harz 4 für sich, muß aber eben 2 von 4 wochen im monat auch seine kinder versorgen.
      dafür reicht das geld nicht.
      grüße, kaleon
    • finanz anspruch bei 50/50 betreuung-todesfall

      hallo leute, verschiebe mein thema mal nach hier.
      folgender fall: vater betreut seine 2 unehelichen kids 2 von 4 wochen im monat. er hat (trotzdem) kein sorgerecht. z.zt lebt er von harz 4. beim amt wurde ihm gesagt, wenn er ein gem. sr hätte,hätte er noch anspruch auf einen best. betrg zur versorgung der kinder, so aber nicht. ist das rechtens?
      2. frage: bei krankenhausaufenthalt oder tod der mutter: würde das ja. auch in diesem spez. fall (50/50,kein sr) heimunterbringung oder unterbr. in einer pflegefamilie verfügen?
      grüße, kaleon
    • RE: finanzielle zwangslage durch 50/50 betreuung

      Hallo kaleon,

      weil er keinen job findet.
      dann kommt aber die "finanzielle Zwangslage" nicht durch diese 50/50 Betreuung sondern durch die Arbeitslosigkeit.

      Doch hier gilt dann wieder das Unterhaltsrecht, nachdem er !jede! Arbeit annehmen muß um den KU zu erwirtschaften.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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